Schulwahl - KV boykottiert plötzlich Entscheidung

  • Kurz zu uns: Wir sind geschieden und haben beide das Sorgerecht.


    Nächstes Jahr steht für unseren Sohn der Wechsel in die weiterführende Schule an. Da eine Gesamtschule in unserer Nähe dieses Jahr auf Oberschule mit Gymnasialzweig umgeändert wurde, kam im Frühjahr der Schulleiter zum Infoabend in unsere Schule. Ich bin hingegangen, weil sich das sehr interessant anhörte. Ex war natürlich (entgegen seiner Zusage) nicht beim Elternabend.
    Das Konzept der Schule gleicht weiterhin dem einer Gesamtschule und so wie es aussieht, ist diese Schulform für unseren Sohn wahrscheinlich das Beste. Auch das Drumherum, also was in der Schule so geboten wird, hörte sich wirklich nahezu perfekt an. Ich sprach danach mit dem Ex und erklärte ihm, was ich dort erfahren hatte. Ich sagte ihm auch da schon, dass ich sehr zu dieser Schule tendiere und er war einverstanden.
    Jetzt plötzlich sagte er zu unserem Sohn, dass er "da auch noch ein Wörtchen mitzureden" hat, als dieser erwähnte, dass er wohl auf die besagte Schule soll! Noch steht ja nichts fest und noch ist ja auch Zeit, aber ich informiere mich eben schonmal, wenn sich die Gelegenheit bietet.


    Die eigentliche Frage nun:
    Was, wenn ich ihn gerne auf der Schule anmelden will und Ex hat was dagegen? Was passiert dann?? Wer entscheidet dann, wohin das Kind gehen soll??

  • Guten Tag erstmal,


    solltet ihr zur keiner entscheidung kommen, muss das Familiengericht entscheiden.


    hierfür ist ein gesondertes verfahren vorgesehen, in welchem das gericht keine inhaltliche entscheidung trifft,
    sondern einem der elternteile die entscheidungsbefugnis über die konkret streitige angelegenheit überträgt.

  • Hi,


    sollte er nicht zustimmen, so kannst du die Unterschrift gerichtlich ersetzen lassen.
    Eilantrag bei deinem zuständigen Amtsgericht stellen, und fertig ist die Laube.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Was will denn das Kind ?


    Also bei der Gesamtschule musste ich von meinem Ex keine Unterschrift vorlegen bei der Anmeldung, bei der Anmeldung am Gymnasium waren beide Unterschriften nötig !


    Wie ist es denn sonst im Umgang ? Häufiger, intensiver Umgang oder eher dann und wann mal, wie er will ? ICh glaube bei letzterem würde ich über den Kopf hinweg entscheiden.

    ♥♫ Die Musik drückt das aus, was nicht gesagt werden kann und worüber zu schweigen unmöglich ist.“ ♫♥
    ☜❤☞ i still haven´t found what i´m looking for ☜❤☞
    LG Jennylee

  • nachtrag: wenn er schon nicht zum elternabend kommt,
    dann wüsste ich aber wie groß sein interesse ist.


    was soll passieren wenn du ihn einfach anmeldest?


    wenn er an keiner verstanstalltung teilnimmt, wie will er dann mitentscheiden. :wand

  • Anmelden!


    Wenn die Schule, wie in meinem Fall keine Unterschrift will....gut ist :D


    Wenn die Schule ein Unterschrift beider Elternteile verlangt, Eilantrag vor Gericht stellen.


    Aber meistens beißen bellende Hunde nicht ;)


    lerne wegzuatmen :winken:

  • Danke euch!


    Also er kümmert sich, sie haben regelmässigen Kontakt.... alles gut!
    Elternabende gehe ich selber hin. 1x ist er gegangen, weil ich nicht konnte oder er unbedingt wollte (das weiß ich nicht mehr). Ende vom Lied war, dass ich nicht alle bzw. nur unvollständige Informationen von ihm bekam und so Missverständisse vorprogrammiert waren. Warum sollte man sich bei einem Elternabend auch Notizen machen?*grummel* Ausserdem durfte ich dann insgesamt etwa 500€ zahlen, weil er das Kind einfach zur Ganztagsbetreuung angemeldet hat, ohne zu verstehen wie das funktioniert und was es kostet und ich kam da nicht mehr raus!


    Dann muss man echt vor Gericht?? Na dann kann ich mich ja schonmal warm anziehen! :kopf


    Nochmals Danke! ;)

  • Von Deiner Beschreibung her vermute ich, die von Dir ausgesuchte Schule ist die "Regelschule". In den meisten Bundesländern gibt es das System, dass eine Schule die sog. Pflichtschule/Regelschule/Normschule ist: Wenn man sich also nicht kümmern würde, muss diese Schule das Kind nehmen. Bei weiter entfernten Schulen muss eine Bewerbung erfolgen, die ggfls. auch abgelehnt werden könnte. Wenn die ausgesuchte Schule diese Regelschule ist, dann macht ein eventuelle Streit nicht viel aus. Könnt Ihr Euch nicht einigen, muss ja die Schulpflicht erfüllt werden. Das Kind wird automatisch/natürlich durch Deine Meldung, der Regelschule zugeteilt. Damit wärst Du in einer recht starken Position. (Oft wird für die Regelschule nur die Unterschrift eines Elternteils benötigt, da es keine "besondere" Entscheidung ist.)


    Ansonsten: Der Vater will natürlich mitreden und fühlt sich vielleicht überfahren. Also geh den Kernerweg. Beschreibe ihm nochmals die Vorteile. Lass ihm Termine der anderen Schulen zukommen, wenn die sich vorstellen. Und bitte ihn um begründete Alternativvorschläge ...
    Verweigert ein Sorgeberechtigter die Unterschrift und hat keinen gut begründeten Alternativvorschlag, ersetzen Gerichte Ruckzuck die benötigte Unterschrift.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Danke Bap, das hört sich gleich schon etwas anders an!
    Er war ja mit einbezogen. Ich habe ihm alles erklärt und er hat auch selbst gesagt, dass sich das ganz gut anhört! Ich sage bisher ja auch nur, dass ich zu dieser Schule tendiere. Eine Entscheidung wird natürlich erst dann gefällt, wenn wir alle in Frage kommenden Schulen und deren Infoveranstaltungen besucht haben! ;)