ist das normal???

  • Richtig zur Verhandlung....? Gericht?
    Das kann ich mir weniger vorstellen, auch ein Abhörung ein paar Tage vor der Verhandlung ist bei so kleinen Kindern bestimmt nicht üblich.


    L.G.
    echse

  • Hallo


    Also ich weiß von einer Freundin das sie ihren Sohn der auch knapp 3 ist nicht mit bringen musste.Da ging es auch um das Sorgerechte.
    Soviel kann ich dir dazu nur sagen.
    verstehe nicht warum du nen fast 3 jähriges Kind mitbringen sollst!!Entscheiden kann das Kind eh noch nicht!

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    Man sagt, dass es nur 1 Minute braucht,um eine Person zu bemerken. 1 Stunde um sie gern oder lieb zu haben,aber ein ganzen Leben braucht, um sie wieder zu vergessen. :flenn:flenn:flenn:flenn


    Diejenigen, die gehen, fühlen nicht den Schmerz des Abschieds. Der Zurückbleibende leidet! Für einen Freund :flenn

  • danke erstmal für die antworten ich wundere mich auch sehr darüber ,aber denke das jugendamt steckt dahinter da der vater gesagt hat es wurde ihm das sorgerecht von der seite schon zugesagt...bin echt verzweifelt ....

  • Entscheiden, wer an der verhandlung teilnimmt, das macht doch der Richter. Und auch der Entscheidet, wer das Sorgerecht bekommt.
    Das JA wird Stellung dazu nehmen, mehr aber nicht.


    Wenn ich mal fragen darf....hast du ein Shreiben bekommen..und wenn, von wem....und was genau sagt das Schreiben aus.
    Oder sind es nur die Worte des Kv....

  • nein es waren seine worte bei der mediation , aber da die person von der er geredet hat mich bei einen gespräch im jugendamt dazu mehr oder weniger zwingen wollte zu unterschreiben glaub ich es ihm..

  • Ich musste meine 6 Jährige damals mitbringen. Sie sprach alleine mit dem Richter.
    Habe aber auch schon von jüngeren Kindern gehört, welche mitgebracht werden sollten.
    Und laß dich vom Vater nicht in Aufregung bringen, der macht dir nur Angst oder gibt es einen wirklichen Grund ihm das SG zu übertragen? Umgangsboykott zählt dazu


    LG Clara

  • unser knapp 3 jähriger war auch geaden, die Richterin ist vor der Verhandlung mit ihm in ein Nebenzimmer und kam nach 5- 10 min wieder. Verhandlung begann dann und der Kleine is dann mit Tante und Onkel Eis essen gegangen. Was genau sie gefragt hat und was Zwerg gesagt hat wurde nicht erzählt.

  • nein hab sie ihm immer gegeben oft nach seiner lust und laune bis es gerichtlich geklärt war ...aber er versucht schon länger mir das kind wegzunehmen und das jugendamt hat sehr komische fragen gestellt ....ob ich denn vater hasse ...was ich von dem kind seiner freundin halte usw...

  • Geht es ums GSR?


    Und ja, es kann vorkommen, dass auch kleinere Kinder mit zum Gericht kommen. Sie dürfen zwar nicht "entscheiden", werden aber trotzdem evtl. kurz befragt. War zumindest bei meinem Neffen und meiner Nichte so. Nicht um zu entscheiden, wo sie hinkommen ( war die erste Verhandlung ums ABR), sondern einfach um die Kids kennen zu lernen.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • solange du nichts schriftlich vom gericht hast das kind mit soll, lass den ex labern!


    sollte zwerg auch * vorgeladen * werden und du hast dir nix vorzuwerfen, was solls? nimm aber wem mit der sich dan ums kind kümmern kann.


    vor allem nicht böse reden auch wenns schwer fällt.

    mein hirn weigert sich ständig, so langsam zu denken, wie meine finger tippen können. meine finger sind so damit beschäftigt, sich zustreiten, wer als erstes auf die tasten darf, das die nicht mal merken wie sie den gedanken hinterherhinken

  • Der Richter soll über wichtige Dinge in Bezug auf das Kind entscheiden. Da finde ich es eigentlich ganz normal, wenn der den "Gegenstand" seiner Entscheidung wenigstens sehen möchte.

    Einmal editiert, zuletzt von lavini ()