Kosten Krabbelgruppe als AE

  • Hallöle.....


    Ich habe meinen Zwerg gerade in der Krabbelgruppe angemeldet...zum Verständnis.....keine private oder so , wo die Mütter zusammen hocken sondern eher so Kita-ähnlich......eben hinbringen und wieder abholen mit Mittagessen usw. für 1-3 Jährige.....


    Nun hat mir meine Schwester erzählt, dass ihre Nachbarin( auch eine AE) wohl vom Jugendamt(?) einen Teil der Kosten für die Krabbelgruppe gezahlt bekommt.....
    Bei der Anmeldung im Formular musste ich auch ankreuzen ob...berufstätig, arbeitssuchend oder alleinerziehend?????????


    Weiss jemand von euch wie das mit den Kosten ist, ich hab zwar nur mal drüber geschaut, aber so ganz billig ist das nicht......ausserdem muss ich ja mit einem 1 Jährigen auch dem Arbeitsmarkt wieder 15 Stunden zur Verfügung stehen......übernimmt evtl. die Arge da einen Teil? auch wenn ich selbständig bin?


    Wäre schön, wenn da jemand was wüsste.....


    die Mama :thanks:

  • Das ist doch von Bundesland zu Bundesland verschieden.


    In Schleswig-Holstein z.B. zahlt man i.R. für Kita einen Betrag je nach Stunden egal wie das Einkommen ist.


    In HH geht es nach Einkommenstabelle und Stunden.

  • Frach doch ma die Oma :D


    (Eigentlich hätte Dir die Leitung der Krabbelgruppe das ja erklären müssen...)


    Du kannst in FR beim JA, Abt. wirtschaftliche Jugendhilfe, einen Antrag stellen auf Kostenübernahme, bzw. anteilige Übernahme. Die Krabbelgruppe sollte eigentlich Antragsformulare bereit liegen haben, kriegste aber auch beim JA - und die Beratung dazu auch.
    Du fügst dem Antrag deine Einkommensverhältnisse usw (steht alles dabei, was die brauchen) bei und weg damit. Und dann wochenlang warten, und irgendwann kriegste den Bescheid, welchen Anteil sie übernehmen oder nicht.
    Schwierig wird es sein, dein dann aktuelles Einkommen nachweisen zu können, weil du ja noch gar nicht sagen kannst, was du genau verdienen wirst, wenn du dein Geschäft wieder aufnimmst. Da ist es wichtig für dich, dass ein evtl. Anspruch erst ab Antragsmonat gilt, evtl regelmäßig neu berechnet wird.