wie stelle ich strafanzeige wegen nicht bezahltem unterhalt?


  • Bei uns war das ähnlich...


    Die andere Ex (ich habe mich mit meiner Vorgängerin inzwischen zusammengetan) hatte vorher schon zweimal Anzeige erstattet. Beides in von der Staatsanwaltschaft mit dem Hinweis auf "fehlendes öffentliches Interesses" abgeschmettert wurden.
    Im März 2009 haben wir dann beide Anzeige erstattet, in zwei verschiedenen Städten. Beide Anzeigen sind zusammengefasst wurden und im Dezember 2009 kam es zur Verhandlung. Mit dem Ergebnis, dass er ein "dududu" zu hören bekommen hat... das war es. Zum Glück hatte ich jemanden im Verhandlungssaal sitzen, der uns dann berichten konnte, was der Mann so von sich gegeben hat... Er wusste die Namen und Geburtsdaten seiner Kinder nicht, nichts wusste er...


    es wird vielleicht nichts bringen, aber Versuch macht klug... Und vielleicht lässt er sich ja beeindrucken...

    Wir Frauen sind Engel...


    ...Und wenn man uns die Flügel bricht, fliegen wir eben weiter...
    ...auf einem Besen!!! Wir sind ja schließlich flexibel...

  • NUR 272 €???????????????????? Öhm dann kommt meiner wohl mit Segen davon.........bekomme einiges weniger....... :frag


    Dann ist er halt nicht so leistungsfähig, wie der Ex von Simone.


    lg


    Camper

  • Dann ist er halt nicht so leistungsfähig, wie der Ex von Simone.


    lg


    Camper



    272 € ist 1o. 2 Kind, Alter 6-11, Einkommen bis 1500.....


    Ex verdient wesentlich mehr, aber wie geschrieben.....lieber so als 133€ UV UND gutes Verhältnis zum Kind....

  • das kein öffentliches Interesse bestehe und die Sache damit erledigt war.


    Ich hätt da gleich angerufen und gefragt, ob es denn KEIN öffentliches Interesse ist, so wenig wie möglich H4-Kinder zu haben. Denn ohne Unterhaltszahlung würde meines jetzt auch dazugehören. Die Nachbarn würden sich schon aufregen da drüber. :engel


    Drum gut überlegen, was man anzeigt und schön den Anzeigezeitraum angeben.
    Bei mir war es auch noch so, dass ich NACH Anzeigenerstattung noch Lohnbescheinigungen des Folgearbeitgebers vorgelegt habe (das Verfahren war da aber gar noch nicht eröffnet), aus denen z.B. Weihnachtsgeldzahlung nachzuweisen war. Eindeutig zahlungsfähig. Sowie die spätere Kündigung seinerseits und danach 3 Monate gesperrt aufgrund der Kündigung usw. (ja, das kann man sich wohl leisten).


    Zählte alles nichts, weil ich dies nicht angezeigt hatte (fand ja auch zum Anzeigezeitpunkt noch nicht statt). So die Auskunft der Richterin, als ich dann NACH der Verhandlung doch mal den Sitzungssaal betreten durfte und meinen Mund aufgemacht hab.


    Öffentliches Interesse wär mal auch, die Steuergelder nicht für Null-Bock-Staatsanwälte bzw. Richter auszugeben.


    Also ich hätt da zumindest Interesse dran :winken:

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • Ex verdient wesentlich mehr, aber wie geschrieben.....lieber so als 133€ UV UND gutes Verhältnis zum Kind....


    Wenn aber sein bereinigtes Nettoeinkommen in diesem Bereich liegt und er zudem 2 Kindern in der gleichen Altersgruppe zum Unterhalt verpflichtet ist, dann wird es schon ganz schön eng mit Mindest-KU.


    Aber das zu klären, würde zu weit ins OT gehen. Ich würde das gerne mit Dir erörtern, wenn Du einen eigenen Thread dazu aufmachst. Ansonsten bleiben wir bei den Ausführungen zu Simone.


    lg


    Camper



  • also ich sage morgen bei der polizei das er eigentlich wenn auch mit verspätung bis vor zwei monaten bezahlt hat, und ich gebe auch alles an was ich von ihm sicher weiß. denn der gute mann vergisst das ich wegen dem guten kontakt den wir hatten, einiges weiß zb das er ein auto auf raten ab bezahlt das 3000 euro kostet. das sein flachbild fernseher zwar auf den namen der schwester bestellt wurde, aber von ihm bezahlt wird. er hat das haus auf seine kosten aussen renoviert kann mir das wissen was helfen? was ist mit dem pfändungsschutz konto kann das trotzdem gepfändet werden?

