Heute habe ich Post vom Amt bekommen,darin wurde mir mitgeteilt ,dass ich nicht wie bisher 170 Euro UVG für meine Tochter bekomme,sondern nur noch 168 .
Bedarf Unterhaltsvorschuss 245 - halbes Kindergeld 77 =168
Stimmt ja rechnerisch,aber wieso dann vorher 170 Euro ?
Habe ich da eine Änderung verpasst?
Bekomme ich die Differenz vom Arbeitsamt ? Alg II
Oder fändet ihr das kleinlich ,da wegen 2 Euro im Monat einen neuen Antrag zu stellen ?
Danke schon mal
Gruss
die Neandertalerin
Unterhaltsvorschuss
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Die DT wurde zum 01.07. geändert und die UH-Beiträge dadurch gesenkt und deswegen gibts 2 Euro weniger. Wenn du ALGII hast, macht das ja nicht wirklich was aus, da sie dir auch nur 168,-- Euro abziehen. Btw. die Regelsätze vom ALG II haben sich zum 01.07. erhöht!
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Hallo Schnuggel,
stimmt genau, was Du sagst. Die 2 Euro, die ich ab sofort mehr bekomme, erhält das Kind beim Unterhaltsvorschuss weniger. Ein Schelm, wer böses dabei denkt. :wand
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@ Schnuggel
Na immerhin, da hat ja der eine oder andere doch noch allen Grund zum Feiern. Dann passt mal alle schön auf, das ihr mit der Erhöhung nicht zu leichtfertig umgeht. :lach
Liebe Grüsse
Klaus
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hmm wie wär´s mit gut verzinst anlegen?? :lgh
LG
Schnuggel
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Meine Kids bekommen ganze 4 Euro weniger KU - aber einen Euro mehr beim ALG II.
Da könnt ihr mal sehen, wie gut's euch geht!
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Hallo zusammen,
meine Tochter bekommt auch diese 2 Euro weniger, also nur noch 168 EURO.
Das was mich aber am meisten stört das es ab 13 nix mehr gibt.
Das finde ich viel schlimmer...Gruss
celtic
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Aber Celtic,
weißt du denn nicht, dass Kinder ab 13 von Luft und Liebe leben? Warum sonst kommen sie denn genau dann in die Pupertät??? :frag
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lach, stimmt ja...
Ironie ON
Die Pubertät hatte ich glatt vergessen. Da essen die Mädels doch eh kaum noch was und wärme im Winter gibt`s beim Freund
Klamotten werden von der Freundin getragen und der Urlaub wieder ja eh durchs Zeitung austragen vorher finanziert.
Schminksachen werden dann :nanana im Kaufhof irgendwie zufällig in den Hosentaschen beim rausgehen gefunden :pfeif
Ironie OFFAlso, was brauchen die dann noch Geld :frag
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Darf ich mal kurz was fragen??Bekomme ich eigentlich auch Unterhaltsvorschuss,wenn ich selbständig bin?Gibt es Einkommensgrenzen?
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Conny,
da der Unterhaltsvorschuss eine staatliche Ersatzzahlung bzw. Vorausleistung für Kindesunterhalt ist, den der KV nicht oder zur Zeit nicht zahlen kann/will, spielt dein Einkommen überhaupt keine Rolle.
Der Kindesunterhalt bzw. UV ist für das Kind.