jenpa: Der Umgang wurde nicht wegen dem nicht stattfindenden Elterngespräch sondern wegen der "Vorfälle" runtergefahren. Das Elterngespräch soll der Konfliktlösung dienen an der er offensichtlich kein Interesse hat.
Und bzgl. des Richters: wenn der bisherige Umgangs-Umfang nicht von einem Richter festgelegt wurde sondern ich ihm diesen aus eigenen Stücken in dem Umfang (der für einen Säugling und jetzt 22 Monate) zugesichert und auch immer gehalten habe -nicht von jeder Mutter einfach mal so zugestanden worden wäre- dann kann ich wohl wenn ich ihm keine 3m mehr weit vertraue auch den Umgang reduzieren.
Zuerst lässt du UG zu. Dann gibt es einige "Vorfälle" ,die aber nicht das Kindswohl geschadet haben. Also warum lässt du du den UG nicht so wie er war und versuchst dann mit ihm zu reden ? Hast du es mal auf dem schriftlichen Weg probiert ?
Naja und dann kommt es auch darauf an über was du mit ihm reden willst. Alles wichtige was euer gemeinsames Kind betriftt ist
okay, aber alles was dem KV seine Sache ist wie die Next etc.... sorry das geht dich einen feucheten Kehrricht an. Da würde ich auch zu machen.
Und vertrauen musst du deinem EX nicht,aber trotzdem steht ihm UG mit seinem Kind zu, egal ob dann seine Next dabei ist....
Und nochmal zu Meditionsgesprächen,die sind freiwillig,wenn er niht will kannst du ihn nicht zwingen.
Also ich würde um euere Sache zu entschärfen,zum Wohle des Kindes,den ersten Schritt machen und den UG so statt finden lassen
wie es vorher war, ohne das du ihn bevormundest oder Bedingungen stellst. Spring über dein Schatten.
jenpa