Du schriebst, es geht um Übergaben!
Das macht ein Umgangspfleger.
:brille
Du schriebst, es geht um Übergaben!
Das macht ein Umgangspfleger.
:brille
Schon die ÜBERSCHRIFT des Threads enthält die Begriffe "Begleiteter Umgang". Beim JA kann man außerdem keine Umgangspflegschaft beantragen. Das geht bestenfalls beim Gericht, und nur das Gericht kann sie anordnen.
Dann verstehe ich das Problem aber nicht. Begleiteter Umgang wird doch z.B. auch vom Kinderschutzbund angeboten. Bei uns reicht es dahin zu gehen und zu sagen man möchte das haben. Dazu brauch ich weder ein Gericht, noch das JA, sofern der KV einverstanden ist. Und so scheint es ja zu sein. Oder hast du vorher mal irgendwas erwirkt, dass er sein Kind nicht mehr sehen durfte?
Was ich nicht verstehe-
wer auch immer den Umgang "begleitet", ist doch dem Kind mindestens so fremd, wie der Vater? :frag
Insofern kann ich den Mehrwert nicht erkennen-
Was ich nicht verstehe-
wer auch immer den Umgang "begleitet", ist doch dem Kind mindestens so fremd, wie der Vater? :frag
Insofern kann ich den Mehrwert nicht erkennen-
Ich würde mit der Person vorher ein paar Treffen machen, damit mein Kind die Person mit mir kennenlernen kann, um Vertrauen aufzubauen. In meinem Beisein funktioniert das sicher gut. Das käme ja auch dem Vater zugute, wenn er mich akzeptieren würde, aber er akzeptiert mich nicht.
Oder hast du vorher mal irgendwas erwirkt, dass er sein Kind nicht mehr sehen durfte?
Nein, habe ich nicht. Er hat zum wiederholten Mal den Umgang abgebrochen. Ich schätze, das wird auch nicht das letzte Mal sein, dass er den Umgang abbricht.
Ich würde mit der Person vorher ein paar Treffen machen, damit mein Kind die Person mit mir kennenlernen kann, um Vertrauen aufzubauen. In meinem Beisein funktioniert das sicher gut. Das käme ja auch dem Vater zugute, wenn er mich akzeptieren würde, aber er akzeptiert mich nicht
naja- begleiteter Umgang ist recht teuer....
findet sich da gar kein anderer Weg?
Irgendwelche Freunde, Verwandte, die das übernehmen können?
Es geht ja "nur" darum, dass er Dich nicht sehen möchte (wenn ich das richtig verstanden habe).... vielleicht findet sich da irgendein anderer Weg *grübel*
schwierig.....
naja- begleiteter Umgang ist recht teuer....
Das verstehe ich nicht. Bei uns (ich habe mich da erkundigt) macht es u.a. der Kinderschutzbund.
Da kostet es nichts.
Da kostet es nichts
naja- dich nicht, aber den Steuerzahler
Vielleicht fragst du einfach mal bei der Caritas oder der AWO oder so direkt nach- vielleicht können die unbürokratisch helfen-
Nenn es halt Hilfe beim Umgang, statt den "gerichtlichen" Fachbegriff zu verwenden
Also ich kann auch nicht verstehen, dass das nicht ohne Gericht geht bei euch. Bei uns war das so, dass ich nach einem Vorfall gesagt hab Kind erstmal nicht alleine sondern BU. Hat sich dann etwas hingezogen bis KV dafür bereit war. Wir hatten dann Termin bei JA, die haben dann den Auftrag an eine Beratungsstelle weitergeleitet und dann wurde versucht, dass alles ziemlich zeitnah in die Wege zu leiten. Wichtig ist zu wissen, dass dann während der Zeit in der die BU-Termine und parallel die Beratungsgespräche für die Eltern stattfinden sämtliche Gerichtssachen ruhen müssen.
Mit dem Kennenlernen der Begleitperson für dein Kind, dass kannst du wohl vergessen, da die Leute chronisch überlastet sind und du froh sein kannst alle anderen Termine zeitnah durchzuziehen.
Beim JA kann man außerdem keine Umgangspflegschaft beantragen. Das geht bestenfalls beim Gericht, und nur das Gericht kann sie anordnen.
Lies mal meinen Text, da habe ich das geschrieben!