Beistand fürs Baby

  • War ja vor einiger Zeit beim JA, um schonmal die Beistandschaft für das Baby zu beantragen. Die haben mich ja wieder heim geschickt, von wegen geht erst nach der Geburt.
    Nun hat mir mein Vater heute telefonisch berichtet, das ihm ein Bekannter der beim JA arbeitet, gesagt hat, das ich das schriftlich machen soll. Mündlich, egal ob telefonisch oder persönlich würde das JA gerne abwimmeln, solange sie noch nicht müssen. Der Bekannte wohnt in BAWÜ.


    Soweit so gut. Nur was schreibe ich da rein??? :frag Muß man da nicht so einen Antrag haben?? Der Bekannte sagte auch, das mir Unterhalt zusteht, also für mich persönlich. Nur wie mache ich das geltend, wenn ich beim JA nicht weiter komme??

  • Hallo Tiffi37


    Also ich habe die Beistandschaft (Unterhalt) für meinen Sohn,vor der Geburt beantragt!Genauso wie die zustimmung zur Vaterschaftsanerkennung!
    begonnen hat die Beistandschaft natürlich erst,nach der Geburt!
    Bin Ende Februar05 hin und mein Sohn kam Mitte März auf die Welt!
    Du kannst das alles sehr wohl von der Geburt beantragen!


    Schreibe einfach das du die Beistandschaft z.b. für Unterhalt für dein Kind beantragst! mehr würde ich nicht schreiben!


    lg


    Kerstin


    Wenn ich dir irgendwie helfen kann,melde dich


    :wink

  • Tiffi,


    wegen Betreuungsunterhalt für dich, der dir 3 Jahre lang zusteht, sofern der Vater zahlen kann, musst du leider einen Anwalt einschalten.


    Angesichts dieser Tatsache und dem Ärger mit dem JA würde ich dir raten, dir einen Beratungsschein auf dem Amtsgericht zu holen und ALLES per Anwalt zu klären. Du sparst damit Zeit und Nerven und musst nicht ständig zwischen zwei zuständigen Stellen herumfahren.
    Der Anwalt kann dich kompetent in Sachen KU, BU und Umgang betreuen.


    Mein Tipp: such dir eine Anwältin!

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Ich würde auch zu einem Anwalt gehen...


    Meine Anwältin hat das alles für mich geregelt mit dem JA und alles weitere.
    Das hat mir einiges an Stress erspart.


    Ich drück dir die Daumen. :blume

    "Zwei Dinge sollen Kinder von ihren Eltern bekommen: Wurzeln und Flügel."
    (Johann Wolfgang von Goethe)

  • Tiffi,


    eier nicht herum, such dir eine Anwältin. Ohne RA bekommst du den Betreuungsunterhalt nicht durchgesetzt!

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

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