Kann mir das jemand sagen ?

  • Hallo ihr lieben ich habe mal wieder eine frage.


    Ich bin ja noch nicht aus der wohnung raus ,also wohne noch mit meinem noch-eheman zusammen.Kann ich denn jetzt schon anträge stellen wegen hart4 u.s.w.
    Da die ja auch eine lange bearbeitungs dauer haben.
    Denn eigendlich ist es mein plan dann wenn alles durch ist zugehen und gleich in die neue wohnung zuziehen.


    Denn wenn ich ihm jetzt sage das schluß ist dann muss ich zu einer freundin oder ins frauenhaus und das solange bis die anträge durch sind :wow ich weiß nicht mal ob ich so lange im frauenhaus bleiben kann??? :schwitz


    Und ich möchte schon dann raus hier muss leider nur noch einpaar sachen wegen jugendamt klären....Und kann daher noch nicht mit der wahrheit raus!


    will ja auch keine bösen überraschungen erleben :hm...


    Danke jetzt schon mal für antworten :blume

  • Trotz gemeinsamer Wohnung kannst du einen Antrag stellen, sofern ihr von Tisch und Bett getrennt lebt. Dann bildet ihr zwei Bedarfsgemeinschaften.
    So wie du es schreibst, wird das eher schwierig sein...

    ... Verzeihen ist eine Eigenschaft des Starken.
    (Mahatma Gandhi)


    Es sind nicht die großen Katastrophen, die uns fertigmachen ... Das Herz bricht still zwischendurch an einem schönen klaren Tag.