  • Moment mal. Höheren Unterhalt müsstest Du erst einklagen, wenn der Kindesvater den Titel nicht freiwillig rauf setzt. In einem Strafverfahren passiert das garantiert nicht. Das geht nur über ein Zivilverfahren, oder freiwillige Höhertitulierung durch den Kindesvater.


    lg


    Camper


    na gut dann straf und zivilverfahren aber erstmal reicht es wenn er wieder bezahlt

  • na gut dann straf und zivilverfahren aber erstmal reicht es wenn er wieder bezahlt


    Wobei ein Zivilverfahren dich aber wieder Geld kosten könnte, wenn Du höheren Unterhalt einklagst, und er belegen kann, dass er unter 1500,00 € bereinigtem Netto liegt.


    Ich würde das Kostenrisiko schon mit einem eventuellen Nutzen abwägen. In diesem Fall könnte Dir die VKH (Verfahrenskostenhilfe) sehr schnell verweigert werden und Du hättest die Kosten zu tragen.


    lg


    Camper

  • hallo simone,


    ich habe den ganzen thread jetzt mehr oder weniger überflogen und kann dir sagen, daß ich mich in der (fast) gleichen situation befinde:


    meine kinder bekommen seit der trennung (03/08) keinen unterhalt. bis 03/10 bekam ich unterhalt nach uvg, im april 2010 fiel der dann wegen heirat meinerseits weg. eine beistandschaft beim JA besteht seit 01/10, die aber sehr lange nichts getan hat ausser die nachweise über finanzielle mittel von dem vater meiner buben zu fordern. der hat sie mal offengelegt mal auch nicht!


    im januar 2011 habe ich nocheinmal mit dem herrn beistandschaft gesprochen und gefragt, wie das mit einer klage aussieht. antwort: keine chance, denn der KV bezieht H4 und solange die arge zahlt kann er da nix machen. gut, ich habe das so hingenommen.


    im mai 2011 bekomme ich einen brief vom amtgericht mit einer abschrift eines pfändbaren titels, den die beistandschaft in einem beschleunigten verfahren nun erwirkt hat! jetzt wird die beistandschaft ihn letztmalig auffordern, den mindestunterhalt (immerhin knapp 500€, die uns jeden monat fehlen!) zu zahlen bzw. den willen zu zeigen, einen sozialversicherungspflichtigen job zu suchen. wenn das nicht fruchtet, wird gepfändet!


    ich muß sagen, selbst wenn er monatlich 20€ zuviel in der tasche hätte, würde ich das für meine kinder fordern! ihm sind die kinder total egal, sodaß er jetzt sogar seit knapp einem jahr keinen umgang mehr hat und sich auch nicht bemüht (nur zum verständnis: das JA hat den umgang unterbunden, weil er sich sehr "daneben" benommen hat und seine kinder in gefahr brachte!).


    ich finde es ein unding, daß sich manche einfach das leben so leicht machen, sich "pumperlgsund" zu hause auf die couch setzen und den staat zahlen lassen. ich kann deine wut und enttäuschung sehr gut nachvollziehen!


    macht denn deine beistandschaft nichts dergleichen? ich würde evtl erstmal dort anrufen und schildern was sache ist, und die machen lassen. somit trittst du erstmal nicht namentlich auf. mußt du nicht eigentlich den unterhalt von der beistandschaft bekommen und die schlagen sich dann mit dem zahlungsunwilligen vater rum??


    lg casha

    *that makes me nobody so fast after*


  • wie gesagt mir würde es schon reichen wenn er wieder regelmäßig bezahlen würde

  • kann mir das wissen was helfen? was ist mit dem pfändungsschutz konto kann das trotzdem gepfändet werden?


    Na ja, beim Verfahren (wenn Du aussagen darfst ;) ) würd ich das erwähnen. Geld ist ja da ganz offensichtlich. Nur eben nicht für das Kind. Das sollte der Richter schon wissen. Wird der Ex ihm auch nicht auf die Nase binden. Ob es Dir tatsächlich was bringt - keine Ahnung.


