HUhu :wink
hab da mal ne Frage, und zwar warum wird denn die Hälfte vom Kindergeld abgezogen? :hä
HUhu :wink
hab da mal ne Frage, und zwar warum wird denn die Hälfte vom Kindergeld abgezogen? :hä
Das Kindergeld ist quasi ein steuerlicher Ausgleich für den höheren finanziellen Aufwand, den Eltern haben. Man hat ja die Möglichkeit, bei entsprechend hohem Einkommen den Freibetrag an Stelle des KGs zu bekommen.
Somit ist vom Gesetzgeber festgelegt worden, dass der Vater von KU, sofern er eine entsprechende Stufe zahlt, das hälftige KG abziehen darf.
Mir ist allerdings ein Rätsel, warum dieses Kindergeld, welches für das Kind verwendet werden soll, auch von den Vätern abgezogen werden darf, die sich einen Scheiß um ihre Kinder kümmern, ihnen kein Geburtstags- und Weihnachtsgeschenk kaufen oder einen Ausflug mit ihnen machen. Die brauchen doch das KG gar nicht! Welchen finanziellen Aufwand haben die? Außerdem haben die ja auch noch ein halbes Kind auf der Steuerkarte, das würde m.E. vollkommen reichen.
Gilt natürlich umgekehrt genauso, wenn Mütter unterhaltspflichtig sind.
Kaj,
endlich sind wir mal einer Meinung :brille!
Aber ich drehe den Spieß auch gerne noch ein wenig weiter.
Es ist mir auch ein Rätsel, warum die Kosten für einen entsprechenden
Umgang und der damit verbundenenn Kosten auf nicht hälftig aufgteilt werden, gerade im Bezug auf grössere Angelegenheiten?
Klar, die Leistungsfähigkeit beider Elternteile vorausgesetzt, aber da kräht keiner nach, oder?
Na prima wird der Arsch (indem falle mein ex) auch noch dafür belohnt, dass er ein Kind gezeugt hat , dass er überhaupt NICHT will und sich nen dreck drum kümmern wird??? :radab :wow :frag
Prima..... :nudelholz
@meziel,
die Kosten werden ja quasi durch das hälftige KG abgdeckt bzw. sollen es.
Unbestreitbar haben Eltern bei größerer Entfernung natürlich auch höhere Kosten. Darüber sollte man sich aber einigen können (ich z.B. steige dem KV meines Großen nicht wegen jeder Gehaltserhöhung aufs Dach).
Allerdings finde ich auch, dass der umgangsberechtigte ET nicht immerzu ein Super-Duper-Fun-Wochenende mit dem Kind gestalten sollte. Das Kind muss auch Alltag mit dem ET erleben dürfen, soweit möglich (in den Ferien z.B.).
Ansonsten sollte man aber auch sehen, dass der betreuende ET immer den größeren Beitrag leistet. Stellt euch mal vor, ebendieser ET würde bezahlt werden wie eine Tagesmutter oder Erzieherin für die Betreuungsleistung....dann wäre ICH reich!
Alles schön und gut und auch sehr ungerecht. Aber meine fragen sind dadurch auch nicht weniger! :flenn
Hi petkay,
hier findest du auch nochmal die genaue Auflistung der neuen Düsseldorfer Tabelle:
http://www.rechtsanwalt.com/34…uesseldorfer_tabelle.html