umgangsbeschluß läuft aus und ich will nicht mehr......

  • so wirklich weiter machen wie es bis jetzt lief!


    was passiert eigendlich wenn der umgangsplan von gericht ausläuft?


    automatisch so weiter?


    ( nööö so kanns aber nicht weiter gehen, will ich nicht)


    mehr umgänge vom kv abgesagt als wahrgenommen. das kann es doch wohl nicht sein.


    zurückbringzeiten werden absolut nicht eingehalten


    der nächste umgang ist indirekt schon abgesagt, ich weiß allerdings offizell von nix( grrr wie immer) das kommt sicher erst wieder zwei tage vorher. ( ich muss ja irgendwie auch noch meinen job ferien udn co unter einen hut bringen)




    was ich wollen würde, wenns denn nach mir ginge:


    der vp soll endlich regelmässigen kontakt halten
    sich an absprachen halten ( klappt ja nicht mal bei dem was gericht sagte)
    diese gefälligst auch mit mir absprechen und mir nicht vom kind ausrichten lassen wie was zu laufen hat
    ( letztes beispiel du fährst eine woche zu meinen eltern. hmmm nee so war das nicht geplant. die woche liegt nicht in seiner zeit, das war eine kann option und kein das ist so grrrrrrrr.)


    ich meine sind im schnitt alle zwei monate wenn überhaupt wirklich zuviel verlangt?




    kann ja nicht sein dem kind wird erklärt nee wenn papazeit ist haste hinzufahren egal was für andere termine dazwischen kommen


    ( jugenamt, sozialarbeiter von der schule und meine damalige familienhilfe war da bei. 4 erwachsene und ein zwerg kopfschüttel)


    und in unserem fall


    mann kann machen was er will! ( das männerbild meiner zicken ist demensprechend grrrrr)



    wie verhalten?



    aso zwerg reagiert auf den ganzen mist mit bauchschmerzen udn co. muss laufend von der schule abgeholt werden. meist nach telefonaten oder eben wenn dann mal ausversehen ein umgang stattfindet.
    dazu aussagen wie:
    ich glaub mein bauch will das alles gar nicht mehr
    mama mach was, das der mich abholt so wie das gericht gesagt hat.
    mama ruf dein anwalt an der soll endlich was machen.







    ps sollte sich das so lesen als hätte ich einen riesen hals auf meinen exelchen



    neeeeeeeeeeeeeeeeeein wie kommt ihr den dadrauf ich darf nur nicht schreiben was ich empfinde wenn ich mir anguck wie er mit seinen kindern umgeht. ähm ok mit zwerg, die große hat er ja vergessen anscheinend.
    auch wenn kind das weiß sie fährt gerne hin also nix mit ich muss sie anlügen damit sie sich das traut. sie weiß mama hat eine riesen wut das ist aber ihr problem und eine mann frau geschichte und keine papa kind sache.




    sollte ich noch fairer weise zugeben ich habe einen plan, ja. hoffe aber auf denkanstöße, richtungen die ich noch nicht gesehen habe


    einfach bissel mehr licht im dunkeln. deswegen schreib ich nicht direkt was ich mir denke.

    mein hirn weigert sich ständig, so langsam zu denken, wie meine finger tippen können. meine finger sind so damit beschäftigt, sich zustreiten, wer als erstes auf die tasten darf, das die nicht mal merken wie sie den gedanken hinterherhinken

  • hallo jea,


    gab es denn damals eine Absprachen was passiert, wenn der Beschluss ausläuft?
    Was sagt dein Anwalt dazu?


    Wie alt sind deine Kinder? Was ist mit der Tochter, will die noch hin?


    ich finde, deine/ eure situation hört sich sehr schwierig und kompliziert an.


    Was wäre denn das beste für deinen Sohn? wenn du Druck machen könntest und Vater sich an Absprachen halten müsste?
    Oder wenn der Umgang auslaufen würde? und würde es sinn machen, für deine Tochter, wenn es so liefe: beide oder keinen?


    ich finde es ganz krass, wenn ein Elternteil nur mit einem Kind Umgang hat, fast noch schlimmer als mit keinem.



