Umzug

  • Hallo Leute,


    ich wurde gefragt und bin mir nicht ganz sicher...


    Eine Freundin möchte/müßte mit dem gemeinsamen Kind (GSR, kein alleiniges ABR) berufsbedingt umziehen.
    Bis zu welcher entfernung kann der UET ihr keinen Strich durch den Plan machen? Einmal habe ich etwas von 50 km, ein anderes Mal von bis zu 150 km zumutbare Entfernung gelesen.
    Oder richtet sich die zumutbare Entfernung nach der Fahrzeit?


    Gibt es Links zum Lesen?


    :thanks:
    maschenka

  • Das Problem dabei ist entweder ein pädagogisches Spezialangebot/Hobby oder der Umgang. Bei einem fairen Angebot zur Reglung des Umgangs (Kosten, Aufwand, Umfang) sollte der UET eigentlich kein sachliches Interesse an der Verhinderung des Umzuges haben.

  • Das Problem dabei ist entweder ein pädagogisches Spezialangebot/Hobby oder der Umgang. Bei einem fairen Angebot zur Reglung des Umgangs (Kosten, Aufwand, Umfang) sollte der UET eigentlich kein sachliches Interesse an der Verhinderung des Umzuges haben.

    Dem kann ich mich anschliessen,aber wo funktioniert das auch !! bisher kenne ich keinen bei dem das länger als ein Jahr
    funktioniert hat. Gründe waren immer das finanzielle oder ein neuer Partner.


    Bei 150 Km und vielleicht ohne Auto, UG ET-Teil Einkommen Selbstbehalt, funktioniert dies nicht.


    jenpa

    Lehne es nicht ab, das Negative zur Kenntnis zu nehmen,
    weigere dich lediglich,dich ihm zu unterwerfen.
    N.V.Peale

  • Bis zu welcher entfernung kann der UET ihr keinen Strich durch den Plan machen?


    im Grunde kann er das bei jeder Entfernung. Es gibt keine festgelegte Regelung nach dem Motto "47,3 km sind gestattet, 47,4 nicht mehr". (Deswegen findest du auch nichts konkretes). Rechtlich gesehen braucht man für jede Ummeldung die Zustimmung des anderen ET bei GSR. (praktisch halten sich die Meldebehörden da meistens nicht oder - wie hier in W - nur bei Vätern dran :brille ).
    Insofern kann der Vater auch schon beim Umzug 1 Hause weiter Stress machen, allerdings wird hier ein Richter nur müde lächeln. Wie es bei größeren Entfernungen aussieht ist aber dann Ermessenssache des Richters.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Schließe mich den anderen an.
    Zur Erklärung wegen der Kilometer:


    Wie schon gesagt wurde gibt es da nichts im Gesetz. Es gibt aber Urteile und die sind von Bundesland zu Bundesland verschieden. Die einen haben schon 50 km Untersagt und die anderen erst 150 km.
    Fahrzeit kann auch ein Thema sein denn 50km kann man manchmal langsamer hinter sich bringen als 150km wenn immer alles frei ist.
    SInd eben Umstände und Örtlichkeiten und Gründe für Umzug und Gedanken wie Umgang etc.

    Einmal editiert, zuletzt von vatertochterduo ()

  • Soweit ich weiß kann einem niemand einen Umzug verbieten wenn man zb umziehen muss weil man am neuen Wohnort einen Arbeitsplatz bekommt ( und zb vorher von Sozialleistungen abhängig war)

  • Soweit ich weiß kann einem niemand einen Umzug verbieten wenn man zb umziehen muss weil man am neuen Wohnort einen Arbeitsplatz bekommt ( und zb vorher von Sozialleistungen abhängig war)


    Dann weißt Du das falsch bzw. kann Mensch über 18 immer Umziehen denn dies ist ein Grundrecht.
    Wenn das so wäre dann könnten manche BET dies ja nutzen um einen Umzug zu machen.
    Fakt ist das SR. SR bzw. ABR sagt wer zustimmen muss.
    Kein Amt kann dies ändern. Dies kann lediglich ein Richter und darauf läuft es dann immer raus.
    Was der entscheidet steht immer in den Sternen.
    Der Richter hat hier aber auch das Grundrecht des Kindes zu bedenken und dies geht über jedes Gesetz.

  • Also mir wurde bei der Frauenberatungsstelle gesagt, dass ich ohne Probleme und auch ohne Einverständnis des KV bis zu 200km weit wegziehen könnte.


    Kannst du ja auch. Nur eure Kinder nicht...

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

    Einmal editiert, zuletzt von Rovena ()

  • Also mir wurde bei der Frauenberatungsstelle gesagt, dass ich ohne Probleme und auch ohne Einverständnis des KV bis zu 200km weit wegziehen könnte. Will ich ja gar nicht. Aber das wäre wohl zumutbar.


    Das ist alles vollkommener Blödsinn.
    Bei GSR muss man immer die Zustimmung des Vaters einfordern.
    Auch wenn Kind nur 1 cm neben seinem Bett einzieht.
    Es geht nicht um einfach umziehen dabei sondern ob man eine Chance vor Gericht hat denn es landet immer vor Gericht wenn man sich nicht einig ist. Und ich meine IMMER. Das ABR kann man nur durch Gericht ändern.
    Und selbst wenn Du ABR hast ist dies kein Freifahrtschein denn auch dagegen kann der UET vorgehen und man kann dann das ABR schnell verlieren.
    Das ABR wurde nicht erfunden damit man Umziehen kann sondern damit UET Kind nicht einfach einbehält und sagt: Nun lebt Kind bei mir.

    2 Mal editiert, zuletzt von vatertochterduo ()

  • Bei GSR muss man immer die Zustimmung des Vaters einfordern.
    Auch wenn Kind nur 1 cm neben seinem Bett einzieht.

    Das ist totaler Quatsch. Wenn ich jetzt mit meiner Tochter z.B. eine kleinere Wohnung brauche, die nicht so teuer ist, dann kann er sich auf den Kopf stellen und alles versuchen, um mir das zu verbieten, es würde ihm doch gar nichts bringen. Außer im Ernstfall hohe Gerichtskosten. Super. Verhindert hat er es dann dadurch auch nicht.
    Und klar, wenn man jemanden hat, der es drauf anlegt einem das Leben schwer zu machen, dann wird er das auch immer tun. Aber man darf und muss sich deshalb noch längst nicht alles gefallen lassen. Auch wenn das viele hier scheinbar so sehen.

  • Das ist totaler Quatsch. Wenn ich jetzt mit meiner Tochter z.B. eine kleinere Wohnung brauche, die nicht so teuer ist, dann kann er sich auf den Kopf stellen und alles versuchen, um mir das zu verbieten, es würde ihm doch gar nichts bringen. Außer im Ernstfall hohe Gerichtskosten. Super. Verhindert hat er es dann dadurch auch nicht.


    ändert aber nichts an der Tatsache, dass er die Ummeldung - rechtlich gesehen - unterschreiben muß.


    Er kann dann auch nicht sagen: nein, Kind bleibt in der alten Wohnung wohnen ( das wäre auch quatsch), kann aber fordern, dass das Kind dann statt zu dir zu ihm zieht. Eine entsprechende Klage kann nur darauf abzielen.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Dann sollte man sich auch mal was trauen und es darauf ankommen lassen, finde ich.
    Kann mir nämlich kaum vorstellen, dass ein Gericht direkt entscheidet, dass Kind muss dann zum anderen Elternteil.
    Denke es wird gut abgewogen.
    Wenn man natürlich keinen sinnvollen Grund für nen Umzug nach weit weg hat, wirds u.U. problematisch.

  • Dann sollte man sich auch mal was trauen und es darauf ankommen lassen, finde ich.


