Aufenthaltsbestimmungsrecht

  • Hallo,


    was bedeutet nun genau das Aufenthaltebestimmungsrecht?
    Ich habe hier viel gesucht und bin auf so viele verschiedene Varianten gekommen.
    Bedeutet das "nur" das der BET einfach ohne zu fragen umziehen darf?!
    Oder das der BET festlegen darf, wann und wie lang das Kind zum UET darf?!
    Hier geht es mir nicht nur um die Gesetzeslage, denn Deutschland hat nur Gummiparagraphen. Die Gesetze und Realität gehen immer weit auseinander, siehe GSR.
    Ich weiß das das Umgangsrecht wieder ein gesonderter Fall ist, aber ich gewinne der Eindruck, dass die BET´s mit ABR sich häufig das "Recht" herausnehmen, festzulegen wann, warum, wie und wohin das Kind Umgang haben darf, weil sie ja das ABR haben.
    *duck-bitte-nicht-hauen*
    Möchte nur mal die Gesetzeslage und die Realität vergleichen.
    Also bitte nur in die Tasten hauen und nicht mich verhauen :rolleyes:

  • Hallo Gutmütig,


    keine Angst, ich hau nur in die Tasten! :winken:
    Mich würde das jetzt nämlich auch mal brennend interessieren wie das nun eigentlich wirklich ist!


    Gruß,
    Kathi

  • Danke für den Link.
    Das soll also heißen, ohne wichtigen vorliegenden Grund gibt der Richter dem Antragsteller bei der Scheidung nicht das ABR?!


    genau - das ABR kann nur ausgeurteilt werden, wenn der Lebensmittelpunkt des Kindes strittig ist, sollte es klar sein, dass die kinder nach der trennung beim KV verbleiben ist es nicht strittig und bedarf keinem verfahren, sollte die KM ebenfalls den wunsch begehren, dass der lebensmittelpunkt des kindes bei ihr ist, muss sie einen entsprechenden antrag beim AG einreichen...und dann nimmt die geschichte ihren lauf und am ende steht ein richterspruch, sollten sich beide parteien während des verfahrens nicht einigen können...

  • Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Eltern in der Lage sind, sich über die Sorge des Kindes zu einigen. Das ist ein hohes Rechtsgut. Nur wenn die Eltern es nicht gebacken bekommen, greift der Gesetzgeber ein und "richtet" die Sache.
    Der Gesetzgeber/Richter handelt also quasi nur auf Zuruf. Sonst bleibt alles den Eltern überlassen. Die haben große Gestaltungsfreiheit. In der Praxis wird aber oft gestritten wie bei den Kesselflickern. Und dann kommt wiederum das Gericht/das Jugendamt ins Spiel. Und da klagt man ums ABR, weil man dann im genannten Rahmen entscheiden darf - zu seinen Gunsten. Und ums Alleinige Sorgerecht, weil man dann noch mehr allein entscheiden darf. ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Sonst bleibt alles den Eltern überlassen. Die haben große Gestaltungsfreiheit.


    Im Prinzip hast du recht. Nur das mit der Gestaltungsfreiheit funktioniert bei einem großen Teil der Trennungen nicht, weil Theorie und Praxis nunmal zwei unterschiedliche Dinge sind.


    In der Praxis wird aber oft gestritten wie bei den Kesselflickern. Und dann kommt wiederum das Gericht/das Jugendamt ins Spiel.


    Da wo es in der Praxis nicht funktioniert gibt es meiner bescheidenen Erfahrung nach zwei mögliche Ursachen die den Streit beim Gericht verursachen. Beide Ursachen sind wenn man will auf eine reduzierbar bzw. zusammenfassbar: Dem anderen ET (in aller Regel dem KV) bedeuten die Kinder mehr bzw. sind sie wichtiger als der wiederum andere ET wahrhaben will. Hier die beiden Beispiele (etwas überspitzt dargestellt):

    • KM sagt zu KV: "Verp*** dich. Die Kinder bleiben aber bei mir."
    • KM sagt zu KV: "Ich gehe. Und die Kinder nehme ich mit"

    Meiner Überzeugung nach funktioniert die Regelung des ABR im gegenseitigen Einvernehmen und ohne Gericht nur dort wo nicht einer der beiden ET die Kinder von vornerein als seinen persönlichen Besitz und Druckmittel betrachtet oder aber einem ET völlig egal ist bei wem die Kinder leben.

  • 3erpapa, da gibt es sicherlich noch andere Varianten. Die des Umgangselternteils, das die Trennungsgeschichte über die Kinder abwickelt, weil da so wunderbar Terror zu machen ist. (Nach dem Motto: Klar ist der Vorschlag XY gut. Da er aber vom Ex-Partner kommt, bin ich prinzipiell dagegen...)
    Die des Betreuungselternteils, das die Trennungsgeschichte über die Kinder abwickelt, weil da so wunderbar Terror zu machen ist. (Nach dem Motto: Klar ist der Vorschlag XY gut. Da er aber vom Ex-Partner kommt, bin ich prinzipiell dagegen...)


    Nicht selten geht es gar nicht in solchen Streitereien um die Kids und wo sie leben, sondern darum, sich mit dem Ex-Partner zu reiben.


    Aber auch: Ich möchte mein Leben möglichst nicht noch mehr verändern müssen. (Da ist dann ein Leben ohne Kinder, umgekehrt nur noch Leben mit Kindern auch nicht vorstellbar. Krach ist da vorprogrammiert...)

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.