    Sorry,
    nur Fragen und ( noch) keine Ideen.

    Liebe Grüße
    Die Elefantendame


    Umwege erweitern die Ortskenntnis

    Einmal editiert, zuletzt von elefantendame ()

  • hi



    absprachen gabs keine, allerdings der beschluss war nicht mal zugestellt, da gabs die erste umgangsabsage seitens des kv.
    dabei hatte er extra eilklage eingereicht wegen genau diesem umgang. notitz ging sofort ans gericht damals.



    die mädels sind 18 und zicke namens zwerg 11. zwerg möchte eigendlich gerne hin und meint mama mach was das der regelmässig kommt und nicht immer alles ausfallen läst.


    würd ich ja gerne aber wie???


    wüste mein anwalt das was ich weiß denke er wäre sich mit der erziehungsberatung einig nach dem motto


    verdammt eigendlich dürfte das kidn da nicht mehr hin. liegt aber keine kindeswohlgefährdung vor also sagt jugendamt och nicht so schlimm, aber eine therapie sollte sie machen.


    nicht drüber nachdenken verstehe ich auch nicht. weitere aussage des jugenamtes
    familienhilfe bewilligen weiter tun wir nicht, der wird sich nie ändern das geht so weiter mind bis zwerg 18 ist wer soll das den bitte bezahlen?


    meine große ist besser nicht mehr zu hause wenn er zwerg abholt. sie weiß nicht was sie dann tun würde. nee sie wäre froh wenn er einfach sich in luftauflösen würde. laut ihrer therapeutin wäre das auch das beste was passieren könnte.


    für zwerg wünsch ich mir eigendlich papa hält sich an absprachen bzw gerichtliche vereinbarung ( er hat bekommen was er wollte auser einer sache da durfte kind entscheiden)
    einfach normalen umgang wo zwerg auch sicher ist er holt mich und ganz wichtig er bringt mich auch passend zurück, nimmt mir nicht mein geld einfach weg löscht mir keine fotos heimlich von der cam so das ich beim zeigen wollen ohne dastehe udn so nette scherze



    ich steh dazwischen fürs eine kidn wäre es besser er löst sich in luft auf
    fürs andere er würde mal sich ordentlich drum kümmern.




    edith meint es könnte intressant sein zu erwähnen das es damals die große war die bei den drei umgängen die sie mal hatte drauf bestanden hat ohne meine kleine schwester nicht. entweder gehste mit uns beiden oder gar keinen. zwerg fand er allerdings wohl noch zu klein zum beeinflussen. erst als die große sich komplett abgewant hat nach dem er sie vors gericht gezerrt hat , wurde zwerg intressant.

    mein hirn weigert sich ständig, so langsam zu denken, wie meine finger tippen können. meine finger sind so damit beschäftigt, sich zustreiten, wer als erstes auf die tasten darf, das die nicht mal merken wie sie den gedanken hinterherhinken

    Einmal editiert, zuletzt von jea ()

  • Jea,
    sorry, habs nicht mehr im Kopf wie alt die Mädels sind.


    Hast du ein Umgangstagebuch geführt?


    :troest

  • 18 und 11


    ja hab ich bei den zweimalen von ich glaube 6? ist das ja nicht schwer

    mein hirn weigert sich ständig, so langsam zu denken, wie meine finger tippen können. meine finger sind so damit beschäftigt, sich zustreiten, wer als erstes auf die tasten darf, das die nicht mal merken wie sie den gedanken hinterherhinken

  • Hast du auch die abgesagten Umgangstermine in dem Tagebuch beschrieben?
    Also: Abgesagt am, um... Uhr, Grund...


