Noch eine Frage

  • Ich will mit meiner Tochter nach NRW ziehen.Bin ich verpflichtet meine neue Adrtesse dem KV mitzuteilen?
    Die letzten Jahre waren sehr aufregend,dann der Kontakt zum Vater,der nicht so posetiv verlief wie gewünscht.Ich meine,ich bin kein Unmensch,würde im telefonische Auskünfte geben.
    Vielleicht auch ein paar Bilder schicken,damit vielleicht doch noch ein regelmäßiger Kontakt statt findet.

  • Seid ihr nun vor Gericht oder nicht ?
    Deine Tochter wurde doch befragt, auf was hat er denn genau geklagt ?


    Wenn da nun ein Umgang festgelegt wird, dann wirst Du nicht so einfach wegziehen dürfen.

  • Ich versteh deine Frage nicht - wie telefonische Auskünfte ? Darf er das Kind in NRW nicht sehen ?
    Vielelicht mußt du dich auch an den Umgangskosten beteiligen, wenn du aus der Nähe des Vaters wegziehst....
    Wie steht der Vater zu deinem Umzug ?

  • Am 07.10.2011 haben wir einen Gerichtstermin,am 29.09.2011 war Anhörung meiner Tochter,nach ihre Auskunft will sie keinen Kontakt(beim Richter ausgesagt).
    Da ich von Harz IV lebe,hier aber keine Arbeit bekomme,habe ich mich entschlossen nach NRW zu gehen.Außerdem Wohnung zu groß,weil Sohn auszieht.
    Ich muß den Lebensunterhalt allein bestreiten,bekomme keinen Unterhalt für Tochter.