Amtspflegschaft?

  • Guten morgen!
    Habe mal wieder keine Ahnung von der deutschen "Gerichtigkeit", daher folgende Frage.
    Kindsvater hat einen Eilantrag auf die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts für unseren Sohn (2J.)gestellt und wir haben nun auch einen Termin bei Gericht.
    Paralel wurde dem Kleinen ein Amtspfleger gestellt. Was macht dieser Mensch jetzt?Hat er irgendwelche Handhabe? Ich habe es so verstanden dass er im Grunde der Anwalt von Sohnemann ist, da wir uns als Eltern ja in einem Interessenskonflikt befinden.
    Hoffe ihr könnt mir das mal genauer erklären.
    lg pjal

    Mich muss man sich nervlich erstmal leisten können :rainbow:

  • Hab grad nochmal in den Unterlagen geschaut, es handelt sich um einen Ergänzungspfleger.Wir haben aber keinen Termin mit diesem nur den Termin bei Gericht! Also wird er sich ja auch vorher nicht mit uns unterhalten können, oder?

    Mich muss man sich nervlich erstmal leisten können :rainbow:

  • Also mein"Amtspfleger" hat alle meine mir "vorübergehend" (inzwischen seit 2,5Jahren) entzogenen Teile des Sorgerechts (Gesundheitssorge und ABR) und tut nichts weiter als alle 3-6 Monate meine Kinder zu besuchen und diese zu befragen, wie es denen im heim ergeht. Ab und zu wird die Frau gnädig und lässt sich heran den Kinder zu erlauben sich als Geschwister gegenseitig zu sehen (zuletzt Oktober 2010 zu geburtstag des Jungsten) wobei der Geburtstag des Mittleren erschien ihr so was von unbedeutend, dass das Kind nur von Mama angerufen werden durfte.....


    Und bevor mir wieder schreit, es sei Horrorgeschichten - es ist leider realität... :krank:

  • Also mein"Amtspfleger" hat alle meine mir "vorübergehend" (inzwischen seit 2,5Jahren) entzogenen Teile des Sorgerechts (Gesundheitssorge und ABR) und tut nichts weiter als alle 3-6 Monate meine Kinder zu besuchen und diese zu befragen, wie es denen im heim ergeht. Ab und zu wird die Frau gnädig und lässt sich heran den Kinder zu erlauben sich als Geschwister gegenseitig zu sehen (zuletzt Oktober 2010 zu geburtstag des Jungsten) wobei der Geburtstag des Mittleren erschien ihr so was von unbedeutend, dass das Kind nur von Mama angerufen werden durfte.....


    Und bevor mir wieder schreit, es sei Horrorgeschichten - es ist leider realität... :krank:

    Naja, bei dir handelt es sich ja um was ganz anderes!!Hier geht es nur um einen "Streit", indem wir uns aber schon einig sind und das bei Gericht nur noch per Vergleich schriftlich fest halten wollen.Zudem handelt es sich ja um einen Ergänzungspfleger!

    Mich muss man sich nervlich erstmal leisten können :rainbow:

  • Mein amtspfleger ist auch ein "Ergänzugspfleger" und auch bein uns ist es "nur Rosenkrieg" getarnt durch "Vernachlässigung"... Und auch bei uns gibt es Verfahrenspflegerin, die neben der Amtspflegerin beim Gericht sitzt (sind zwei verschiedenen Aufgaben!) und bei letzten Gerichtsverhandlung hat der Richter "Andeutungen" gemacht, dass das SR demnächst gemeinsam mit dem JA "geteilt" werden soll. Meine Vermutung ist, dass das SR auf Erzeuger übertrage werden solle und damit das Kind nicht sofort entführt wird, muss er das SR erst mal teilen und SEINE ERZIHUNGSFÄHIGKEIT nun unter BEWEIS stellen. So kann man sich auch das Leben versauen, dem kind hat er schon irreparable Traumas für sein Leben beschärt, dafür wir ihm sein Sohn EWIG dankbar und das hat er sich selber zu verDANKEN (wer Riesenwert auf DANKE legt, hat es nicht anders verdient :hae: )

  • Naja, bei dir handelt es sich ja um was ganz anderes!!Hier geht es nur um einen "Streit", indem wir uns aber schon einig sind und das bei Gericht nur noch per Vergleich schriftlich fest halten wollen.Zudem handelt es sich ja um einen Ergänzungspfleger!


    ... es ist aber schon richtig, dass ein ergänzungspfleger teile des sorgerechts erhält:


    http://de.wikipedia.org/wiki/Erg%C3%A4nzungspflegschaft

  • Hier ist kein Rosenkrieg!!!Wir sind uns einig!!Es ging nur um einen Umzug den KV nicht zustimmen wollte, der dann den ganzen Gerichtsakt zum rollen gebracht hat!Jetzt ist es nur noch eine Formsache.Wir wollen beide unser ABR behalten und lediglich die Umgangsregelung soll per Vergleich festgehalten werden.Sozusagen als Sicherheit für alle Parteien.Wir praktizieren diese Umgangsform auch schon problemlos.Alle und vor allem Kind geht es gut damit!
    Vielleicht gibt es ja jemanden hier, der das so oder so ähnlich erlebt hat und mir beschreiben kann wie dieser Ersatzpfleger innerhalb dieses Vergleichs fungiert?

    Mich muss man sich nervlich erstmal leisten können :rainbow:

  • Alönka könntest du bitte aufhören normale Leute mit deinen Horrorgeschichten zu belästigen. Wenn ich deine oft wirren Beiträge lese und deren Inhalte kurz einem Realismuscheck unterziehe komme ich zum Ergebnis das die Zweifel an deiner Erziehungsfähigkeit nicht unberechtigt sind. Da 99,9999% der Forenmitglieder aber erziehungsfähig sind helfen die nicht weiter. Außerdem sind sie fachlich (beispielweise neulich zur Ganztagsbetreuung/Heimerziehung) banane.

