Vor 1 Jahr wollte ich einen Kinderausweis beantragen. Ich lief zum Rathaus, eine nette Dame fragte mich, ob ich das alleinige Sorgerecht habe. Nein, sagte ich. Na dann, sagte die Dame, muß der KV mit unterschreiben.
Tja, das war aber das Problem, dieser wollte, aus Angst es könnte das Flugzeug abstürtzen usw. nicht unterschreiben. Wir hatten über Monate darüber diskutiert.
Ich hatte mich aber vorher beim Anwalt informiert, dieser sagte mir, dass ich den Kinderausweis alleine beantragen könne, weil:
" da meine Tochter bei mir lebt, mit Einwillung des KV, wäre die Beantragung des Kinderausweises grundsätzlich eine Angelegenheit des täglichen Lebens § 1687 Abs. 1 BGB S.2" "
Ob eine Auslandsreise eine Angelegenheit des täglichen Lebens ist, ist jedoch nicht eindeutig. Mir aber momentan egal, möchte ja nur nach München fliegen und dazu benötige ich eben einen Kinderausweis für die Kleine.
Die Dame vom Amt meinte nur, diesen Paragraphen müsste ich ihr vom Anwalt schriftlich geben.
Hä, hätte ich gesagt, ich hätte das alleinige Sorgerecht, hätte ich den Ausweis ohne Probleme erhalten.
Ich Anwalt angerufen, habe mir den o.g. Paragraphen mit Text zufaxen lassen und bin wieder zum Amt. Innerhalb von 10 Minuten war alles geklärt, heute habe ich den Kinderausweis in der Hand, ohne Unterschrift von KV!
Dies habe ich einfach zur Info, für AE geschrieben, die evtl. die selbe Problematik haben.