Hallo,
was bedeutet nun genau das Aufenthaltebestimmungsrecht?
Ich habe hier viel gesucht und bin auf so viele verschiedene Varianten gekommen.
Bedeutet das "nur" das der BET einfach ohne zu fragen umziehen darf?!
Oder das der BET festlegen darf, wann und wie lang das Kind zum UET darf?!
Hier geht es mir nicht nur um die Gesetzeslage, denn Deutschland hat nur Gummiparagraphen. Die Gesetze und Realität gehen immer weit auseinander, siehe GSR.
Ich weiß das das Umgangsrecht wieder ein gesonderter Fall ist, aber ich gewinne der Eindruck, dass die BET´s mit ABR sich häufig das "Recht" herausnehmen, festzulegen wann, warum, wie und wohin das Kind Umgang haben darf, weil sie ja das ABR haben.
*duck-bitte-nicht-hauen*
Möchte nur mal die Gesetzeslage und die Realität vergleichen.
Also bitte nur in die Tasten hauen und nicht mich verhauen