Nachteilsausgleich bei Anlage U

  • Hallo!


    Wer kennt sich aus?


    Ich habe meinem Ex bei der Steuererklärung die Anlage U unterschrieben;was zur Folge hatte,dass ich nun über 400 Euro dem Finanzamt nachzahlen muss!


    Wie ich gelesen habe,müsste er mir aber dieses durch den sog.Nachteilsausgleich ersetzen!


    Er weigert sich jedoch mit der Begründung,dass er ja dadurch eine größere Summe an Steuern zurück erstattet bekommt und ich dadurch ja auch profitiere,da dieses Geld dem Unterhalt zugerechnet wird! Aber,dass steht mir ja eh zu!


    Was kann ich tun???


    Danke für eure Hilfe!!


    Sinima

  • Hm.. Hat man einen guten Anwalt ( hast du einen ? ) dann gibt der einem den rat die Anlage U nur zu unterschreiben wenn einem der Ex im Gegenzug unterschreibt das er den Nachteilsausgleich macht.


    Weigert er sich , dann kannst Du den letztlich einklagen.... So weit muss es aber nicht kommen. Wahrscheinlich gibt der Ex schon klein bei wenn ihm sein Anwalt erklärt daß er dazu verpflichtet ist dir den Nachteil auszugleichen... Also würde ich einen Anwalt aufsuchen ( PKH beantragen ) und den einen schönen Brief schreiben lassen und mit Klage drohen wenn der Ex sich nicht freiwillig dazu bereit erklärt.... Gibt natürlich noch mehr " Krieg " und Querelen..


    Musst du denn dadurch viel Steuern nachzahlen ?

    Einmal editiert, zuletzt von Laetitia ()

  • Hallo!


    Danke erstmal! Ich muss über 400 nachzahlen.Ich habe einen Anwalt;dass gibt allerdings immer so ein Krieg mit ihm.Für mich immer sooo inangenehm,wenn er die Kinder dann holt und ich ihn sehen muss :frag Was ist denn PKH???Hab ich noch nie was von gehört??!!


    Sinima

  • Porzeßkostenhilfe = PKH ..... wenn du das noch nie gehört hast wirst du wohl auch keine bekommen , sonst hätte die der Anwalt schon für Dich beantragt.

  • 1. Schritt: Du lässt Dir vom Fin-Amt ausrechnen und bestätigen, wie viel Dein Nachteil ist. (Es wäre Zufall, wenn es genau die Summe ist, die Du nachzahlen musst ...)
    2. Schritt: Du forderst unter Nennung der Summe den Ex zur Zahlung auf. Mitteilen kannst Du, dass er die Ausgleichszahlung an Dich von seinem im Einkommensteuerbescheid belegten Jahresnettoeinkommen abziehen darf, bevor der Unterhalt festgelegt wird.
    Die Rechtslage sei eindeutig. Wenn es jedoch vors Gericht geht, wird er zahlen müssen und die Verfahrenskosten tragen ...


    Prozesskostenhilfe wird gewährt, wenn Kläger oder Beklagter finanziell nicht in der Lage sind, sich einen Anwalt zu leisten bzw. die Verfahrenskosten zu tragen (und, beim Kläger, wenn die Klage nach erstem Augenschein Aussicht auf Erfolg hat.)


    Dein Anwalt muss und wird Dich auf PKH nicht aufmerksam machen, da die Anwaltsarbeit bei PKH vom Staat wesentlich niedriger honoriert wird als dann, wenn Du privat zahlst ...
    Ob Dir PKH zusteht, ist von Deiner finanziellen Situation und vom Streitwert abhängig.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Für dieses Mal ist es zu spät. Generell muss er deinen Nachteil übernehmen. Aber es kann sein, dass es bei dir übers Klagen läuft, dann hält sich das Finanzamt aber erstmal an dich.


    Für die Zukunft empfehle ich dir, sofort deine Zustimmung zu widerrufen. Die gilt nämlich solange bis du widerrufst. Wenn du jetzt widerrufst, gilt es für das Jahr 2012 nicht mehr. Und wenn er dann kommt und will deine Unterschrift, lässt du dir erstmal von ihm schriftlich bestätigen, dass er deinen Nachteil übernimmt.


    Ich musste mich damit auch schon ausreichend auseinander setzen. Ich widerrufe jedes Jahr wieder, weil sich die Höhe des Unterhalts ja auch ändert. Bei uns ist jetzt allerdings in die Scheidungsvereinbarung mit aufgenommen, dass er meinen Unterhalt von der Steuer absetzen kann, ich also eine Steuererklärung machen muss und er meinen evtl. Nachteil ausgleichen muss