Zitat von »Clara66«
Der hat beim ersten Gespräch als erstes vom Sparen für seine Arbeit Kosten plädiert
:batsch :kopf Übernimmt doch die Staatskasse wenn Insolvenzmasse zu klein
neee
100 € plus 19 % Märchensteuer, gleich 119 € zahle ich vom unpfändbaren Anteil jedes Jahr als Gebühren an den Insolvenzverwalter.
Zur Restschuldbefreiung, also am Ende der 6 Jahre, müssen an die Gerichtkasse irgendwas mit 1100 € gezahlt werden.
Bei Insoantrag habe ich einen Antrag zur Stundung eben dieser Gerichtskosten gestellt. Habe ich so noch im Kopf :hae: .
Mein Insolvenzverwalter hat, als er bei mir war, auch dazu geraten für diese Kosten zu sparen. Sonst gibt es keine Restschuldbefreiung.
Aber vielleicht ist es bei meiner Regelinso ja anders als bei einer Privatinso. Sind ja auch zwei verschiedene Verfahren.