Widerspruch gegen Sanktion

  • Ich brauch mal eure Hilfe.
    Und zwar habe ich eine Sanktion bekommen, weil ich mich auf ein Stellenangebot nicht beworben haben soll. Konnte es leider auch nicht mehr nachweisen, da ich keine Kopie des "Belegs" gemacht habe.
    Nun habe ich diese Bewerbung per Mail geschickt und auch als gesendet in meinem Postausgang. Hab dann heute bei Frau X angerufen und gefragt, warum sie dem Amt mitteilt, dass ich mich nicht beworben habe, wenn die E-Mail aber doch am 04. April an sie versandt wurde.
    Bei ihr ist wohl nichts im Postfach gelandet. Sie hat daraufhin meine Vermittlerin kontaktiert und ihr den Sachverhalt geschildert. Diese meinte nun, dass ich das nochmal ausdrucken soll, denn da steht ja dann, wann es wohin gesendet wurde.
    Soweit so gut. nun hab ich mir eben nochmal den Bescheid über die Sanktion durchgelesen und festgestellt, dass er fehlerhaft ist. Es handelt sich um ein Stellenangebot vom 28. März 2011 als Sekretärin beim Landkreis, aber in dem Bescheid ist von einem Stellenangebot vom 22. März 2011 als Sekretärin beim Landkreis die rede. Ich hatte vor der Sanktion 2 Anhörungen bekommen. Eine für das Stellenangebot am 28. März 2011 als Sekretärin beim Landkreis und eines am 22. März als Verwaltungsfachangestellte beim Landkreis.
    Ich seh es dann doch richtig, dass der Bescheid über die Sanktion nicht "rechtens" ist oder!?
    Aber wie formuliere ich das am Besten??? :hae:

    [align=center]Nichts schmeckt so gut, wie sich dünn sein anfühlt!!!!

  • Hallo,
    hast du dich denn auf beide beworben bzw. beide Stellenangebote bekommen ???


    Versteh ich grad nicht so ganz...


    Gruß
    Igrainne

    Gegen Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens...

  • Ja hab ich bekommen, mich per Mail drauf beworben und der Landkreis hat Rückmeldung gegeben, dass ich mich nicht beworben habe.

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  • Ja hab ich bekommen, mich per Mail drauf beworben und der Landkreis hat Rückmeldung gegeben, dass ich mich nicht beworben habe.


    Das ist die Sache bei online Bewerbungen....viele kommen nicht an (ist mir auch mehrfach so ergangen), weil grad technisch was nicht funkt, etc...ich habe mir angewöhnt...Bewerbung übers I Net, sofort, wo ich das Stellenangebot entdecke, und zusätzlich schriftlich noch einmal hinter her.


    Zu genau weiß ich, das einige Dinge versendet übers I Net oder auch einfache sms an irgendwen nicht ankommen. Sicherkeit gibt mir niemand...nicht einmal der Postbote.....aber wenn ich angeordert werde, etwas zu verschicken, dann nur per Einschreiben mit Rückschein. Nur dann bin ich auf der sicheren Seite. Meine Meinung

    [font='Comic Sans MS, sans-serif']Vergiß die Welt, aus der Du kommst, akzeptiere die Welt, in der Du nun lebst

  • Hallo,
    wenn du das noch nachvollziehen kannst anhand der Gesendet Mails, dann mach Ausdrucke...und füg die deinem Widerspruch bei...


    Hiermit lege ich Widerspruch ein, weil ich mich per Mail am .... und .....beworben habe ( Siehe Anlagen)


    Es geht eh zur Widerspruchstelle....


    Gruß
    Igrainne

    Gegen Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens...

  • hallo,


    fristgerecht ist fristgerecht gesendet (überprüfe aber bitte vorher noch einmal, ob die email-adressen stimmig sind), wenn es dann trotzdem beim empfänger nicht ankommt, ist das nicht dein problem. du kannst es anhand deines postausganges belgen = fertig. es gibt sogar heute noch viele mitarbeiter, die ihren spamfolder ignorieren bzw, nicht einmal wissen was das ist und wenn es von seiten des unternehmens (eventuell) dort gelandet ist, liegt der fehler auf jeden fall nicht bei dir.

    Einmal editiert, zuletzt von Lilly_78 ()

  • hallo,


    fristgerecht ist fristgerecht gesendet (überprüfe aber bitte vorher noch einmal, ob die email-adressen stimmig sind), wenn es dann trotzdem beim empfänger nicht ankommt, ist das nicht dein problem. du kannst es anhand deines postausganges belgen = fertig. .


    Ich vermute, die TS hat über onlinebewerbungsformular gesendet....und da hat man nix in der Hand....die meisten melden sich ja nicht mal zurück....wenn es über mail Postfach war, ist es klar, ein leichtes, dieses zu belegen, und muß auch akzeptiert werden

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  • man bekommt doch aber, selbst wenn man über ein formular geht, eine kopie (bestätigung der bewerbung, zumeist mit datenübersicht) auf die angegeben email-adresse.

  • so hab die mails jetzt ausgedruckt, wo auch zu ersehen ist, wann ich sie abgeschickt habe. Mail Adresse des Landkreises stimmt. Hatte ich heute schon mit Frau X abgestimmt.
    Mal schauen was nun bei meinem Widerspruch rauskommt

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  • Ich habe letzte Woche Dienstag die Bescheide für die Sanktionen bekommen und am Freitag fristgerecht Widerspruch eingelegt. Heute habe ich den neuen Leistungsbescheid bekommen, der die Sanktion enthält.
    Nun meine Frage, es ist doch so, dass ein Widerspruch aufschiebende Wirkung hat oder!? Denn bis jetzt habe ich noch keine Entscheidung hinsichtlich meines eingelegten Widerspruchs bekommen...
    Also dürften sie mir die Sanktionen bis zu einer Bearbeitung meines Widerspruchs doch gar verhängen oder???
    Ich glaube so langsam sollte ich darüber nachdenken einen Anwalt zu Rate zu ziehen... Ich Blick langsam selbst nicht mehr durch.... Muss man den als ALG II- Empfänger dann eigentlich bezahlen?
    Und was für eine "Art" Anwalt muss ich mir da suchen?

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  • Nein, dein Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung...


    Anwalt für Sozialrecht..Beratungsschein unter Vorlage deines ALG II Bescheides beim Amtsgericht holen...


    Ich hab dir ja schon gesagt, ein Widerspruch geht an die Widerspruchstelle wenn ihm nicht abgeholfen wird und die hat 3 Monate Zeit zum Bearbeiten....


    Gruß
    Igrainne

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    Einmal editiert, zuletzt von Igrainne ()

  • So, heute Nachmittag fahr ich zum Amtsgericht und hol mir diesen Beratungsschein und am Donnerstag um 15 Uhr habe ich dann einen Termin beim Anwalt für Sozialrecht

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