GU abgelehnt

  • Hallo,


    der Antrag für meine ältere Tochter (10) auf gemeinsamen Unterricht ist heute abgelehnt worden.


    Sie geht seit etwas mehr als einem Jahr auf eine Schule für Lernhilfe. Es wurde damals ein sonderpäd.
    Gutachten angefertigt.


    Jetzt ist es aber so, das meine Tochter sich eher langweilt auf der Schule. Sie mag die Schule zwar, geht
    supergerne hin, hat Freundinnen dort, aber im Schulstoff ist sie weder ausgelastet noch hat sie seit
    letztem Jahr was dazu gelernt.


    An der Regelschule hatte sie angefangen mit "Mal und geteilt"- Rechnen. Im Moment rechnen sie im
    Zahlenraum bis 100 plus und minus. In Deutsch ist sie schon immer besser gewesen, auch da lernt sie
    zumindest stofflich nichts dazu.


    Hausaufgaben gibt es nur Freitags, die hat sie dann auch in 10min. erledigt und dann geht die "Warum?"- Fragerei
    wieder los. Also man merkt es auch im Alltag, das sie alles mögliche aufsaugt.



    Tja, jetzt ist unser Antrag abgelehnt, weil nicht genug Pädagogen für den gemeinsamen Unterricht zur Verfügung
    stehen.
    Klar, kann ich es menschlich nachvollziehen, aber für Töchterchen ist es eine Katastrophe.
    Soll sie jetzt auf der Lernhilfeschule bleiben, obwohl sie besser und mehr lernen könnte?


    Ich hab einen Monat Zeit für einen Widerspruch. Wie und was schreib ich denn da am besten?
    Ich würde sie auch auf die Regelschule zurückschulen, ohne GU, ohne Pädagogen. Sofern es natürlich geht.....
    Vielleicht weiß jemand auch was über diese (die rechtliche) Seite? Inklusionsgesetz etc?



    Lg :sonne

  • Sie hatte beim sonderpäd. Gutachten einen relativ niedrigen IQ, kam im Unterricht schwer mit, braucht
    recht lange bis sie ein Thema versteht...aber sie kann, wenn sie die Zeit bekommen würde.


    Klar hat nicht jede Regelschule Zeit auf ein Kind zu warten, ich würde sagen, sie ist ein "Hauptschulekind". Unsere
    Grundschule zieht allerdings auf Gymnasiumniveau und brüstet sich damit, wieviele doch eine Gym-Empfehlung
    bekommen.
    Das es aber auch Hauptschüler zu was bringen können, ist unserer Schule ein Fremdwort.


    Wäre der GU bewilligt worden, wäre sie an eine andere örtliche Grundschule gewechselt. Mit der Direktorin hab
    ich gesprochen, sie konnte mir obiges bestätigen.
    Die Schule hat eine "leichte" Waldorfpädagogik und wäre demnach super für Töchterchen geeignet.

  • Meine spontane Idee:
    Widerspruch einlegen dun einen Schulwechsel an die von dir beschriebene Schule angehen. Evtl. benötigt dein Kind dann gar keinen Zusatzpädagogen, weil das Konzept passt.
    Versuch macht kluch.


    Würde den Wechsel mit dem Konzept der Schule im Widerspruch begründen.

    Ich kann, weil ich will, was ich muss.

  • Wenn es denn ohne Schulbegleiter geht..... :hae:


    Das frag ich mich eben. Es gibt ja das neue Inklusionsgesetz, aber ich hab keinerlei Ahnung was das beinhaltet.


    Deswegen dachte ich mir, ich frag mal hier..... :brille

  • ich würde auch Widerspruch einlegen. Der Besuch der Regelschule lässt sich mit dem Menschnerecht auf Inklusion statt Aussonderung bestimmt durchsetzen.


    In welchem Bundesland wohnt ihr? Die Schule müsste Lehrerstunden für die Integrationskinder bekommen, auch wenn es keine direkte Schulbegleitung gibt.


    Du könntest auch darüber nachdenken, die neue Schule mit einer "probebeschulung" zu beginnen, wenns läuft, wird es gemacht, wenn nicht, dann kann das Kind nach 4 oder 6 Wochen zurück an die Schule für Lernhilfe.


