unterhaltsrückstandzahlung??????????

  • hallo ihr=)


    nach langer zeit melde ich mich mal wieder. ich habe kaum noch zeit.es gibt viel neues in mein leben.
    am 1.8 werde ich nach frankreich auswandern, in meine geburtsstadt. ich freu mich schon sehr auch wenns anfangs schwer wird.


    mein sohn ist nun 21 monate und sein vater will ab 1.5 nun endlich unterhalt zahlen. davor habe ich unteraltsvorschuss bekommen.


    heute habe ich darüber mit den JA gesprochen und sie meinte zu mir ich würde hochstwarscheinlich auch eine unterhalsrückstandszahlung bekommen.


    was kann ich darünter verstehen??????


    kann mich jemand aufklären :hae:

  • Ab dem Zeitpunkt, ab dem der Unterhaltspflichtige zur Zahlung aufgefordert wurde, hat er (so der Anspruch auf Unterhalt zu recht besteht und das tut er hier) den Unterhalt zu zahlen. Er muss dann auch für die vergangenen Monate/Jahre bezahlen. Mutmaßlich muss er das ab Geburtstermin. Für Dich fließt die Summe, die über dem Unterhaltsvorschuß liegt, irgendwann als Nachzahlung.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • dabei handelt es sich um die Differenz zwischen dem Unterhalt, den er hätte zahlen müssen, und dem Unterhaltsvorschuss-

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Ab dem Zeitpunkt, ab dem der Unterhaltspflichtige zur Zahlung aufgefordert wurde, hat er (so der Anspruch auf Unterhalt zu recht besteht und das tut er hier) den Unterhalt zu zahlen. Er muss dann auch für die vergangenen Monate/Jahre bezahlen. Mutmaßlich muss er das ab Geburtstermin. Für Dich fließt die Summe, die über dem Unterhaltsvorschuß liegt, irgendwann als Nachzahlung.


    Moment, verstehe ich das richtig? Er muss auch für die Monate VOR Aufforderung bezahlen? Ist das so richtig?

  • Nein. Ab dem Zeitpunkt der Aufforderung. Da das Kind aber erst 21 Monate alt ist und die Sache schon länger läuft und es eine gewisse "Wochenbettzeit" bei Gericht gibt, kann es gut sein, dass die Unterhaltszahlung von Geburt an laufen muss.


    @ Threadstarter: Normalerweise zumindest ab dem Monat vor der Erstzahlung des UVG. Denn der wird gezahlt, wenn der Unterhaltspflichtige nachweislich nicht zu zahlen bereit ist, also dazu aufgefordert wurde.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • achso. also verstehe ich das richtig das ich also die defferenz zwieschen sein unterhalt was er hätte zahlen müssen und den 133 uvg ausgezahlt bekomme. bzw. das der vater das in raten oder so zahlen MUSS.


    sorry stehe bei dem thema aufen schlauch :rotwerd

  • wenn der Vater das an das JA bezahlt, dann bekommst Du es ausgezahlt....
    angenommen, er war z.B. ab Geburt zahlungsfähig in Höhe von z.B. 200 Euro, und das ist tituliert worden-
    dann fordert das JA nun diesen Betrag bei ihm ein (z.B. in Raten)---- wenn der UV dann an das JA zurückgezahlt worden ist, dann geht das weiterhin eingehende Geld an dich-

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • mal ne dumme frage, wenn du nach frankreich ziehst, muss er dir dann weiterhin unterhalt fürs Kind zahlen?? Ich kann mich entsinnen das Frankreich da eine etwas andere regelung mit dem Unterhalt hat.
    Kann mir auch irren


    grüße seb

  • hm also das jugendamt hat mir nicht das gegenteil gesagt. sie wissen bereits das ich auswandere. soweit ich weiß muss er trotzdem zahlen.
    so war es bei meiner mutter auch. sie wohnt in deutschland und mein vater in frankreich

  • Da wäre ich mir nicht so sicher, du hältst dich in einem anderen Land auf und in dem gelten andere Gesetze. Da dein Sohn dann in Frankreich wohnhaft ist, greift für ihn nicht mehr das deutsche Unterhaltsrecht. genauso ist ab dem Zeitpunkt nicht mehr das deutsche Jugendamt für euch zuständig.



    Klar wenn deine MUtter in Deutschland mit dir lebt das der Vater nach deutschem Rechts zahlen darf/muss egal wo er sich aufhält. wichtig ist wo das Kind wohnt.