    Wer lesen kann, ist klar im Vorteil... :rotwerd - sorry Jea :blume

  • hab alle mails also kompletten schriftverkehr.. ich versuche sowas immer! irgendwie schriftlich von ihm zu bekommen


    da kann ich komplett erblonden bei sowas sfg

    mein hirn weigert sich ständig, so langsam zu denken, wie meine finger tippen können. meine finger sind so damit beschäftigt, sich zustreiten, wer als erstes auf die tasten darf, das die nicht mal merken wie sie den gedanken hinterherhinken

  • sie möchte gerne hin.


    mama mach das der das nicht immer ausfallen läst, mein bauch will das nicht mehr.
    wieso darf der absagen und ich nicht?
    mama was mach ich wenn er mich wieder mal nicht pünktlich bringt?


    usw

    mein hirn weigert sich ständig, so langsam zu denken, wie meine finger tippen können. meine finger sind so damit beschäftigt, sich zustreiten, wer als erstes auf die tasten darf, das die nicht mal merken wie sie den gedanken hinterherhinken

  • also müsstest du ein Druckmittel finden, damit er regelmäßig kommt. hm.


    ich habe schon von gerichtlich ausgesprochenen Umgangsvereinbarungen gehört, wo im Urteil gleich mit vereinbart dass und wie hoch eine Geldstrafe ausfällt, wenn der Umgang nicht stattfindet...


    ... ist wahrschinlich nur für BET gedacht, nicht für UET, wäre aber doch eine tolle Idee für solche wie deiner


    ansonsten ist deine Tochter mit elf schon so groß, dass sie schon das wichtigste versteht... also könntest du bei ihr vielleicht verständnis dafür wecken, dass und aus welchem Grund Papa regelmäßig absagt. Nicht, um ihn zu entschuldigen, sondern um es IHR leichter zu machen, um es leichter verdauen zu können (weniger Bauchschmerzen?) und um es vor allem nicht auf sich selbst zu beziehen, sondern ER ist/ hat das Problem und sie ist dafür nicht die Ursache.


    Und dann würde ich noch darüber nachdenken, wie du für deinen Zwerg Hilfe besorgen kannst, auch wenn Familienhilfe nicht mehr geht, also vielleicht eine Trennungskindergruppe in einer Beratungsstelle oder zum Psychologen, den/ die nicht das JA sondern die Krankenkasse zahlt?


    ich denke weiter darüber nachm was du wohl angedeutet haben könntest :hae:


    LG die dicke Dame

    Liebe Grüße
    Die Elefantendame


    Umwege erweitern die Ortskenntnis

  • Für die Volljährige kann niemand einen Umgangsplan erstellen. Bei der Elfjährigen hoffen Gerichte, dass nach dem Auslaufen des Umgangsplans die Eltern ihre Verantwortung wahrnehmen und selbst einen Plan erstellen, mit dem beide Seiten zufrieden sind.
    Du hast zwei Möglichkeiten:
    a) Einen terminplan aufstellen mit deinen Vorschlägen und der Bitte an den Ex, zuzustimmen oder aber seine Änderungswünsche mitzuteilen.
    b) den Ex bitten, seine Vorschläge zu nennen und Du teilst dann Deine Änderungswünsche mit.


    Und dann heißt es, den Plan zu diskutieren und festzuschreiben ...


    Alternativ kann man das beim Jugendamt machen. Und wenn es gar nicht geht, wieder das Gericht bemühen ...


    Jemanden zwingen, Terminabsprachen einzuhalten, das kann man in der Praxis nicht. Man kann versuchen, Druck aufzubauen. Aber wenn jemand partout nicht will, ist das alles vergebene Liebesmüh und verursacht nur ein Magengeschwür ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Sch...eibenkleister, Jea... :troest du hast, so scheints, die undankbare Aufgabe, die "Kleine" immer wieder aufzufangen, bis sie von sich aus sagt "ich will nicht mehr"... :schiel


    Bis dahin würde ich versuchen eine Umgangsvereinbarung vor Gericht mit Zwangsgeldandrohung für nicht wahrgenommene Termine zu bekommen. Mehr kannst du hier für das Kind nicht tun.
    Jedesmal, wenn das Mädl zu spät zurückgebracht wurde, Gespräch beim JA am Wohnort des Kindes.
    Jedesmal, wenn sie wieder psychomatisiert, weil ein Termin abgesagt wurde oder sie sich unter Druck gesetzt fühte, ab zum (Fach!)Arzt.

