hallo, hoffe mal, daß mir jemand hier weiterhelfen kann!
Bin zwar schon ne Weile hier angemeldet, aber hatte noch nicht den Draht was zu schreiben,.........
Also, bei meiner Berechnung ist für meinen Sohn Max ein Kindesunterhalt von 345 Euro ; was auch stimmt, plus 154 Euro Kindergeld angerechnet.
Jetzt gibts da aber ein §9 im SGB, wo sagt, daß einer Anrechnung von Einkommen des Kindes, das seinen Bedarf übersteigt, auf den übrigen Bedarf der Bedarfsgemeinschaft entgegen.
In meiner Berechnung gibts da sogar einen Einkommensüberhang von 205,95 Euro!!!!!!!!
Da stimmt doch was net, oder??????????
Hoffe, jemand kann mir Klarheit verschaffen
bis dann, liebes Grüßle ausm Schwabenland
Karin