Eigenheimzulage gestrichen- Wer hat Erfahrungen damit?

  • Hallo, Habe heute Post vom Finanzamt bekommen, dass die Zahlungsgrundlage nicht mehr bestünde und es deshalb keine Zahlung mehr gäbe.


    Bin offiziell seit 2009 getrennt, 2010 habe ich seine Haushälfte übertragen bekommen. Alles beim Notar, Ehescheidungsfolgenvereinbarung (was für ein Wort!). Ich wohne ununterbrochen mit den Kindern im Haus und hatte von Anfang an laut Grundbuch eine Hälfte.


    Hat jemand von Euch damit Erfahrung, wäre schön etwas zu hören! Danke an Euch!!!

  • Wurde die gesamte Eigenheimzulage gestrichen oder nur der Anteil der auf die übertragene Hälfte entfällt?
    Wenn alles gestrichen wurde, hast du bereits in der Vergangenheit für eine Wohnung 7b/10e oder Eigenheimzulage erhalten?

  • Ich würde einfach mal direkt anrufen und fragen, wie sie dazu kommen die das zu streichen. Ich habe die Eigenheimzulage weiter bekommen, hatte selbe Situation. Inzw. ist das Haus allerdings verkauft. Aber so lange ich es bewohnt hatte, bekam ich auch das Geld. Wie die das bei dir begründen oder wer dir da besser Auskunft geben kann, kann ich dir auch nicht sagen. Ich würde jedenfalls direkt dort anrufen, woher du die Info hast, dass du kein Geld mehr bekommst. Die sollten das auch irgendwie begründen können, bzw. kannst du denen begründen, dass es dir weiterhin zusteht.


    Viel Glück!

    Immer wenn du denkst es geht nicht mehr, kommt irgendwo ein kleines Lichtlein her :idee

  • Es wurde komplett gestrichen, 0,00 €. Ich hatte nie vorher ein Haus oder ähnliches. Deshalb versteh ich es gleich gar nicht...


    Anrufen beim Finanzamt- ich denke immer da sollte man vorher schon schlau sein, sonst können die mir alles erzählen, weil ich einfach keine Ahnung davon habe. Ich werde mich versuchen schlau zu machen und dann evtl anrufen.


    Vielleicht gibt es ja noch mehr Erfahrungen?


    Danke!

  • Für deine Hälfte müsstest du weiterhin Eigenheimzulage bekommen und die Kinderzulage, wenn die Kinder weiterhin bei dir leben. Oder sind die 8 Jahre bereits erreicht?
    Für die übertragene Hälfte bekommst du nichts mehr, da die Übertragung nicht im Jahr der Trennung erfolgt ist und deshalb diese Hälfte als 2. - nicht begünstiges - Objekt zählt.

  • Zitat

    Für deine Hälfte müsstest du weiterhin Eigenheimzulage bekommen und die Kinderzulage, wenn die Kinder weiterhin bei dir leben. Oder sind die 8 Jahre bereits erreicht?
    Für die übertragene Hälfte bekommst du nichts mehr, da die Übertragung nicht im Jahr der Trennung erfolgt ist und deshalb diese Hälfte als 2. - nicht begünstiges - Objekt zählt.


    Danke, du hörst Dich echt sicher an! Dann habe ich also noch Hoffnung und werde Widerspruch einlegen.


    Ich habe noch zwei Jahre, wir waren mit die letzten die von der Eigenheimzulage profitieren konnten! Dezember 2005!

  • frage doch erstmal warum. steht da keine Begründung drin?


    bei mir wurde es auch gestrichen und dann nach meinem Einspruch wieder genehmigt.
    Andre

    "Je schlimmer seine Lage ist, desto besser zeigt sich der gute Mensch" Bertolt Brecht
    (der zweite Gott in "Der gute Mensch von Sezuan")