§ 24b Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

  • Nachdem ich den Entlastungsbetrag nur mit einen Einspruch gegen den Steuerbescheid bekommen habe, stelle ich mir die Frage, ob die jetztige Regelung überhaupt mit dem Grundgesetz im Einklang ist. Bei mir ist es so das die ehelichen Kinder auf beide Elternteile aufgeteilt sind. Der Entlastungsbetrag kommt aber nur einen Elternteil zu Gute. Was passiert nun wenn beide arbeiten und beide Elternteile jeweils zumindest ein Kind gemeldet haben?
    Wo bleibt da der Gleichheitsgrundsatz, dass keiner benachteiligt werden darf. Der Gesetzgeber geht wohl davon aus, dass die Kinder nur bei einen Elternteil leben, aber es gibt nunmal diese atypischen Fälle, wo jeder ein Kind hat. Was passiert beim Wechselmodell mit dem Entlastungsbetrag?


    Bei mir machte der Entlastungsbetrag immerhin knapp 400 Euro beim Steuerbescheid aus. Zuerst sollte ich 190 Euro nachzahlen, nun bekomme ich 195 Euro zurück.


    Interessieren würde mich, ob dagegen schon mal einer vor dem Finanzgericht geklagt hat.
    Das wäre evtl. auch eine Sache für eine Petition an den Bundestag.

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    Die Vergangenheit fallen lassen. Die Gegenwart leben und die Zukunft auf sich kommen lassen...
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  • gucks du hier


    Das ist ja auch i. O. aber was ist wenn bei beiden ET´s jeweils Kinder aus der Ehe leben? Also jeder hat eins!
    Bei mir wurde von FA unterstellt, dass bei mir nur eins lebt und bei meiner EX drei leben. Deswegen haben sie mir erst nachdem Einspruch den Entlastungsbetrag zugesprochen, aber nur weil meine EX nicht arbeiten geht.
    Im Telefongespräch teilte mir der zuständige SB mit, dass grundsätzlich nur ein ET den Entlastungsbetrag beanspruchen kann auch wenn mehrere Kinder existieren und diese bei unterschiedlichen ET´s leben.


    In dem Fall sind ja beide Alleinerziehend.

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  • Hallo,


    den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bekommt in der Regel der, bei dem das Kind gemeldet ist.


    Ist also ein Kind bei Dir und eins bei der Mutter gemeldet, müsstet ihr beide den Betrag bekommen.

  • Hallo,


    den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bekommt der, bei dem das Kind gemeldet ist.


    Ist also ein Kind bei Dir und eins bei der Mutter gemeldet, müsstet ihr beide den Betrag bekommen.


    Dann hat also der Finanzbeamte Mist gebaut, wenn dem so ist.

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  • Dann hat also der Finanzbeamte Mist gebaut, wenn dem so ist.


    Sehe ich auch so, denn hier steht


    Zitat

    § 24b Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
    (1) 1Allein stehende Steuerpflichtige können einen Entlastungsbetrag in Höhe von 1 308 Euro im Kalenderjahr von der Summe der Einkünfte abziehen, wenn zu ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das ihnen ein Freibetrag nach § 32 Absatz 6 oder Kindergeld zusteht. 2Die Zugehörigkeit zum Haushalt ist anzunehmen, wenn das Kind in der Wohnung des allein stehenden Steuerpflichtigen gemeldet ist. 3Ist das Kind bei mehreren Steuerpflichtigen gemeldet, steht der Entlastungsbetrag nach Satz 1 demjenigen Alleinstehenden zu, der die Voraussetzungen auf Auszahlung des Kindergeldes nach § 64 Absatz 2 Satz 1 erfüllt oder erfüllen würde in Fällen, in denen nur ein Anspruch auf einen Freibetrag nach § 32 Absatz 6 besteht.


    nichts davon, dass der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nur für eine Person gilt.


    lg


    Camper

    Einmal editiert, zuletzt von Camper1955 ()

  • Na das kann ja nicht sein.
    Dann würdest Du eine Steuerlast von 33% haben.


    So habe ich habe nun beide Bescheide vor mir liegen:


    Vor dem Einspruch:
    Festgesetzt werden 4059 Euro Einkommensteuer


    Nachdem Einspruch neuer Bescheid:
    Festgesetzt werden 3717,00 Euro


    muss dabei sagen, dass im Bescheid noch 1036,00 Euro Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit sind, welche im Berechnungsjahr noch nicht der Steuer unterlagen (aus ehrenamtlicher Tätigkeit - der Betrag über den Freibetrag). Deswegen wohl die hohe Differenz.

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  • Dann stimmt was anderes nicht.


    Der AE-Freibetrag beträgt ca 1300 Euro.
    Dadurch wird das Steuerpflichtige Einkommen um 1300 gesenkt.
    Liegst Du nun im Bereich des Spitzentsuersatzes dann sind das > 25%.


    25% von 1300 sind 325 Euro.
    Dh. es würden 325 Euro ausmachen.


    Um aber 25% Steuersatz zu haben muss Du min. 60000 im Jahr verdienen.


    Du solltest das ganze also nochmal kontrollieren.

    Einmal editiert, zuletzt von vatertochterduo ()