  • also ich kenn das auch nur als verfahrenspfleger und dann stimmt es das er sozusagen der anwalt der kids ist! hatten wir bei der großen als sie zum vaterschafsttest gezwungen wurden ist!


    da bei dir aber amtspfleger steht, wäre ich da mal ganz vorsichtig udn würde mich ganz schnell ganz genau informieren!



    ähm nun wirds spannend udn irgendwie nee da past was nicht zusammen.


    weil umgangsreglung hatten wir auch vor gericht und da bedarf es keinen vefahrenspfleger und keinen amtspfleger. zumindest bei uns nicht!


    also ersatzpfleger liest sich alles andere als das was wir meinen.


    du sei vorsichtig da stimmt was nicht!


    erst eiklage wegen abr dann wars wegen umzug( denke mal kv will die kids nicht mitumziehen lassen) und nun seit ihr euch einig und es ist doch nur gerichtstermin wegen umgangsregelung?


    plus ersatzpfleger?

    mein hirn weigert sich ständig, so langsam zu denken, wie meine finger tippen können. meine finger sind so damit beschäftigt, sich zustreiten, wer als erstes auf die tasten darf, das die nicht mal merken wie sie den gedanken hinterherhinken

  • Mod.-Mitteilung: Text wegen Verstoß gegen die Forenregel entfernt. Es wird dringend gebeten, zum Thema zu posten. Volleybap.

  • Ich finde, man muss jetzt hier keine exkursiven Geschichten rundum beschreiben, die etwas
    ausmalen, wovon die TS erstmal weit entfernt ist. Zumal jede Geschichte eine andere Geschichte ist mit unterschiedlichen
    Fascetten.


    Desweiteren gehe ich erstmal nur davon aus (wobei ich rechtlich hier nicht so gewandt bin wie andere), dass
    der Ergänzungspfleger pro forma agiert. Denn wer das ABR letztlich erhält wird ja noch entschieden (das schließt
    den Umgang meines Wissens mit ein). Wer sagt denn, wer letztlich wirklich für das ABR der Richtige ist?
    Nur weil der Vater den Antrag auf Eil stellt, heißt das nicht, dass er es bekommt oder vorrübergehend
    übertragen bekommt (dazu müssen ja dringliche Gründe vorhanden sein).


    Ich denke, das wird erstmal geprüft und bevor das nicht Niet-und Nagelfest ist,
    bekommt das Kind einen Ergänzungspfleger, die Eltern sind insofern dann von der Vertretung des Kindes ausgeschlossen.


    So würde ich das im ersten Moment verstehen, das Sorgerecht bleibt ja erstmal beim jeweiligen Elternteil soweit ich weiß.
    ABR ist ja nur ein Teil der SR.


    *Viele Grüße Susayk*



    _____


    * Lass los, dass Du nicht ändern kannst*


    *Träume sind wichtig, sie gestalten Dein Leben u. Dein Handeln*


  • Oha, jetzt wirds hier kompliziert!Also, kurz zum besseren verständnis.Kind lebt seit Geburt bei mir mit regelmässigen Kontakt zu Papa.Ich wollte umziehen Papa hatte Angst seinen Sohn nur noch selten zu sehen und sagte ich würde Post bekommen.Dies sah ich als Veranlassung mir hilfe zu suchen um mein Vorhaben durch zu setzen!Also JA und Anwalt.Dort beantragte ich ein Eilverfahren wegen übertragung des ABR was abgelehnt wurde, wegen vorwegnahme der eigentlichen Sache.Meine RA strebte nun die Klärung in einer Hauptverhandlung an.Indess kriegte Papa Panik und forderte die Übertragung des ABR per Eilverfahren, dem wurde entsprochen und der Termin erfolgt in Kürze.Unterdess bin ich umgezogen und Papa und ich fanden eine gute,durchführbare und für alle Beteiligten gute Umgangsregelung.RA von Papa bot Vergleich an, jedoch mit einer nicht akzeptablen Umgangsregelung (Woche zu Woche).Nun möchten wir beide unsere derzeitige Umgangsregelung gerichtlich festhalten lassen, da zwischen uns doch einige Unsicherheiten entstanden sind.
    Dazu wurde nun dieser Ersatzpfleger bestellt, den ich lediglich als RA unseres Sohnes sehe und der von Gericht automatisch bestellt wird in solchen Fällen wie unseren.Hierbei handelt es sich um eine Formsache, die bei Gericht so abläuft, wenn Eltern sich "offensichtlich" ums Kind streiten, damit das Kindeswohl nicht gefährdet ist.
    Sehe ich das so richtig?
    Also wäre mit Beendigung des Verfahrens dieser Pfleger abbestellt, wie Grünschnabel schon meinte.

    Mich muss man sich nervlich erstmal leisten können :rainbow:

  • Ich geh mal davon aus, dass der Antrag auf das ABR von beiden Seiten nur wegen dem Umzug
    gestellte wurde oder?


    *Viele Grüße Susayk*



    _____


    * Lass los, dass Du nicht ändern kannst*


    *Träume sind wichtig, sie gestalten Dein Leben u. Dein Handeln*


  • Ich geh mal davon aus, dass der Antrag auf das ABR von beiden Seiten nur wegen dem Umzug
    gestellte wurde oder?

    Genau!!! Und mittlerweile ist Papa ja auch mit dem Umzug einverstanden, bzw. dass Kind den Hauptwohnsitz bei mir hat.

    Mich muss man sich nervlich erstmal leisten können :rainbow: