Untehaltstitel vom JA....wer weiss bescheid????

  • Hallo......


    ich bräuchte mal ein paar Fragen beantwortet.....


    Ich bekam heute einen Anruf vom JA , nach über 5 monatiger Sendepause, die Dame wollte mir nur schnell mitteilen, dass ich einen Wisch bei der Arge besorgen muss, weil sie den KV jetzt vor Gericht holen. Es sei alles soweit fertig, sie haben wohl irgendwie über Umwege rausgefunden wo er arbeitet und vom Arbeitgeber einen Lohnzettel erhalten und somit festgestellt, dass er zahlungfähig ist......Nun haben sie auch durchbekommen , dass sie sein schweizer Konto pfänden dürfen( er arbeitet in CH) ....also nun von mir bitte schnell den Wisch von der Arge und dann hop hop den Titel einklagen........ :wow:wow:wow:wow und ?(?(?(?( wieso weiss ich von dem allen nichts??????? Ich habe zwar eine Beistandschaft eingerichtet gleich nach der Geburt, aber heisst das, dass ich über gar nichts in Kenntnis gesetzt werde?????
    Nun ist es ja so, dass in der Zwischenzeit, seit kurzen wieder Kontakt zum KV besteht und er seinen Sohn jedes bis jedes 2. WE besucht. Ich habe mir so sehr gewünscht, dass unser Sohn nun doch "mit" Papa aufwachsen kann und bin auch echt erstaunt, wie "normal" wir beide mit einander umgehen können.......


    Nun ist es so, auch wenn viele mich da vllt nicht verstehen können werden, dass ich es gerne verhindern würde, dass sie ihm seinen Lohn pfänden und er nun vor Gericht muss( die Dame am Tel. sprach von Strafgeldern usw).....ich weiss, dass er selber Schuld ist, weil er bisher einfach nicht auf die Aufforderungen des JA reagiert hat, das ist ja auch alles richtig, aber ich möchte einfach nicht, dass jetzt durch das ganze wieder alles aufgerollt wird und am Ende es wieder zu Streit kommt.
    Ich habe ihm heute gesagt, was los ist und ihm vorgeschlagen, dass wir uns nun schnell einigen, bevor die Klage eingereicht wird. Wir haben am Samstag einen Termin zum besprechen......


    Nun habe ich gelesen, dass so ein Titel nicht erklagt werden kann, wenn Unterhaltzahlungen geleistet werden. Wie ist das nun, kann man das noch "retten" indem er nun ab sofort von sich aus Unterhalt bezahlt??????? Wie viel Mitspracherecht habe ich denn überhaupt noch???? Mir ist klar, dass Unterhaltsvorschuss und Alg beides Staatsgelder sind und dass das JA deswegen gezwungen ist, sich das Geld beim KV wieder zu holen........nur würde ich es gerne für ihn , jetzt da er sich etwas gefangen hat, so schadensgering wie möglich halten.....also wenns geht ohne Pfändung und Anklage......


    Also am meisten interessiert mich, ob ,wenn wir uns jetzt am WE einigen und er von sich aus ab sofort bezahlt, ist es dann möglich, dass der Titel nicht erklagt wird, oder kann man den auch erklagen und trotzdem eine gütliche Einigung ohne Pfändung abmachen.....
    Ich habe ein bisschen im Internet gestöbert und eben gelesen, dass dieser Titel und dessen Auswirkungen den meisten Vätern kaum erklärt wird und mehr böses Blut als Nutzen bringt??????


    Vielleicht kann mich ja mal jemand aufklären, der das schon hinter sich hat.......


    Ich bin grad einfach mächtig verwirrt, vielleicht habe ich mich vom JA damals auch einfach nicht genügend aufklären lassen :Hm
    :thanks: schon mal....eine :hm... verspulte Mama.....



