Nachdem ich den Entlastungsbetrag nur mit einen Einspruch gegen den Steuerbescheid bekommen habe, stelle ich mir die Frage, ob die jetztige Regelung überhaupt mit dem Grundgesetz im Einklang ist. Bei mir ist es so das die ehelichen Kinder auf beide Elternteile aufgeteilt sind. Der Entlastungsbetrag kommt aber nur einen Elternteil zu Gute. Was passiert nun wenn beide arbeiten und beide Elternteile jeweils zumindest ein Kind gemeldet haben?
Wo bleibt da der Gleichheitsgrundsatz, dass keiner benachteiligt werden darf. Der Gesetzgeber geht wohl davon aus, dass die Kinder nur bei einen Elternteil leben, aber es gibt nunmal diese atypischen Fälle, wo jeder ein Kind hat. Was passiert beim Wechselmodell mit dem Entlastungsbetrag?
Bei mir machte der Entlastungsbetrag immerhin knapp 400 Euro beim Steuerbescheid aus. Zuerst sollte ich 190 Euro nachzahlen, nun bekomme ich 195 Euro zurück.
Interessieren würde mich, ob dagegen schon mal einer vor dem Finanzgericht geklagt hat.
Das wäre evtl. auch eine Sache für eine Petition an den Bundestag.