Zeitarbeit und Teilzeit und Arbeitszeitkonten?

  • Ihr Lieben,


    ich bin derzeit auf Jobsuche - Teilzeit wg. meines Kleinkindes.
    Auch hier werden viele Stellen über Zeitarbeit ausgeschrieben. Nun meine Frage zu den Arbeitszeitkonten: Es ist also die Regel, daß ein Vollzeitbeschäftigter eine 35 Stunden-Woche hat, und die geleistete Mehrarbeit auf ein Arbeitszeitkonto geht.
    Wie wird das dann bei Teilzeit geregelt? - Also es geht z.B. um eine 20Std-Stelle. Bei einem Unternehmen informierte man mich, daß es ein Arbeitszeitkonto bei Teilzeit nicht umsetzbar sei.
    Kann das jemand bestätigen oder gibt es da andere Erfahrungen?


    LG
    Wiesel

  • Ich glaube nicht, dass man das pauschal sagen kann. Das dürfte Arbeitgeberabhängig sein und davon, was man eben untereinander vereinbart, bzw. worauf ein AG bereit ist sich einzulassen.


    Ich arbeite momentan noch auf 400€ Basis in einem Büro, habe aber sehr wohl ein Zeitkonto und kann damit relativ flexibel umgehen. Das ist allerdings schon recht unüblich, liegt in diesem Fall aber an der Art wie die Firma geführt wird und wie der Chef selbst das sieht. Für mich daher ideal. Anderswo hätte ich es sicherlich nicht so gut.

    Immer wenn du denkst es geht nicht mehr, kommt irgendwo ein kleines Lichtlein her :idee

  • Bei uns gibt es ein Jahreszeitarbeitskonto (Stechuhr) für alle - egal ab 12 oder 40 Wochenstunden.


    Aber, trotzdem ist die Arbeit nicht wirklich flex., da zu vielen Zeiten einfach Anwesenheit gewünscht wird,
    bzw. vorausgesetzt wird.

  • Hallo, bei uns gibt es auch ein Jahreszeitkonto mit Gleitzeitregelung. Allerdinbgs gibt es eine Betriebsvereinbarung mit Kernarbeitszeit. Hier ist dann geregelt, wie die jeweiligen Kernzeiten für 30 Std. Mitarbeiter, 40 Std. Mitarbeiter oder Teilzeitkräften ist.

  • Bei uns haben alle Mitarbeiter ein AZK- völlig egal, ob Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigt-
    Genau geregelt wird es durch den jeweiligen TV, den auch die meisten Zeitarbeitsfirmen haben (*googeln hilft*)-
    Bei uns ist es so, dass in das AZK bis zum dreifachen der wöchentlichen Arbeitszeit gearbeitet werden kann- sowohl ins Plus, als auch ins Minus-
    eine Stunde je Tag ist "Pflicht", wenn betrieblich nötig (sowohl ins Plus, als auch ins Minus)- mehr geht nur freiwillig, bzw. bei vorheriger Zustimmung des BR´s-
    alle 18 Monate muss man einmal über 0 kommen

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • eine Stunde je Tag ist "Pflicht", wenn betrieblich nötig (sowohl ins Plus, als auch ins Minus)-


    Naja - das meine ich ja. Wenn ich TZ arbeite, also z.B. von 8-12, dann heißt das für mich, daß ich mein Kind um 13 vom KiGa abhole. Und also keine Überstunden machen kann.
    Aber wie ich das jetzt verstehe, muß man immer "Überstunden" machen? d.h. auch bei TZ würde ich - wenn ich real 20 Std. arbeite, nur 15 Std. ausbezahlt bekommen und 5 gingen auf ein AZK?

  • das liegt hauptsächlich daran, wie du "ausgeliehen" wurdest.


    Wenn du von der Leihfirma einen 20 Std. Vertrag hast. Bekommst auch 20 Std. bezahlt. Wenn du aber von der Leihfirma "ausgeliehen" wirst zu 22 Std. z.B. wirst auch 22 arbeiten gehen müssen und die 2 Std Differenz gehen dann aufs Zeitkonto.


    Grüße