Hallo,
ich brauche mal eure Erfahrungswerte.
Kurze Schilderung:
Frau geht sozialversicherungspflichtig arbeiten, hat 2 Kinder, Vater zahlt keinen Unterhalt (Selbstbehaltsgrenze). Daher bekommt sie für das große Kind ALGII und für das kleine Kind UVG und ALGII.
Nun hat die Frau einen Freund. Dieser wiederum geht auch seiner Arbeit nach und zahlt für sein Kind vollen Unterhalt. (damit ist er an seiner Selbstbehaltsgrenze angekommen)
Wenn sie und er zusammenziehen würden, dann würde sein Gehalt mit angerechnet werden. D.h. er müsste komplett für die "fremden" Kinder aufkommen.
Allerdings habe ich jetzt von einer anderen Freundin erfahren, dass bei der Berechnung nicht mit berücksichtig wird, dass er ja Unterhaltspflichtig ist, also sein komplettes Gehalt der Bedarfsgemeinschaft zugerechnet wird. Gleichzeit sinkt aber bei Zusammenzug sein Selbstbehalt, durch Wohnwertenvorteil. D.h. der Mann wird effektiv 3x bestraft.
- muss für die "fremden" Kinder aufkommen
- sein Unterhalt den er bezahlt wird nicht abgezogen
- und sobald sein eigenes Kind in die nächste Altersklasse springt, darf er nochmehr zahlen, aber Punkt 2 wird nicht berücksicht
Ist nur unsere Arge so beklo...t :radab