Unterhalt? Wie u. Wo titulieren lassen?

  • Stimmt so nicht.


    Solltest mal meine Beiträge lesen und nicht immer Nichtwissen hier schreiben.


    Steuerrückzahlung ist Einkommen.


    Hat er 50 Km zur Arbeit dann hat er 100km Kosten da Hin und zurück.
    Da er Hin aber bereits von der Steuer die Kosten bekommt kann er sich nur die berufsbedingten für zurück abziehen.
    Ob nur 30 oder wieviel Cent spielt keine Rolle denn dann müssten wir nun auch in Detail gehen. Ist es da bereinigte Monatseinkommen inkl. Steuerrückzahlung, etc.


    Langsam bin ich es leid dich immer korrigieren zu müssen damit User hier keine falsche Auskunft bekommen. Bleib bei Deinem Taxi und gut ist es.

    2 Mal editiert, zuletzt von vatertochterduo ()

  • Ist es da bereinigte Monatseinkommen inkl. Steuerrückzahlung, etc.


    Wenn ich ein Nettoeinkommen als Beispiel nehme, rechne ich immer inklusive Steuerrückerstattung, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld usw, wie es eben auch in den UHL steht.


    Das ich das nicht extra aufgeführt habe, mag vielelicht ein Unterlassungsfehler gewesen sein. Tasache ist aber dass meine Berechnung so stimmt.


    Abgesehen davon von 50 km steuerechtlichen Aufwand, also 225,00 € monatlich, wie es in meienr Berechnung steht, kriegt er ja bar nur etwa 1/3 vom Finanzamt zurück.


    Genau deshalb wird ja in den meisten UHL auf das JVEG verwiesen. Da wird der komplette Betrag abgezogen.


    lg


    Camper

  • Genau deshalb wird ja in den meisten UHL auf das JVEG verwiesen. Da wird der komplette Betrag abgezogen.


    Die nächste Halbwahrheit... in den Leitlinien steht "kann" angewendet werden.


    (Vorsicht Ironie)Als juristisch "geschulter" Mensch muss dir der Unterschied zu den weiteren Möglichkeiten sicher nicht erklärt werden. :D






    Tante Edith fehlte das Wort "Ironie"

    Einmal editiert, zuletzt von maschenka ()

  • Sorry ist mir jetzt zu blöd denn wenn Du in einem Monat sagen kannst was Du im Durchschnitt verdienst dann solltest Du Steuerrecht studieren und zur Deutschen Bank gehen.
    Ich bin gut aber ich kann es nicht selbst wenn die Pendlerpauschale bereits in die Lohnsteuerkarte eingetragen ist.


    Du bist :daumen

  • Tschuldigung, VTD... hab die "Ironie on/off" vergessen... :blume


    wird sofort ergänzt.


  • Ich bin gut aber ich kann es nicht selbst wenn die Pendlerpauschale bereits in die Lohnsteuerkarte eingetragen ist.


    Jeder Lohnsteuerrechner im Inet kann Dir aber sagen, was Du ohne Freibetrag an Brutto haben müsstest, um auf dasselbe Netto zu kommen.


    Oder andersrum gesagt, Du gibts Dein Brutto ein und rechnest nach, was ohne und mit Pendlerpauschale dabei raus kommt. Dafür braucht man nun wirklich kein Studium, aber anders rechnen auch Anwälte und Richter nicht.


    Aber wenn Du mir schon nicht glaubst. Ich hab eine, meine Person betreffende Entscheidung eines Gerichtes da. Schick mir eine Email und ich send dir die Entscheidung zu. Vielleicht glaubst Du es dann.


    lg


    Camper

    Einmal editiert, zuletzt von Camper1955 ()

  • Ich lasse das mal so stehen. Gibt wichtigeres als zu Campen.


    Komisch. Wenn ich Dir die Möglichkeit gebe, Dich auch anhand einer Gerichtsentscheidung, was ja wohl die richtige Instanz dazu ist, von der Richtigkeit meiner Aussage zu überzeugen, dann bockst Du. Aber vielleicht hast Du aber meinen letzten Absatz noch nicht gelesen, da ich ihn nachträgllich noch angefügt habe.


    Deshalb füge ich ihn nochmals hier an.


    Aber wenn Du mir schon nicht glaubst. Ich hab eine, meine Person betreffende Entscheidung eines Gerichtes da. Schick mir eine Email und ich send dir die Entscheidung zu. Vielleicht glaubst Du es dann.


    lg


    Camper

  • Könnt ihr Zwei vielleicht mal nen Thread aufmachen?
    Entweder "VTD geht campen" oder "Camper erklärt VTD die Welt"?


    Gruß,
    PapaT

    .








    Wenn dich etwas nervt ändere es!

  • Könnt ihr Zwei vielleicht mal nen Thread aufmachen?
    Entweder "VTD geht campen" oder "Camper erklärt VTD die Welt"?


    Es ging hier um eine Frage, die unsere TS in diesen Thread gestellt hat und unsere unterschiedlichen Ansichten, wie Anwälte und Richter den Werbekostenabzug wohl bewerten werden.