  • ... ist wahrschinlich nur für BET gedacht, nicht für UET, wäre aber doch eine tolle Idee für solche wie deiner


    In der Regel sind diese Ordnungsgelder gegen die BET gerichtet. Das Bundesverfassungsgericht hat allerdings auch befunden, dass Umgang ebenso gegen den UET erzwungen werden kann, sofern der Umgang dem Kindeswohl dienlich ist. Solange also Gerichte befinden, dass Umgang zwischen Vater und Kind stattfinden soll, weil es wichtig für das Kind ist, dann würde ich meinen, dass gegen den Vater auch vollstreckt werden kann - Ordnungsgeld und Ordnungshaft.


    Wir haben auch derartige Probleme. Ich werde in Zukunft versuchen, Ordnungsgelder gegen den Vater zu beantragen, wenn er den Umgang sausen lässt, obwohl es einen Umgangsbeschluss gibt. Sollte jemals ein Gericht das Ordnungsgeld verweigern, weil der erzwungene Umgang dem Kindeswohl nicht dienlich ist, dann beantrage ich den Umgangsausschluus. Denn konsequent weitergedacht würde die Verweigerung des Ordnungsgeldes unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bedeuten, dass der Umgang dem Kindeswohl nicht dienlich ist.


    Es dient auch nicht dem Kindeswohl, wenn immer wieder längere Pausen zwischen den Umgängen bestehen. Je älter die Kinder werden und je stärker sie begreifen, dass da einer eigentlich ab und zu vorbeikommen sollte, weil er sich Elternteil nennt, desto mehr leiden die Kinder, bis sie sich vom Elternteil abwenden, um sich vermutlich selbst vor weiteren Verletzungen zu schützen.

  • Maschenka, wenn ich diese Methode der Eskalation anwenden, dann trampel ich auf der Kinderseele rum.


    Um des Kindes willen kann es nur heißen: Die Sache niedrig hängen. Reg ich mich nicht auf, kann das Kind entspannen.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Maschenka, wenn ich diese Methode der Eskalation anwenden, dann trampel ich auf der Kinderseele rum.


    Um des Kindes willen kann es nur heißen: Die Sache niedrig hängen. Reg ich mich nicht auf, kann das Kind entspannen.


    Ja, es ist schwer zugunsten des Kindes einen Mittelweg zu finden, aber wenn die Sache erst einmal so schlecht läuft, dann geht es auch darum, dem Kind zu zeigen, dass man sich drum bemüht hat. Das kann man nur zeigen, indem man handelt.

  • Volley,
    womit wir wieder bei dem altbekannten Problem sind, dass mancher UET sich alles leisten darf - und die Dokumentation dessen durch den bösen, bösen BET ist dann die Eskalation. Dann bitte aus Überzeugung...


    Wieso wird auf der Kinderseele rumgetrampelt, wenn der UET zu einem Gespräch beim JA gebeten wird, weil er wieder die vereinbarte (!) Rückbring-Zeit nicht eingehalten hat - und ich rede da nicht von 5 Minuten?
    Wieso wird auf der Kinderseele rumgetrampelt, wenn die Reaktion: (hier:) Vater benimmt sich wie ein A...lo.. - Kind reagiert mit... dokumentiert wird? Vor allem: wer trampelt drauf rum?
    Das Kind wird die Dokumentation später für sich brauchen, wenn es dem VP seine Meinung sagen will. Und der Zeitpunkt wird kommen.


    Ab einer bestimmten Größe der rektalen Qualitäten eines Elternteils "dürfen" diese ohne schlechts Gewissen dokumentiert werden - es ist schließlich die Entscheidung des Inhabers dieser Kloake, diese auf diese Art und Weise zu entleeren. Da außenstehende in aller Regel nicht daneben oder gar (gefühlt) drunter stehen, wenn die Leerungsaktion stattfindet, haben diese gut reden.

