ich muss jetzt mal was zu der Steuerklasse sagen.......er kann wohl St.Kl. III behalten und sie IV, denn am Jahresende wird sowieso noch zusammenveranlagt und dann wird Steuerkontentrennung beim FA beantragt. Wenn er jetzt die Steuerklasse wechseln würde, dann würde alles bisherige rückgerechnet, dazu ist AG verpflichtet. Also nicht besonders gut. Und da er sowieso merh als Ex verdient, kann sie sich gegen Zusammenveranlagung eh nicht wehren. BEi einer Berechnung des Unterhaltes wird natürlich dieser Steuervorteil mit berücksichtigt.
Also @immortelle: bitte erst jemanden Rat geben, wenn du sicher bist das es stimmt Ansonsten besser lassen
naja ganz so rosarot ist es nicht wie du es hier aufführst, wenn er jetzt sofort die steuerklasse auf IV ändert, muss er zwar auf sofort nachzahlen wie du sagst, allerdings spart er sich dadurch lt. seinen zahlen den TU - die entsprechenden RA-kosten, weiterhin wird die KM dadurch in die Lage gebracht einen gewissen Betrag an KU zu leisten, da sich ihr Netto entsprechend erhöhen würde.
Weiterhin geht er größerem Örger bei der steuererklärung anfang 2012 aus dem weg, je nachdem wie die km rumzickt kann das schon ein weilchen dauern bis sie zu einer zusammenveranlagung zustimmt und ihre unterschrift ggf. durch einen richter ersetzen zu lassen ist auch wieder zeit- und kostenaufwendig.
also ich sehe da mehr vorteile als nachteile und der KM würde ich diesbezüglich nicht trauen, schliesslich hat sie ja bereits den RA ins spiel gebracht
Achja zusätzlich, dass der TU erstmal auf basis deer lohnsteuerklasse III berechnet wird - kommt dann auch noch die steuererstattung als einkommen (durch 12) drauf auf dein gehalt - also rechne erstmal nicht mit steuererstattung nur für dich im endeffekt ist sie wohl nur für die km....es ist deine entscheidung...