Alleiniges Sorgerecht

  • Kurz zu meinem Problem. Habe meinen Sohn jetzt in der Kita angemeldet
    bzw. muss jetzt gewisse sachen beim Jugendamt noch einreichen um den
    Kitagutschein zu bekommen.




    Nun bin ich davon ausgegangen das ich wenn ich nicht schriftlich
    festhalte das ich das geteielte Sorgerecht haben möchte das alleinige
    habe. Nun habe ich heute ein schreiben vom Jugendamt erhalten wo drin
    stand:


    Auf Ihre Anfrage teile ich mit, dass keine Sorgeerklärung der Eltern für
    dieses Kind vorliegen. Es liegt auch keine rechtskräftige Ersetzung der
    Sorgeerklärung durch das Familengericht nach art bla bla vor.




    Unten steht noch ein absatz:


    (1)Sind Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet,
    so steht ihnen die elterliche Sorge dann gemeinsam zu wenn sie


    1.erklären, dass sie die Sorge gemeinsam überehmen wollen (Sorgeerklärung), 2.oder einander heiraten.


    (2) Im Überigen hat die Mutter die elterliche Sorge.


    Unten steht noch ganz klein: Negativbescheinung des Geburtsjugendamtes zur Sorgeerklärung





    Ist das jetzt das schreiben was ich brauche?


    Muss ich dann zum Jugendamt um das schriftlich festzuhalten das ich das alleinige Sorgerecht habe/möchte?


    Danke für eure Hilfe

  • Das Schreiben ist vom JA und Du hast die alleinige Sorge lt. dem Schreiben. ;)
    Insofern nimm es zu Deinen Akten und diese selbst haben ja den Nachweis, den brauchste nicht nochmal
    beibringen.


    *Viele Grüße Susayk*



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    * Lass los, dass Du nicht ändern kannst*


    *Träume sind wichtig, sie gestalten Dein Leben u. Dein Handeln*