  • maschenka, der Punkt ist ja auch das Loyalitätskonfliktspielchen, das dann anläuft. Wenn man den Vater zum JA zitiert, wird er wahrscheinlich irgendwann anfangen, dem Kind zu erzählen, dass Mama wieder gemein zu ihm ist. Da kam er doch 1 Stunde oder auch mal 1 Tag zu spät, weil die beiden ja so viel Spaß hatten, und jetzt will die Mama dem Papa verbieten, Spaß mit dem Kind zu haben. Das Kind versteht im Zweifel nicht, wo das Problem der Mama ist, weil es nur den Spaß, aber nicht den Ernst der Sache erkennen kann. Und schon ist man mitten im Loyalitätskonflikt, den das Kind austragen darf.


    Aber ich würde trotzdem inzwischen den krassen Weg gehen. Der Kinderseele kann ich wohl plausibel erklären, worum es geht. Der Mindestanstand wäre ja, dass der Vater anruft und eine Verspätung ankündigt und begründet und Verspätungen nicht die Regel werden.

  • Maschenka, zu allen Deinen Vorschlägen wird das Kind verpflichtend vom Jugendamt und/oder Gericht angehört. Dinge sind nicht dadurch bewiesen, dass eine Partei sie behauptet. Das elfjährige Kind wird also gehört, muss jedes Mal Stellung beziehen. Das nenne ich auf der Seele herumtrampeln.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Und? - Wer trampelt auf der Seele des Kindes rum?
    Derjenige, der Umgänge kurzfristig absagt/verschiebt oder wie auch immer Machtspielchen auf dem Rücken des Kindes treibt oder derjenige, der sich bemüht, den Wunsch des Kindes - Umgang mit dem Vater - zu respektieren.


    Wäre das Mädchen an dem Punkt, dass ihr "Vater" sie mal kreuzweise (Nettiquette) - wäre es auch nur scheinbar einfacher.
    Wenn der "Vater" dann auf sein Umgangsrecht besteht - ob er es wahrnimmt, als Recht des Kindes versteht, steht auf einem ganz anderen Blatt - wird das Kind zu den Umgängen gezwungen werden können, obwohl es diese nicht mehr will.


    Der Punkt ist: das Kind will den Umgang mit seinem Vater, aber so, dass diese Zeit ihm gut tut.
    Da hat sie ein Recht zu. (Vorsicht Ironie: Das ist für den Vater schon eine Zumutung...)


    Jea hat ja schon alles probiert - alle leisen, kleinen Schritte x-mal angeboten, zu Kreuze gekrochen, erduldet, Kind aufgefangen... Der Vater hat ja gesagt, er hört erst dann auf, wenn er sie zerstört hat (s. Archiv). Wenn Deeskalation bedeutet, dem Kind eine Opferhaltung - das Umgang nach seine Gnaden gusto demütig und dankbar annehmen - beizubringen, dann bin ich dagegen.


    Der Vater hat einen Gerichtsbeschluss zum Umgang nicht beachtet - vulgär ausgedrückt: darauf gesch...
    Ergo ist die nächste "Vereinbarung" kein Beschluss, sondern ein Urteil, das Zwangsgelder beinhaltet.


    Auch das seelische Leiden würde ich dokumentiert wissen wollen. - Der Tag wird kommen, an dem diese Dokumentation wichtig werden wird.


    :tuschel Wende ich mich an die örtliche Erziehungsberatungsstelle und unterschreibe bei Bedarf eine Schweigepflichtsentbindung für das JA, wird das Kind nicht verpflichtend jedes Mal gehört werden... allerdings sind solche Stellen vielleicht auch ein guter Ort für das Mädchen, um seine Wünsche und Grenzen zu formulieren.

  • Und wenn der Umgangselternteil der allergrößte Idiot des Erdballs ist: Es ist für das Kind nicht gut, wenn dessen Elternteil vor dessen Augen und gefühlt mit dem Mittun des Kindes gevierteilt wird. Das ist Gewaltausübung an der Kinderseele.


    So weit sollte mich mein berechtigter Hass nie treiben.

    Liebe Grüße



    Bap



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