Unterhalt im europ. Ausland einklagen

  • Liebe Mitalleinerziehende,


    ich bin seit 04/1996 geschieden von einem Franzosen, der sich schließlich knapp 1 Jahr später aus Deutschland abgesetzt hat und sich bis letztes Jahr nicht mehr bei seiner nunmehr 17-jährigen Tochter meldete. Wir wussten lange nicht, wohin er umgezogen ist. Meine Tochter hat letztes Jahr darauf gedrängt, über die Familienangehörigen meines Exmannes den Kontakt herzustellen, was uns nach und nach gelang. Mein Exmann lebt jetzt mit einer neuen Frau und 1-jährigem Sohn in Frankreich. Er zahlt seit 1997 keinerlei Unterhalt für meine Tochter, was uns nach wie vor sehr in finanzielle Schwierigkeiten stürzt. Ich hatte anfangs, als er noch in Deutschland wohnte, eine Klage diesbezüglich laufen, doch bis der Gerichtsvollzieher tätig werden konnte, hatte er als Koch jedes Mal die Arbeitsstelle gewechselt und war zudem noch öfters umgezogen (nutürlich ohne sich bei uns umzumelden). Somit trug ich auch hier die entstandenen Rechtskosten zusätzlich alleine. Nun haben wir wieder seine Adresse in Frankreich. Da er jetzt mit neuer Familie etabliert ist, könnte ich theoretisch wieder einen Versuch wagen, den Unterhalt einzuklagen.
    :hilfe
    Die Frage ist nur, wie die Chancen stehen, ihn in Frankreich mit einem deutschen Gerichtstitel zu belangen bzw., hat dann nur das Jugendamt etwas davon, weil ich, bis meine Tochter 12 Jahre alt war, Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt erhielt?
    Ich würde es, schon wegen meiner Tochter, die unter unseren sehr eingeschränkten Verhältnissen leidet, gerne probieren. Wer hat Erfahrungen diesbezüglich?
    :tuschel

  • Erfahrungen habe ich leider keine, aber da es EU ist, schätze ich eure Chancen ganz gut ein.
    Am besten suchst du dir einen Anwalt, der auch Ahnung von europäischem Recht hat.
    Versuch, ob du einen Beratungsschein bekommst, dann zahlst du nur 10 Euro.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


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