Brauche dringend Antworten wegen Unterhalt

  • Halli hallo,


    habe die letzten Monate bis zur Erfolgten Berechnung des Unterhaltes Hartz IV bekommen. Nun hat das Jobcenter diesen berechnet für Nick und mich und da ich noch Elterngeld bekomme falle ich nun nicht mehr in Hartz IV. Das Jugendamt kümmert sich eigentlich um die Berechnung des Kindesunterhaltes (Beistandschaft). Mein Ex zahlt seit der Geburt nun den Mindestunterhalt an das JuAmt. Die Urkunde über den vom JuAmt errechneten Betrag hat er bisher nicht unterschrieben. Nun zu meinen Fragen:


    - Ist der errechnete Betrag des Jobcenters rechtsbindend und muss mein Ex diesen an mich bezahlen oder muss ich ihn u.U. gerichtlich geltend machen?
    - Von was lebe ich in dieser Zeit, wenn Elterngeld nicht ausreichend ist?
    - Ich habe den KiUnterhalt, den mein Ex ans JuAmt bisher bezahlt hat noch nicht erhalten, bekomme aber auch keinen Unterhaltsvorschuss. Wann bekomme ich den? Immerhin
    brauche ich den ja.


    Ich hoffe, ihr könnt mir etwas helfen, bin so aufgeregt, dass ich glaub kein Auge zumache.

    Wer etwas nicht will - findet Gründe,
    wer etwas wirklich will - findet Wege.

  • Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hallo,


    kann dir zwar rechtlich nicht helfen,
    aber ich wünsch dir eine gute Nacht, wird schon werden!
    :daumen:daumen:daumen


    Gruß Jane

    "Es gibt Fälle, in denen vernünftig sein feige sein heißt!"

  • Danke -Volleybap- also wenn ich richtig verstanden habe, kümmert sich Beistandschaft um die Geltendmachung, wenn nicht gezahlt wird. Ok, dass bei Nichtzahlung wieder Mitteilung an Jobcenter erfolgen muss und dies dann nicht als Einnahme gilt hilft mir weiter - danke!


    Unterhaltsvorschuss-Antrag wurde nicht bewilligt, da Unterhalt eingegangen ist. Oder hab ich den nicht erhalten, weil ich Hartz IV bekommen habe und das verrechnet wurde? Nach dem Aufhebungsbescheid müsste ich den dann ab Sept bekommen, oder?


    Danke dir Jane - wenn ich schon so ein liebes schlafendes Baby hab nachts, sollte ich es vielleicht wirklich nutzen!

    Wer etwas nicht will - findet Gründe,
    wer etwas wirklich will - findet Wege.

  • Jep. Der Unterhaltsvorschuss und Unterhalt überhaupt geht in die Hartz-Zahlung fürs Kind normalerweise auf. Das müsste aber im Bescheid genau aufgedröselt sein. Da musst Du gucken. Sowohl in der Mitteilung vom JA als auch in der von der ARGE.

    Liebe Grüße



    Bap



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