  • wieso gehst du den weg erst wenn du dann einen rückzieher machst? woher willst du wissen das er jetzt bezahlen wird? versteh mich nicht falsch ich möchte auch das beste für mein kind aber wenn ich nie unterhalt bekomme, bei mir ist es seit 2 monaten auch so dann würde ich schon auch schauen das ich das geregelt habe. habe schlechte erfahrungen mit ohne amt einigen, einen tipp habe ich leider nicht alles gute für euch

  • :hae:
    so ganz verstehe ich jetzt nicht, wo Dein Problem liegt.... mit Einrichten der Beistandschaft, hast Du doch das "Besorgen" des KU an das Jugendamt abgetreten.... :frag
    Ersatzweise hast Du UV bzw. Geld von der Arge erhalten.... und jetzt hat das JA alles beeinander, und will den Unterhalt (um den er sich jahrelang gedrückt hat, und für den andere aufgekommen sind) endlich pfänden, weil er wohl in der Lage ist Unterhalt zu zahlen-


    Es werden ja auch Rückstände aufgelaufen sein, die ggf. gepfändet werden können...


    Klar kannst Du die Beistandschaft beenden- und wenn Du kein Geld von der Arge bekommst, wird er in Zukunft nicht mehr belangt werden-
    Für die aufgelaufenen Rückstände wird das JA bzw. die Arge dennoch versuchen, an ihr Geld zu kommen

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

    Einmal editiert, zuletzt von Luchsie ()

  • Ich gehe keinen Weg.......ich habe als unser Sohne eine Woche alt war eine Beistandschaft beantragt, weil das JA mir das geraten hat, was da nun genau passiert bzw. dass die einen Titel erklagen wusste ich nicht......vielleicht war ich so kurz nach der Geburt auch noch nicht ganz aufnahmefähig......
    Das alles war im Januar und seit da habe ich nichts mehr vom JA gehört bis heute.......


    Zudem wäre es mir lieb, wenn hier nicht mein Handeln bewertet würde, sondern mir jemand Auskunft gibt, der da etwas besser bescheid weiss, als ich...... :thanks:

  • Ich gehe keinen Weg.......ich habe als unser Sohne eine Woche alt war eine Beistandschaft beantragt, weil das JA mir das geraten hat, was da nun genau passiert bzw. dass die einen Titel erklagen wusste ich nicht......vielleicht war ich so kurz nach der Geburt auch noch nicht ganz aufnahmefähig......
    Das alles war im Januar und seit da habe ich nichts mehr vom JA gehört bis heute.......


    Zudem wäre es mir lieb, wenn hier nicht mein Handeln bewertet würde, sondern mir jemand Auskunft gibt, der da etwas besser bescheid weiss, als ich...... :thanks:


    also ich musste da erst was sagen wegen unterhalt, bei mir wurde das leider nicht so gemacht. villeicht hilft es wenn du die beistandschaft niederlegst? ist ja keine pflicht ausser bei minderjährigen aber das bist du ja nicht mehr, würde beim amt anrufen und dich informieren lassen

  • Nochmal zum Verständnis......ich möchte ja dass alles seinen rechten Weg geht und er den Unterhalt bezahlt( ich merke eh keinen Unterschied, woher das Geld kommt).....ich möchte nur wissen, ob er jetzt noch " freiwillig" zahlen kann und damit der Pfändung und der Strafgelder entgehen kann...oder ob es jetzt schon für alles zu spät ist.....


    Und evtl noch, was so ein Titel überhaupt bringt? Ja ich bin schlecht informiert.....


    Ach und es geht nicht um "jahrelang", unser Zwerg ist nicht mal ganz 7 Monate alt.......sooooooviel ist also nicht angehäuft........


    Danke


  • also wenn er wieder bezahlt, dann kann er dem ganzen klar noch entgehen. ich habe das schon so machen können, bekam briefe indem stand das ich bescheid geben soll wenn ich den unterhalt wieder regelmäßig bekam habe ich das gemacht hatte der vater ruhe und da funktionierte eine zeitlang auch alles super!!! na ja auch wenn er erst 7 monate alt ist, geld kostet alles, und es steht euch ja zu!!!

