ALG II und zusammenziehen

  • Hallo,
    ich brauche mal eure Erfahrungswerte.
    Kurze Schilderung:
    Frau geht sozialversicherungspflichtig arbeiten, hat 2 Kinder, Vater zahlt keinen Unterhalt (Selbstbehaltsgrenze). Daher bekommt sie für das große Kind ALGII und für das kleine Kind UVG und ALGII.
    Nun hat die Frau einen Freund. Dieser wiederum geht auch seiner Arbeit nach und zahlt für sein Kind vollen Unterhalt. (damit ist er an seiner Selbstbehaltsgrenze angekommen)
    Wenn sie und er zusammenziehen würden, dann würde sein Gehalt mit angerechnet werden. D.h. er müsste komplett für die "fremden" Kinder aufkommen.
    Allerdings habe ich jetzt von einer anderen Freundin erfahren, dass bei der Berechnung nicht mit berücksichtig wird, dass er ja Unterhaltspflichtig ist, also sein komplettes Gehalt der Bedarfsgemeinschaft zugerechnet wird. Gleichzeit sinkt aber bei Zusammenzug sein Selbstbehalt, durch Wohnwertenvorteil. D.h. der Mann wird effektiv 3x bestraft.
    - muss für die "fremden" Kinder aufkommen
    - sein Unterhalt den er bezahlt wird nicht abgezogen
    - und sobald sein eigenes Kind in die nächste Altersklasse springt, darf er nochmehr zahlen, aber Punkt 2 wird nicht berücksicht


    Ist nur unsere Arge so beklo...t :radab

  • Frag mal bei http://www.tacheles-sozialhilfe.de nach.


    Er muss für die Kinder der Freundin nicht aufkommen; da gibt es eine Formuierung und auch einen Zeitrahmen, glaub 2 Jahre.


    Der titulierten Unterhalt, den er für sein Kind zahlt, muss selbstverständlich von der Arge anerkannt werde.

  • soviel ich weiß muss der Mann das erste Jahr nicht für die Kinder, die nicht seine sind, aufkommen. 1 Jahr nach dem zudammen ziehen, wird vom amt angenommen, das die Partnerschaft fest ist und überlebt und dann muss er für die Kinder, die ja nicht seine leiblichen sind, aufkommen.


    So ist es mit dem deutschen Staat. Wenn wir Frauen den Männern Kukuckskindern unterjubeln, dann gibt es ein rießen Trarra. Aber der Staat darf den Männern fremde Kinder unterjubeln. Da müssen die Männer, für Kinder aufkommen, die eigentlich nicht ihre sind.

    Jeder Tag, an dem du nicht lächelst, ist ein verlorener Tag.
    von Charlie Chaplin

  • Am besten sucht er sich eine ganz kleine Wohnung und besucht dich ganz oft. Denke das es die einzige Möglichkeit gibt. Oder?

    Im Trennungskonflikt der Eltern gibt es nie Gewinner, aber immer Verlierer, nämlich die Kinder.



    Lache und die Welt lacht mit dir. Schnarche und du schläfst alleine. (Dr. E. von Hirschhausen)

  • den teil den er als unterhalt an seine kinder zahlen muss wird ggü. der arge einkommensmindernd abgezogen, dann kommen noch die freibeträge dazu und erst dann wird das einkommen der bg gesamt angerechnet - erst wenn sein bedarf gedeckt ist dabei.
    der unterhaltsvorschuss läuft auch weiter, wenn ihr zusammenzieht. er hört erst auf, wenn ihr heiraten würdet. somit wird der partner nicht bestraft. warum denn? für den reinen unterhalt ist der leibliche vater deiner kinder zuständig.