    Oder du überlegst, sie in der derzeitigen Schule eine Klasse höher beschulen zu lassen? Auch an der Sonderschule muss dein Kind seinen Möglichkeiten entsprechend unterrichtet werden und das kannst du verlangen (Differenzierung oder höhere Klasse)


    Lieber Gruß

    Liebe Grüße
    Die Elefantendame


    Umwege erweitern die Ortskenntnis

  • hat sie anerkannte Schwerbehinderung?
    bzw. ggf. würde ich versuchen, die zu bekommen.... das macht die Integrationshilfe einfacher, da diese grds. nur für Schwerbehinderungen ausgeschüttet wird

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Was meinen denn die Lehrer deiner Tochter? Das Inklusionsgesetz zielt darauf, alle Kinder gemeinsam zu beschulen und Förderschulen zu schließen. Ich arbeite an einer Förderschule mit Schwerpunkt geistige Entwicklung und wir gehen davon aus, dass wir bestehen bleiben, weil geistig behinderte Schüler in Regelschulen zu inkludieren scheint uns nicht realistisch.Die Schulen mit Förderschwerpunkt Lernen müssen noch mehr befürchetn geschlossen zu werden, ich kenne eine Lehrerin aus einer solchen Schule, die das aber auch nicht befürwortet, weil man es ja dann praktisch so umsetzen sollte, dass kein Kind zu kurz kommt, da bleibt die Frage, ob das möglich ist.
    Sollte deine Tochter sich so gut entwickelt haben, dass sie die Regelschule schaffen könnte, gibt es bestimmt Möglichkeiten, einen Wechsel in die Wege zu leiten. Ich weiss von einer Schülerin meiner Klasse, wo die Eltern meinten, sie wäre bei uns verkehrt und unterfordert. Wir konnten sie 3 Monate zur Probe zur Schule mit Förderschwerpunkt Lernen schicken, haben sie dann aber zurückbekommen, weil die Lehrer so wie wir auch zu dem Ergebnis gekommen sind, dass sie bei uns richtig ist. Ich frage gern in meiner Schule nach, wie man einen Wechsel in die Wege leiten kann. Gut wäre aber bestimmt, wenn die Lehrerin deiner Tochter deiner Meinung ist oder zumindest bereit dein Vorhaben zu unterstützen.
    Liebe Grüsse

  • Noch eine Frage, gibt es nur das eine Gutachten? Kann man ein aktuelles Gutachten beantragen?
    Mein Sohn ist an einer Regelschule und hat auch Schwieriegkeiten was Lernen und Schnelligkeit angeht. Er hat ne super Lehrerin mit viel Verständnis. Trotzdem frag ich mich manchmal, ob es richtig ist, es ist ein harten Kampf und er ist manchmal sehr geknickt, weil er merkt, dass er nicht so gut ist wie die andern. Überlege gut, ob es dir das wert ist, wenn deine Tochter an ihrer Schule glücklich ist.
    Eine Probezeit in einer Regelschule wäre bestimmt gut um die Situation richtig einzuschätzen.
    Liebe Grüsse

  • hat sie anerkannte Schwerbehinderung?
    bzw. ggf. würde ich versuchen, die zu bekommen.... das macht die Integrationshilfe einfacher, da diese grds. nur für Schwerbehinderungen ausgeschüttet wird


    Nee, hat sie nicht. Sie ist in dem Sinne ja nicht behindert. Meines Erachtens hat sie noch nichtmal eine Lernbehinderung. Vielleicht eine Dyskalkulie, aber mehr
    nicht.
    Unsere örtliche Grundschule war einfach nicht in der Lage auch schwächere Schüler zu fördern....(bißchen auch noch ein anderes Thema ;) )




    Hab jetzt mal noch ein wenig drüber nachgedacht. Ich werde jetzt morgen erstmal die Direktorin von der Schule anrufen, wo sie hinsollte nach
    den Sommerferien. Die wird mir bestimmt auch Tipps geben können. Auch ob sie es ohne Schulbegleiter machen würden etc.



    Wir wohnen übrigens in Hessen. Da scheint das Schulgesetz nochmal ganz speziell zu sein :rolleyes:



    Ich denke die Regelschule wäre richtig für sie. Sie kam ja in allen Fächern ganz gut mit...eben unteres Drittel, aber auch nicht sooo schlecht.
    Sie hatte leider auch noch kein Zeugnis mit Noten, das man es da "ablesen" könnte. Nur Mathe war ihre Riesenschwachstelle. Das hat sie einfach
    nicht in den Kopf bekommen. Mittlerweile kann sie das alles und bringt sich selbst das Malrechnen bei.


    Sie hatte auch viel zu bewältigen in der Zeit. Mit ihrem Vater gabs ja immer wieder Streß, sie hörte immer wieder auch nichts, was nach einer
    Röhrchen- Op steil bergauf ging, der Bruder kam zur gleichen Zeit in die Psychiatrie und danach in eine Wohngruppe. Das geht ja auch nicht
    spurlos an ihr vorbei.