    Ich verkenne dabei nicht, dass VTD sehr viel Erfahrung hat, aber in diesem einen Punkt irrt er sich halt.


    Ich möchte ihm gerne die Gelegenheit geben, übrigens auch jedem anderen interressierten User/jeder anderen interressierten Userin sich vom Wahrheitsgehalt meiner Rechtsauffassung zu überzeugen und bin bereit, jedem eine Entscheidung meine Person betreffend zuzusenden, wo genau dieser Streitpunkt von einem Gericht entschieden wurde.


    lg


    Camper

  • Hat er 50 Km zur Arbeit dann hat er 100km Kosten da Hin und zurück.
    Da er Hin aber bereits von der Steuer die Kosten bekommt

    Ist das richtig in dem Fall bekommt er bei 220 AT 3300€ Steuern wieder?


    Bei mir verringern die Fahrtkosten nur mein Einkommen und werden nicht als Steuerrückzahlung ausgewiesen.

  • Ist das richtig in dem Fall bekommt er bei 220 AT 3300€ Steuern wieder?



    Wenn ich von sowas spreche gehe ich immer davon aus das es klar ist das es das steuerpflichtige Einkommen verringert.
    Dh bei hohem Geld i.R. ca 25% (abgestuft nach Progression) der "3300€"
    Ist aber bei jedem Freibetrag so. z.B. auch Kinderfreibetrag etc.
    Es verringert das steuerpflichtige Einkommen und man zahlt weniger Einkommensteuer.

  • Wenn ich von sowas spreche gehe ich immer davon aus das es klar ist das es das steuerpflichtige Einkommen verringert.
    Dh bei hohem Geld i.R. ca 25% (abgestuft nach Progression) der "3300€"
    Ist aber bei jedem Freibetrag so. z.B. auch Kinderfreibetrag etc.
    Es verringert das steuerpflichtige Einkommen und man zahlt weniger Einkommensteuer.

    Das sieht schon ganz anders aus.


    von den 3.300€ Fahrtkosten (Hinstrecke bei 50km) muss man die Steuerersparnis abrechnen.
    die anderen 3.300€ (Rückstrecke) verringern weiter hin voll das Einkommen. Das ganze sind natürlich Jahreszahlen.


    Bei einem hohen EStsatz dürfte nach meiner vorsichtigen Schätzung die Fahrtkosten (bei angenommen 50km) 500-550 betragen und damit dürfte noch genug Unterhalt für 1 Kind drin sein. Wie gesagt das ist alles auf fiktiven Zahlen erechnet.


    Fakt ist das 550€ Kosten im Monat entstehen und je nach SteuerSatz (14-45%) 38,50€ bis 148,50€ an Steuern erstattet werden.
    Monatlich.


    Genug Rosinen gepickt. Ja es stimmt die Steuern die man weniger bezahlen muss können an das Kind ausbezahlt werden.
    Ich gehe aber davon aus wenn schon die Fahrtkosten so genau berechnet werden dann ist meistens das Geld knapp und dann bewegt man sich wahrscheinlich nicht im Bereich vom Spitzensteuersatz.

  • Naja das ist ein gerechne wo man nicht Pauschal sagen kann wieviel man sich abziehen kann.


    Fakt ist das man nicht einfach die gesamten Fahrtkosten von 30 Cent bzw. 20 Cent ab dem 30km abziehen kann denn dazu kommt das was man von der Steuer die Pauschale bekommt. Das kann der einzelne sicher nicht in einem Monat ausrechnen da es Progressionsstufen etc. gibt.

    2 Mal editiert, zuletzt von vatertochterduo ()

  • Also ich persönlich habe eine Beistandschaft einrichten lassen und den Schritt nie bereut. Die sind da ziemlich auf zack und schreiben den KV an, wenn sich was ändert an der Düsseldorfer Tabelle und setzen das auch im Notfall dann durch z.B. Lohnpfändung oder ähnliches. Kann ich eigentlich nur empfehlen und es ist kostenlos.


    Gruß


    Angelz

    Glaube an Liebe,Wunder und Glück; schaue nach vorn und niemals zurück.
    Tu was du willst und steh dazu, denn dieses Leben, dass lebst nur du!!
    [/size]


    :sonne

  • Also ich persönlich habe eine Beistandschaft einrichten lassen und den Schritt nie bereut. Die sind da ziemlich auf zack und schreiben den KV an, wenn sich was ändert an der Düsseldorfer Tabelle und setzen das auch im Notfall dann durch z.B. Lohnpfändung oder ähnliches. Kann ich eigentlich nur empfehlen und es ist kostenlos.


    Gegen ein durchsetzen spricht ja auch nichts, wenn das dazu benötigte bereinigte Nettoeinkommen vorhanden ist.


    Ist es nicht vorhanden, wird es auch mit der Pfändung schwierig. Auch das Jugendamt muss den § 1603 Abs 1 BGB im Auge haben.


    lg


    Camper