Ich weeß nu och nich mehr

  • Hallöchen ihr Lieben.


    Erstmal kurz die Sache erklären vlt.
    Februar 2009 bin ich mit einer Freundin zusammen gezogen (WG) Damals über die ARGE GP.
    Die ARGE hat auch die Kaution bezahlt. Ich habe die Erklärung unterschrieben, dass die Kaution direkt ans Amt zurücküberwiesen wird und NICHT über mich.


    Nja das ein Fehler war mit der WG weeß ich ja nun scho länger, denn nach 3 Monaten hat die damalige Freundin uns rausgeschmissen.
    Der Vermieter akzeptiert die fristlose Kündigung nicht, obwohl es ja einen § gibt, der zustimmt, dass es ein fristloser Kündigungsgrund is.
    Er behält die Kaution ein (nun schon seit Juli 2009) und das Amt fordert mich auf die Summe zu zahlen :flenn


    Ich habe mehrmaligen Briefkontakt gehabt und anderweitige Schulden beim Amt abgezahlt. Es wurde damals akzeptiert und die wollten den Vermieter (Baugenossenschaft) kontaktieren.
    Nun wo ich endlich alles abbezahlt habe, versuchen die doch glatt wieder die Kaution von mir zu bekommen :ohnmacht:


    Kann mir eener helfen, was ich da noch machen kann???
    Vermieter habe ich 3! x einen Brief geschickt mit dem besagten §. Es kam nun seit über einem Jahr keine Antwort mehr von ihm.


    Das verfolgt mich nun ewig hier :flenn


    Wäre dankbar für Tipps, weil ich mich selbst nu nich soooo gut auskenn mit sowas :kopf


    LG honey

  • :thanks:
    Nja ich verstehs ja in der Hinsicht schon nicht, weil ich ja die Abtretungsurkunde (?) unterschrieben habe. Und auch nochmal nachgereicht.
    Erst wird es akzeptiert und korrigiert und nun wollen die wieder Geld :ohnmacht:


    680€ hab ich nich so schnell mal eben :flenn

  • Wohnt die "Freundin" noch in der ehemaligen WG-Wohnung?
    Falls ja, wirst du das Geld evtl. von ihr einfordern müssen.

  • Nein die wohnt da nicht mehr. Sie ist auch gleich abgehauen, und hat aber weiterhin Leistungen bezogen :angry
    Beim Mieterschutzbund bin ich och nich :kopf

  • Hat die ARGE denn die komplette Kaution bezahlt oder nur deinen Anteil? Denn wenn die Freundin ?! da noch drin wohnt und du nun nicht mehr, könnte es ja sein das du deswegen die Kaution nicht bekommst.


    Du schreibst ARGE GP, magst du verraten für was das GP steht?

  • Also die ARGE GP= Göppingen ;) hat meinen Anteil und den der damaligen Freundin gezahlt. Nun verlangt die ARGE von mir des Geld zurück weil Vermieter die Kuation nich rausrückt. Wohnung is von uns beiden nich mehr bewohnt.


    Abtretungsurkunde wurde insgesamt 3x eingereicht welche sagt, die Kaution geht vom Vermieter an die ARGE direkt. Nicht über mich.


    15 Monate habe ich Schulden abbezahlt. (Auszug hatte sich mit Auszahlung der Leistungen überschnitten.)


    Nach dem endlich alles bezahlt war fangen die wieder von vorne an :ohnmacht:


    Der Vermieter hält se fest, weil er meine fristlose Kündigung nicht als solche akzeptieren möchte und von mir noch 3 Monatsmietenanteile verlangt :flenn

    Einmal editiert, zuletzt von honeybee23 ()

  • Ist denn deine fristlose Kü wirklich Rechtens gewesen?
    Über welchen § redest du denn?
    Ich kann dir nur einen RA empfehlen. Beratungsschein vom gericht holen (Alg2 Bescheid mit zu gericht nehmen) und dann zum RA


    L.G.
    echse64

  • Ich rede davon (falls nich verlinkt werden darf bitte entfernen...danke) hoff is nu auch des Richtige :ohnmacht:


    Mir haben damals fast keine Möbel gehört (mein Bett + Schränke und Bett der Kleinen). Alles andere von der Freundin.
    Sie hat mir untersagt, ihre Gegenstände anzufassen (habe ich schriftlich).
    Sprich durfte IHRE Küche nicht nutzen, IHRE Waschmaschine, Püppi wurde von den Jungs ferngehalten und ausgesperrt.


