wie lange Elterngeld bei ALG II und AE???

  • Hallo an Euch. Ich hab da mal ne Frage.


    Und zwar hab ich den Elterngeldbescheid bekommen. Ich bin AE und bekomme trotzdem keine 14 Monate Elterngeld - nur 12. Und als Begründung schreiben die folgendes:


    Begründung:
    "Die Anspruchsvoraussetzungen sind gemäß § 1 BEEG (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz) ab dem Tag der Geburt des Kindes erfüllt. In Ihrem Antrag beanspruchen Sie einenn Bezugszeitraum von insgesamt 14 Monaten Elterngeld. Diesem Antrag kann nicht stattgegeben werden, da die Voraussetzungen gemäß § 4 BEEG nicht vorliegen. Die Höchstdauer des möglichen Bezuges beträgt für Sie zwölf Monate.
    Alleinerziehende haben Anspruch auf 14 Monatsbeträge, wenn ein Erwerbseinkommen während des Bezugs von Elterngeld für mindestens zwei Monate gemindert wurde. Dieser Elternteil muss das alleinige Sorgerecht oder zumindestens das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht innehaben und mit dem anderen Elternteil des KIndes nicht in einer gemeinsamen Wohnung leben."


    Da ich das alleinige Sorgerecht habe und auch nicht mit dem Kindsvater zusammenleben, kommt nur die Erwerbseinkommen-Geschichte für mich als Begründung in Betracht. Heißt das im Klartext - nur weil ich während des nächsten Jahres keine Arbeit hab, da ich ALG II bekomme und somit kein Einkommen hab - somit auch keine Erwerbsminderung von mindestens zwei Monaten in dem nächsten Jahr haben werde - ich kein Recht auf die zusätzlichen zwei Monate habe?


    Wenn ja find ich das mehr als unfair. Ich hab schon Nachteile dadurch, das ich wegen dem neuen Elterngeld nicht mehr 24 Monate sondern nur 14 Monate die 300 Euro bekomme. Nun wollen sie mir die zwei Monate auch noch streitig machen? Kein Wunder, das keiner mehr Kinder bekommt.


    Wie seht Ihr die Sache? Kann ich da was machen oder hab ich keine Chance auf die Zahlung der 300 Euro Elterngeld für den 13. und 14. Lebensmonat meines Kindes?


    LG Dani

  • Hallo!


    Da du alleinerziehend bist, keine Arbeit und das alleinige Sorgerrecht hast müssten dir eigentlich 14 Monate zustehen. Leider wird oft genug versucht beim kleinen Mann (bzw. Frau) zu sparen. Wer sich nicht wehrt, Pech gehabt.


    Am Besten du lässt dich nochmal professionell beraten und gehst so schnell wie möglich in Widerspruch.


    Liebe Grüße
    Tine1974

    Früher hatte ich drei Theorien über Kinder. Heute habe ich drei Kinder und keine Theorie.


    Das letzte Kind hat ein Fell.

  • ja Mela - in dem Link von Dir steht ja:


    Zitat: "Alleinerziehende, die das Elterngeld zum Ausgleich wegfallenden Erwerbseinkommens beziehen, können allein für die vollen 14 Monate Elterngeld erhalten.
    Bedingung ist jedoch, dass das Kind allein bei dem Elternteil in der Wohnung lebt, dem die elterliche Sorge oder zumindest das Aufenthaltsbestimmungsrecht allein zusteht."


    Also genau das, was ich befürchtet hab. Zum Ausgleich des wegfallenden Erwerbseinkommens bekommt man als AE die vollen 14 Monate.


    Das ist doch glatter Beschiss :wand :wand :wand - sorry aber ich bin echt wütend :angry. Da hat man/frau schon so wenig und kriegt grad in der Elternzeit erst recht keinen Job, und dann sowas. Ich bin total sauer und ich werde auf alle Fälle Einspruch erheben und hoffen, das ich damit weiterkomme. :bet


    Danke Tine1974 für den Rat. Ich werde es auch machen. Das ist echt nicht mehr normal. Aber wenigstens bin ich nicht zu blöd zum lesen :rotwerd und hab anscheinend es richtig rausgelesen.


    LG Dani

  • hat sich erledigt. Brauche keinen Einspruch erheben. Hab heute mit dem Amt telefoniert und ne Antwort bekommen.


    Und zwar hat sie die Begründung falsch formuliert in meinem Bescheid. Sie hat es erklärt. Und zwar ist es wirklich so, wenn Du in den 12 Monaten vor Geburt Deines Kindes nicht gearbeitet hast, bekommst Du als AE nur 12 Monate Elterngeld. Wenn Du aber mindestens 2 Monate Geld verdient hast (1-Euro-Job zählt aber nicht), dann hast Du als AE Anspruch auf 14 Monate Elterngeld.


    Die sind wirklich gewitzt - immer wieder finden Sie Löcher. Also - an alle Schwangeren, alleinerziehenden Frauen: seht zu, das Ihr wenigstens zwei Monate noch arbeitet bevor Euer Kind geboren wird - nur dann gibts 14 Monate Elterngeld.


    So ein Schwachsinn - ich bin total wütend. Und ich kann nix dagegen machen. Es steht wohl tatsächlich so im Gesetz. Die haben sich mit dem neuen Elterngeld wirklich viele Lücken offen gelassen. Das ist eine totale Mogelpackung.


    LG Dani

  • Nein... wenn man vorher arbeitet bekommt man auch nur 12 Monate :(


    wisst ihr warum? weil die zwei Monate wo man im Mutterschutz ist abgezogen werden.....


    aber vielleicht kann mein Ex eben diese 2 Monate nehmen??
    Ich werd mal mit ihm reden.

  • naja das ist ja nie weniger, weil sich das Elterngeld ja aus dem ehemaligen Nettoeinkommen berechnet und das Mutterschaftsgeld auch.


    aber wieso werden ohne arbeit von 12 zwei abgezogen... ich dachte von den 14 werden 2 abgezogen ??? :frag

  • ja aber dann ists doch eben genauso 2 Moante weniger wie wenn man gearbeitet hat und wegen Mutterschaftsgeld kein Elterngeld bekommt.


    auf 10 Monate kommt man dann ja nur im Fall von nicht allein erziehend.
    Meintest Du das?

  • ist ja echt hart! das neue erziehungsgeld sollte ja bewirken, das "die armen" die lust verlieren auf´s kinderkriegen und die arbeitenden, die ihr kind selber versorgen können, angestachelt werden zum kinderkriegen.


    nicht zu fassen!