    Pfändungsschutzkonto: reines Guthabenkonto. Pfändbar. Erfolgreich aber nur, wenn er Guthaben über - ich glaub dem SB von 900 nochmalwas - hat. Alles was drüber ist geht glaub ich. Aber wie auch überall: ist ja einfach, dafür zu sorgen, dass man da net drüber kommt.

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • Na ja, beim Verfahren (wenn Du aussagen darfst ;) ) würd ich das erwähnen. Geld ist ja da ganz offensichtlich. Nur eben nicht für das Kind. Das sollte der Richter schon wissen. Wird der Ex ihm auch nicht auf die Nase binden. Ob es Dir tatsächlich was bringt - keine Ahnung.


    Pfändungsschutzkonto: reines Guthabenkonto. Pfändbar. Erfolgreich aber nur, wenn er Guthaben über - ich glaub dem SB von 900 nochmalwas - hat. Alles was drüber ist geht glaub ich. Aber wie auch überall: ist ja einfach, dafür zu sorgen, dass man da net drüber kommt.


    ja aber er wird ja nachweisen müssen welchen verdienst er hat oder?

  • wenn das nicht fruchtet, wird gepfändet!


    Was wird denn dann gepfändet? H4 kann man nicht pfänden - doch kann man, aber halt nicht erfolgreich ;) . Da würd mir nur das Konto einfallen casha. Und/oder Gerichtsvollzieher hinschicken, danach eV sehr wahrscheinlich. Meine Beistandschaft hat nichts dergleichen gemacht. Drum bin ich nach 7 Jahren zum RA. Und ich hatte von Anfang an einen Titel.


    ja aber er wird ja nachweisen müssen welchen verdienst er hat oder?


    Selbstverständlich muss er den Verdienst nachweisen. Aber er wird sich armrechnen lassen.

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

    Einmal editiert, zuletzt von tanimami73 ()

  • wie gesagt mir würde es schon reichen wenn er wieder regelmäßig bezahlen würde


    Hast Du denn schon mal bei ihm nachgefragt, was Sache ist?


    lg


    Camper

    Einmal editiert, zuletzt von Camper1955 ()

  • Was wird denn dann gepfändet? H4 kann man nicht pfänden - doch kann man, aber halt nicht erfolgreich ;) . Da würd mir nur das Konto einfallen casha. Und/oder Gerichtsvollzieher hinschicken, danach eV sehr wahrscheinlich. Meine Beistandschaft hat nichts dergleichen gemacht. Drum bin ich nach 7 Jahren zum RA. Und ich hatte von Anfang an einen Titel.



    Selbstverständlich muss er den Verdienst nachweisen. Aber er wird sich armrechnen lassen.


    wie ist das mit arm rechnen gemeint?


    und wegen hartz 4 das hat er nicht!!!! er ist nicht arm sein sohn ist arm wegen so einem vater casha

  • ja aber er wird ja nachweisen müssen welchen verdienst er hat oder?


    Seh das bitte aus zwei verschiedenen Richtungen. Zivilrechtlich muss er nachweissen, dass er nicht, oder nur eingeschränkt leistungsfähig ist.


    Strafrechtlich muss ihm die Staatsanwaltschaft nachweisen, dass er zahlen könnte, er aber vorsätzlich nicht zahlt.



    lg


    Camper

    Einmal editiert, zuletzt von Camper1955 ()

  • Ganz ehrlich, Simone, ich würde noch keine Strafanzeige erstatten - das könnte in einem (gefühlten) "Freibrief" enden.


    Hast du den Unterhaltsschuldner schriftlich - Einschreiben - in Verzug gesetzt?
    Hast du einen Titel für den Unterhalt?
    Falls ja, Kontopfändung. Vom gepfändeten Betrag werden dann immer die entstandenen Kosten abgezogen, der Rest ist "geleisteter" Unterhalt.
    Falls nein, brauchst du erst mal einen Titel.


    Über den Daumen gepeilt hättet ihr wahrscheinlich Anspruch auf Harz IV.

  • darf ich eigentlich auch zeugen nennen die darüber bescheid wissen, was er alles am haus machen ließ und das er wirklich geld hat?


    nennen darfst du alles, ob´s was nützt, steht auf einem anderen blatt!

    *that makes me nobody so fast after*