    Ich finde, man sollte sich ruhig mal was trauen und mit dem anderen erstmal reden :brille Aber beides war hier nicht gefragt. Thema war die rechtliche Seite.



    Aber mal so menschlich gefragt: wie würdest du dich fühlen, wenn dein Kind bei deinem Ex leben würde, und der "traut" sich und zieht mal eben weg? So bis zu 200 km dürfte er dann ja deiner Aussage nach...

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

    Einmal editiert, zuletzt von Rovena ()

  • Das ist totaler Quatsch. Wenn ich jetzt mit meiner Tochter z.B. eine kleinere Wohnung brauche, die nicht so teuer ist, dann kann er sich auf den Kopf stellen und alles versuchen, um mir das zu verbieten, es würde ihm doch gar nichts bringen. Außer im Ernstfall hohe Gerichtskosten. Super. Verhindert hat er es dann dadurch auch nicht.
    Und klar, wenn man jemanden hat, der es drauf anlegt einem das Leben schwer zu machen, dann wird er das auch immer tun. Aber man darf und muss sich deshalb noch längst nicht alles gefallen lassen. Auch wenn das viele hier scheinbar so sehen.


    Na wenn Du meinst das es quatsch ist. Dann brauche ich mich ja nicht mehr über meine gesetzliche Meinung zu äußern.


    Ich sage es nun dir alleine nochmals: Wenn sich beide nicht einig sind geht es immer vor Gericht. Egal ob 1 cm oder 20000 km.
    Ein Richter wird bei einem cm nicht sagen und es als unötige Klage abtun. Bei 20000km sieht es da schon anders aus.
    Wenn Du nun aber die Distanzen als quatsch siehst. Dies sind überspitzt denn es gibt keine Regeln wieweit man wegziehen darf.
    Der gesunde Menschenverstand sollte einem aber sagen das ein Umzug in der Stadt sicher nicht vom Richter verboten wird. Es muss aber trotzdem ein Richter sagen und kein Amt, RA, oder User hier.

  • Eine Freundin möchte/müßte mit dem gemeinsamen Kind (GSR, kein alleiniges ABR) berufsbedingt umziehen.
    Bis zu welcher entfernung kann der UET ihr keinen Strich durch den Plan machen? Einmal habe ich etwas von 50 km, ein anderes Mal von bis zu 150 km zumutbare Entfernung gelesen.
    Oder richtet sich die zumutbare Entfernung nach der Fahrzeit?


    Gibt es Links zum Lesen?


    :thanks:
    maschenka


    Hier ist das ABR noch nicht geklärt. Damit kann der andere Elternteil einen gewaltigen Strich durch die Rechnung machen. Er kann nämlich relativ leicht den Umzug durch eine Einstweilige Verfügung verhindern bis zur Hauptverhandlung. In der Hauptverhandlung würde dann sicherlich das ABR geklärt werden.


    Berufsbedingter Umzug ist im Allgemeinen das absolut stärkste Argument für einen Umzug - egal über welche Entfernung. Üblicherweise wird ansonsten eine Fahrzeit von 2 Stunden bzw. 150 Entfernungskilometer als zumutbar angesehen und darum im Regelfall in der juristischen Auseinandersetzung akzeptiert.
    Besser ist natürlich, eine gemeinsame absprache zu treffen. Verweigert der eine Elternteil übrigens die Zustimmungzu einem Umzug, muss er bei Gericht stichhaltige Gründe nennen. Spricht man also vorher mit ihm und er verweigert ohne Begründung (oder die lautet: Mir passt das nicht), dann sähe das in einer juristischen Auseinandersetzung erfahrungsgemäß gut aus. Da man ja einen Arbeitsvertrag schließen muss, Mietverträge usw., zieht es auch nicht, wenn der andere Elternteil mit Argumenten erst in einer Verhandlung nachlegt. Da ist juristisch eine große chance, problemlos durchzukommen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.