CHEFIN ZAHLT GEHALT IMMER VIEL ZU SPÄT

  • Bist Du scheinselbständig "angestellt".?
    Wegen "Abrechnung zu spät"?


    Das hatte mein Exmann auch mal ne Zeit lang.
    Bis er drohte nicht zu rAbreit zu erscheinen..weil er ja noch nciht bezahlt wurde (rannte mindestens einen Monat hinterher...).
    Vorher, als er dort noch angestellt war, kam das GH nur 3 Tage zu spät...die haben auf seinem Rücken mit dem Geld "gearbeitet"..es verzögert....immer wieder "Fehler" in seinen vorgelegten Abrechnungen gesucht.


    Es wurde mit der Drohung schlagartig besser..dennoch sah er sich ganz fix nach was neuem um und ging dann auch bald...

  • Wenn dem Gläubiger die schlechte finanzielle Lage des Schuldners bekannt war, kann der Insolvenzverwalter Zahlungen der letzten drei Monate zurückverlangen. Die TS ist hier der Gläubiger und wegen der schlechten Zahlungsmoral ihrer Chefin wird ihr leicht zu unterstellen sein, dass sie die Insolvenz hat kommen sehen müssen.

    Wenn TS selber Gläubiger ist kann Sie schlecht den nicht erhaltenden Lohn zurückgeben.
    Ja klar kann der Insoverwalter Leistungen zurückfordern. Nur ist in der Regel ja nichts da.
    Und wenn er denn AN braucht um den Geschäftsbetrieb aufrecht zu halten sollte er zu sehen das der AN seine Miete bezahlen kann.

    Die Insolvenzverwalterin bei der ich gearbeitet habe, war so ein harter Hund :( Ich habe ständig total verzweifelte (Ex) Arbeitnehmer am Telefon gehabt.

    Alle sind harte Hunde. Es geht nur um Ihren Gewinn und erst an Stelle 1xx um den Erhalt von Arbeitsplätzen.


    Die Verzweiflung kann jeder einfach nachvollziehen (OK Beamte nicht) Am ersten gibts kein Geld. Dann steht da ein schneidiger Anwalt und sagt das wird jetzt 2-3 Monate so sein. Aber Morgen stehen alle hier und arbeiten doppelt so fleißig.


    Wenn man dann zu seiner Bank geht und sagt denen noch die Wahrheit dann ist der Dispo futsch.