Hallo an Euch. Ich hab da mal ne Frage.
Und zwar hab ich den Elterngeldbescheid bekommen. Ich bin AE und bekomme trotzdem keine 14 Monate Elterngeld - nur 12. Und als Begründung schreiben die folgendes:
Begründung:
"Die Anspruchsvoraussetzungen sind gemäß § 1 BEEG (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz) ab dem Tag der Geburt des Kindes erfüllt. In Ihrem Antrag beanspruchen Sie einenn Bezugszeitraum von insgesamt 14 Monaten Elterngeld. Diesem Antrag kann nicht stattgegeben werden, da die Voraussetzungen gemäß § 4 BEEG nicht vorliegen. Die Höchstdauer des möglichen Bezuges beträgt für Sie zwölf Monate.
Alleinerziehende haben Anspruch auf 14 Monatsbeträge, wenn ein Erwerbseinkommen während des Bezugs von Elterngeld für mindestens zwei Monate gemindert wurde. Dieser Elternteil muss das alleinige Sorgerecht oder zumindestens das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht innehaben und mit dem anderen Elternteil des KIndes nicht in einer gemeinsamen Wohnung leben."
Da ich das alleinige Sorgerecht habe und auch nicht mit dem Kindsvater zusammenleben, kommt nur die Erwerbseinkommen-Geschichte für mich als Begründung in Betracht. Heißt das im Klartext - nur weil ich während des nächsten Jahres keine Arbeit hab, da ich ALG II bekomme und somit kein Einkommen hab - somit auch keine Erwerbsminderung von mindestens zwei Monaten in dem nächsten Jahr haben werde - ich kein Recht auf die zusätzlichen zwei Monate habe?
Wenn ja find ich das mehr als unfair. Ich hab schon Nachteile dadurch, das ich wegen dem neuen Elterngeld nicht mehr 24 Monate sondern nur 14 Monate die 300 Euro bekomme. Nun wollen sie mir die zwei Monate auch noch streitig machen? Kein Wunder, das keiner mehr Kinder bekommt.
Wie seht Ihr die Sache? Kann ich da was machen oder hab ich keine Chance auf die Zahlung der 300 Euro Elterngeld für den 13. und 14. Lebensmonat meines Kindes?
LG Dani