    Jetzt hat sie sich wieder gefangen. Schule macht ihr wieder Spaß, sie ist voller Tatendrang und will lernen. Die Sache mit ihrem Papa ist geklärt,
    zu ihrem Vorteil. Der Bruder ist schon länger in der Wohngruppe und wir haben auch in unseren Alltag reingefunden.



    Eine Probezeit ist vielleicht eine gute Idee. Ich werde auf alle Fälle mit der Direktorin sprechen, ich gehe davon aus, sie wird mir gute Tipps geben
    können.....



    :thanks: schonmal für eure Antworten

  • Ich würde auch erstmal Widerspruch einlegen.


    Ansonsten: gibt es bei dir Alternativen? Wie schaut es denn mit einer Waldorfschule aus?

    Wir Frauen sind Engel...


    ...Und wenn man uns die Flügel bricht, fliegen wir eben weiter...
    ...auf einem Besen!!! Wir sind ja schließlich flexibel...

  • Ja Widerspruch so oder so....aber wie Begründe ich den?
    Ich kann ja schlecht reinschreiben: Langweilt sich in der Schule für Lernhilfe ;)



    Waldorfschule gibt hier eine im Kreis, allerdings werden keinerlei Kosten übernommen- also Privatschule.


    Die Grundschule wo sie hinsoll, unterrichtet wohl mit einer Mischung aus Waldorf/ Montessori.


    Es gibt jahrgangsübergreifende Klassen, Noten gibts erst im Abgangszeugniss zur weiterführenden Schule, einmal
    die Woche eine Schulversammlung wo alle Kinder zeigen, was sie in der Woche erlernt haben etc.


    Wir durften einen Vormittag dort mal zuschauen bei der Versammlung, haben uns lange mit der Direktorin unter-
    halten. Das wäre die perfekte Schule für Töchterchen. Sie würde die Zeit bekommen, die sie für ein Thema
    braucht usw.

  • Der gemeinsame Unterricht ist im GG verankert. Hat alo nix mit Ländersache zu tun!


    Unter dem Link, es ist allerdings aus Thüringen eine Homepage, findest du einen Ansprechspartnerin für GU. Bei ihr hatte ich jetzt Weiterbildung, und werde noch öfter Termine bei ihr haben. Wenn du ihr schreibst, das du von mir geschickt wurden bist, wird sie dir gaaaaaaaaaaaaaaaanz sicher helfen einen Widerpsruch zu formulieren bzw. dir irgendwie zu helfen.

  • Wir kommen aus NRW, haben bei einem Kind GU-Unterricht. Wer das für sein Kind will, muss sich darüber im Klaren sein, dass das Kind für etwa 2 Unterrichtsstunden aus dem regulären Unterricht herausgenommen und in seinen schwachen Bereichen gefördert wird. Der Stoff der versäumten Stunden wird nicht nachgeholt, das muss in Elternregie oder in Eigenregie des Kindes geschehen. Ansonsten läuft der Unterricht für das Kind wie für alle anderen auch.


    Mir stellt sich die Frage, wie das Kind auf Dauer glücklicher ist: Als gute Schülerin einer Förderschule, in der sie alle Leistungen gut erbringen kann und in der man nach Rücksprache mit den Lehrern und etwas Eigeninitiative vielleicht Zusatzarbeiten anbieten kann, damit sie sich nicht langweilt. Oder wird sie in einer Schule glücklich, in der sie immer eine Sonderposition hat (ein soziales Problem) und sich immer abrackern muss, damit sie (wenn sie es schafft) mitkommt.


    Bitte versteh' mich nicht falsch. Für mich ist es voll und ganz nachvollziehbar, dass Du für Dein Kind die besten Chancen und die beste Situation wünschst. Die Frage ist nur, wo kann sie glücklicher sein und ein gutes Selbstbewusstsein entwickeln, was schließlich auch eine wichtige Grundlage für ihre jetzige und irgendwann auch für Ihre berufliche Entwicklung ist.


    Wie auch immer Du Dich entscheidest, ich wünsche Dir Augenmaß und dass Du einen Treffer landest.

    § 1314 Abs. 2 Satz 1: "Eine Ehe kann [...] aufgehoben werden, wenn ein Ehegatte sich bei der Eheschließung im Zustand der Bewusslosigkeit [...] befand." :)


    Das Beste am absoluten Tiefpunkt ist, dass es nur noch in eine Richtung gehen kann: bergauf!


    Solange immer ein anderer schuld ist an dem, was einem selbst schief läuft, stimmt etwas im Leben nicht.