Hallo,
der Antrag für meine ältere Tochter (10) auf gemeinsamen Unterricht ist heute abgelehnt worden.
Sie geht seit etwas mehr als einem Jahr auf eine Schule für Lernhilfe. Es wurde damals ein sonderpäd.
Gutachten angefertigt.
Jetzt ist es aber so, das meine Tochter sich eher langweilt auf der Schule. Sie mag die Schule zwar, geht
supergerne hin, hat Freundinnen dort, aber im Schulstoff ist sie weder ausgelastet noch hat sie seit
letztem Jahr was dazu gelernt.
An der Regelschule hatte sie angefangen mit "Mal und geteilt"- Rechnen. Im Moment rechnen sie im
Zahlenraum bis 100 plus und minus. In Deutsch ist sie schon immer besser gewesen, auch da lernt sie
zumindest stofflich nichts dazu.
Hausaufgaben gibt es nur Freitags, die hat sie dann auch in 10min. erledigt und dann geht die "Warum?"- Fragerei
wieder los. Also man merkt es auch im Alltag, das sie alles mögliche aufsaugt.
Tja, jetzt ist unser Antrag abgelehnt, weil nicht genug Pädagogen für den gemeinsamen Unterricht zur Verfügung
stehen.
Klar, kann ich es menschlich nachvollziehen, aber für Töchterchen ist es eine Katastrophe.
Soll sie jetzt auf der Lernhilfeschule bleiben, obwohl sie besser und mehr lernen könnte?
Ich hab einen Monat Zeit für einen Widerspruch. Wie und was schreib ich denn da am besten?
Ich würde sie auch auf die Regelschule zurückschulen, ohne GU, ohne Pädagogen. Sofern es natürlich geht.....
Vielleicht weiß jemand auch was über diese (die rechtliche) Seite? Inklusionsgesetz etc?
Lg :sonne