    Wie sollte ich denn da wohnen 3 Monate mit Kleinkind?

  • Wichtig ist hier schon, wer den Mietvertrag unterschrieben hat.
    Warst du Untermieterin bei deiner Freundin?


    Ich glaube, dass wird schwierig, denn der Vermieter hat ja nichts getan, was eine fristlose KÜ rechtfertigen würde.


    L.G.
    echse64

  • Wir waren beide Mieter. Dann is dies wohl doch der falsche § :rotwerd Ich suche nochmal raus.
    Es gibt doch aber den, welcher besagt wenn 2 Mieter sind und einer macht es dem anderen unmöglich dort zu wohnen is fristlose Kündigung gerechtfertigt :frag


    edith hat nun rauskopiert: (2) Ein wichtiger Grund im Sinne des § 543 Abs. 1 liegt ferner vor, wenn eine Vertragspartei den Hausfrieden nachhaltig stört, so dass dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann.


    Trifft das nicht auf die Mitbewohnerin zu??? Sie is doch auch eine Vertragspartei sogesehen :frag


    Ich kenn mich halt wirklich nich soo gut aus. Wenn ich falsch liege, dann klärt mich bitte auf

    Einmal editiert, zuletzt von honeybee23 ()

  • edith hat nun rauskopiert: (2) Ein wichtiger Grund im Sinne des § 543 Abs. 1 liegt ferner vor, wenn eine Vertragspartei den Hausfrieden nachhaltig stört, so dass dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann.


    So wie ich das verstehe, geht es bei den Vertragsparteien um Dich und Deine ehemalige Mitbewohnerin auf der einen und den Vermieter auf der anderen Seite.
    Der Vermieter hat Dir aber die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht unmöglich gemacht, sondern Deine Mitbewohnerin.


    Insofern würde ich sagen, der Vermieter hat Recht, denn es ist ja nicht sein Verschulden, dass Deine ehemalige Freundin einen an der Waffel hatte.

  • Ich glaube es ist eher so zu sehen das ihr beide eine Vertragspartei dargestellt habt und der Vermieter somit die andere Vertragspartei. Also nix mit sie kann dir kündigen, denn in dem Moment hätte sie ja deinen Mietanteil mit übernehmen müßen und das wird wohl nicht der Fall gewesen sein. :tuedelue

  • Hallo,


    unter anderer Vertragspartei ist aber sicher Dein Vermieter zu verstehe und nicht Deine Freundin.


    Der Vermieter kann ja nix für Eure Differenzen - warum sollte er also auf seine Miete verzichten?

    Ich bin verantworlich für das, was ich sage - nicht für das, was Du verstehst :strahlen....Gruß, die Mau

    Einmal editiert, zuletzt von Maubär 67 ()

  • Okay dann habe ich das Ganze nun völlig falsch gesehen und muss zusehen wie ich 680€ auftreibe.
    danke euch allen trotzdem

  • Im Schreiben steht innerhalb einer Woche überweisen 683, 95€ (is ne Mahnung, weil ich bei der 1. Aufforderung nicht gezahlt habe.) :flenn:flenn:flenn


    Dann versteh ich trotzdem nicht, warum im September 2009 akzeptiert wurde, dass die Kaution vom vermieter zu holen ist.

    Einmal editiert, zuletzt von honeybee23 ()

  • l

    Okay dann habe ich das Ganze nun völlig falsch gesehen und muss zusehen wie ich 680€ auftreibe.
    danke euch allen trotzdem


    Ist für dich echt dumm gelaufen. Nimm aber auch das positive mit....du hast "Lehrgeld" bezahlt ;)


    Irgendwie schaffst du das, mit den 680 Euro. Du hast ja schon so einiges andere geschafft. :daumen
    Also...nicht unterkriegen lassen


    Hingehen und offen reden. Oftmals sind Vermieter froh, wenn sie wenigsten ihr Geld in Raten bekommen. Oder war es jetzt die Arge, die es bekommt. Auch da, einfach offen sein......und Ratenzahlung anbieteb. Wird schon ;)


    L.G.
    echse64