  • ich möchte nur wissen, ob er jetzt noch " freiwillig" zahlen kann


    ja klar-
    er kann zum Jugendamt gehen, dort die Rückstände bezahlen, und einen Titel für die Zukunft unterschreiben-


    Ersatzweise kannst Du die Beistandschaft beenden, und Dich mit ihm einigen... das geht aber meines Wissens nach nur, wenn Du kein Geld von der Arge beziehst....

    Lieber Gruss


    Luchsie


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    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Danke Simone, also ist das möglich......


    Soweit ich verstanden habe, müsste er eh den Unterhalt an das JA zahlen und die überweisen es dann an mich, also würde die ja auch sofort handeln können, wenn er nicht bezahlen sollte und dann immernoch eine Pfändung durchführen......


    Klar sind 7 Monate auch Geld und die soll er auch nachbezahlen, nur Lohnpfändung finde ich einfach zu krass....



    Herzlichen Dank.....


  • ja klar-
    er kann zum Jugendamt gehen, dort die Rückstände bezahlen, und einen Titel für die Zukunft unterschreiben-


    Ersatzweise kannst Du die Beistandschaft beenden, und Dich mit ihm einigen... das geht aber meines Wissens nach nur, wenn Du kein Geld von der Arge beziehst....



    Weisst du, ob er die Rückstände auf einmal bezahlen müsste?????? und wenn er den Titel unterschreibt, wie du sagst, heisst, das dass es dann ohne Einklagen von statten geht?


    Sorry, wenn ich so doof frage, aber ich kennen den Bergifft Unterhaltstitel nur hier aus dem Forum und habe ihn heute für meine Situation zum ersten mal gehört........


  • du kannst es aber auch auf dein konto von ihm überweisen lassen, oder bar mit quittung aber ans amt überweisen ist hald für dich besser weil die dann immer gleich handeln wenn er mal nicht bezahlen sollte. dann soll er einfach zum jugendamt gehen, und das geld vielleicht gleich mitnehmen und einzahlen und schon ist er aus dem schneider bis er mal wieder nicht bezahlen kann oder möchte.


    aber sobald ein titel besteht, muss er den betrag immer bezahlen!!!!sonst :nawarte::-)

  • Das alles war im Januar und seit da habe ich nichts mehr vom JA gehört bis heute.......


    Ich habe nach Antrag auf Beistandschaft damals jeden Monat einmal nachgefragt, wie der Bearbeitungsstand ist. Das zeigt gleichzeitig, dass du interessiert bist, das sich was tut und nicht nur abwartest.


    Soweit ich verstanden habe, müsste er eh den Unterhalt an das JA zahlen und die überweisen es dann an mich, also würde die ja auch sofort handeln können, wenn er nicht bezahlen sollte und dann immernoch eine Pfändung durchführen......


    Nachdem ICH dem Jugendamt ganz viele Informationen zukommen lassen habe, wie und wo er sich aufhält und wie sie das alles regeln könnten (Der KV ist GI und unser Jugendamt war völlig überfordert, das sich in unserer Provinz noch nie so ein Fall ereignet hat.) haben "wir" nach 1,5 Jahren erreicht, dass wir kurz vor der Pfändung standen. Im letzten Moment hat er alle Rückstände von alleine nachgezahlt und er zahlt seit 3 Monaten aktuell den Mindestunterhalt. Bei uns ist alles ein wenig komplizierter.
    Die Pfändung ruht und kann sofort vollstreckt werden, wenn er wieder nicht zahlt. Er zahlt an das JA und ich bekomme es von dort überwiesen.

    Hast Du fragen zum Weißen Ring?
    Du kannst Dich gerne an mich wenden. Danke für dein Vertrauen. Wir helfen Opfern von Kriminalität.


  • Ich habe nach Antrag auf Beistandschaft damals jeden Monat einmal nachgefragt, wie der Bearbeitungsstand ist. Das zeigt gleichzeitig, dass du interessiert bist, das sich was tut und nicht nur abwartest.



