Hallo Leute,
ich wurde gefragt und bin mir nicht ganz sicher...
Eine Freundin möchte/müßte mit dem gemeinsamen Kind (GSR, kein alleiniges ABR) berufsbedingt umziehen.
Bis zu welcher entfernung kann der UET ihr keinen Strich durch den Plan machen? Einmal habe ich etwas von 50 km, ein anderes Mal von bis zu 150 km zumutbare Entfernung gelesen.
Oder richtet sich die zumutbare Entfernung nach der Fahrzeit?
Gibt es Links zum Lesen?
:thanks:
maschenka