    Nachdem ICH dem Jugendamt ganz viele Informationen zukommen lassen habe, wie und wo er sich aufhält und wie sie das alles regeln könnten (Der KV ist GI und unser Jugendamt war völlig überfordert, das sich in unserer Provinz noch nie so ein Fall ereignet hat.) haben "wir" nach 1,5 Jahren erreicht, dass wir kurz vor der Pfändung standen. Im letzten Moment hat er alle Rückstände von alleine nachgezahlt und er zahlt seit 3 Monaten aktuell den Mindestunterhalt. Bei uns ist alles ein wenig komplizierter.
    Die Pfändung ruht und kann sofort vollstreckt werden, wenn er wieder nicht zahlt. Er zahlt an das JA und ich bekomme es von dort überwiesen.



    wie lange hast du damals keinen unterhalt bekommen, bis das amt gepfändet hätte? habe auch so ein problem

  • wie lange hast du damals keinen unterhalt bekommen, bis das amt gepfändet hätte? habe auch so ein problem


    Von Geburt quasi bis zum 16. Lebensmonat des Kindes.
    Davon habe ich vom 12. bis 16 Lebensmonat U.-vorschuss bekommen. Brauchte das Geld, da die Kita 242 Euro im Monat kostet und ich ja nur Teilzeit arbeite (momentan noch bis 11/2012)


    Edit: hab was vergessen.... Wie lange das JA gewartet hätte, kann ich nicht sagen. Ich gehe davon aus, dass sie, sofern der Bürokram (Amtsgericht etc.) durch ist, sofort pfänden lassen. Die wollen ja auch ihr Geld sparen. Genau weiß ich aber nicht, ob es da eine Zeitspanne gibt.

    Hast Du fragen zum Weißen Ring?
    Du kannst Dich gerne an mich wenden. Danke für dein Vertrauen. Wir helfen Opfern von Kriminalität.

    Einmal editiert, zuletzt von TinaNB ()

  • Von Geburt quasi bis zum 16. Lebensmonat des Kindes.
    Davon habe ich vom 12. bis 16 Lebensmonat U.-vorschuss bekommen. Brauchte das Geld, da die Kita 242 Euro im Monat kostet und ich ja nur Teilzeit arbeite (momentan noch bis 11/2012)


    ich bekomme seit 2 monaten keinen unterhalt mehr, habe beistandschaft und das jugendamt hat den vater jetzt zweimal angeschrieben und zum zahlen aufgefordert. keine reaktion, anbei haben sie mir so einen antrag für übernahme der gerichtskosten geschickt. pfänden ist bei ihm nur nicht so leicht da er selbstständig ist, sagte das amt

  • Ich hoffe, für Mami_2011 ist es ok, wenn ich simone ohne pn antworte???
    simone: Naja, auch wenns nicht so leicht ist bei einem Selbständigen, ist es wohl auch nicht unmöglich. Dann stell dich wohl mal auf eine lange Wartezeit ein. Die Mühlen mahlen langsam, aber sie mahlen.
    Falls du auf das Geld angwiesen bist und es noch möglich ist aufgrund des Alters deines Kindes und der bisherigen Bezugsdauer, dann musst du halt Unterhaltsvorschuss beantragen.

    Hast Du fragen zum Weißen Ring?
    Du kannst Dich gerne an mich wenden. Danke für dein Vertrauen. Wir helfen Opfern von Kriminalität.

  • Ich hoffe, für Mami_2011 ist es ok, wenn ich simone ohne pn antworte???
    simone: Naja, auch wenns nicht so leicht ist bei einem Selbständigen, ist es wohl auch nicht unmöglich. Dann stell dich wohl mal auf eine lange Wartezeit ein. Die Mühlen mahlen langsam, aber sie mahlen.
    Falls du auf das Geld angwiesen bist und es noch möglich ist aufgrund des Alters deines Kindes und der bisherigen Bezugsdauer, dann musst du halt Unterhaltsvorschuss beantragen.


    ja bin leider auf den unterhalt angewiesen, dachte ich mir schon das das dauern wird. ja ich werde UVG beantragen. wieviel das ist weiss hier nicht zufällig jemand???? sorry das ich dafür das thema von mami2011 benutzt habe

  • Höhe
    Freund Wiki sagt das oben genannte. Kommt aufs Kindesalter an.
    Hier im Forum gibt es dazu auch einen Beitrag.

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