gemeinsames sorgerecht, kann ich das verhindern?

  • Also, habe für meinen sohn das alleinige sorgerecht, mein ex will das gemeinsame allerdings einklagen! er kümmert sich so gut wie gar nicht um den kleinen, noch dazu kommt, dass er mit drogen zu tun hat, das ist auch mit eines der gründe warum ich das gemeinsame sorgerecht ablehne. es sind innerhalb der beziehung einige dinge passiert, die mich in meiner entscheidung bestätigen. u.a. verletzung der aufsichtspflicht! hat er denn wirklich chancen das gemeinsame sorgerecht zu bekommen? und selbst wenn, kann ich trotzdem entscheiden, in welchen ort ich wohne?

  • hallo,


    also soviel ich mitbekommen habe gibt´s zwar einen gesetzENTWURF, der die klagen lediger väter auf geteiltes SR vereinfacht und beschleunigt. allerdings ist es bis dato nach wie vor so, daß das SR erstmal bei der mutter liegt und dort auch bleibt.


    mit seinem "background" wird er auch nicht wirklich in den genuss des hälftigen SR kommen. da brauchst du dir erstmal keine gedanken machen.


    allerdings in puncto wegziehen: du mußt dem kind und dem vater ermöglichen, sich regelmäßig sehen zu können. das ist ein recht des kindes, seinen vater zu sehen. also wenn du wegziehst und die entfernung schaffst, bist du dafür verantwortlich, die entfernung für umgangswochenenden zu überbrücken, d.h. das kind dorthin zu bringen. bzw. zumindest den großteil der strecke zu überbrücken.


    lg casha

    *that makes me nobody so fast after*

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  • also wenn du wegziehst und die entfernung schaffst, bist du dafür verantwortlich, die entfernung für umgangswochenenden zu überbrücken, d.h. das kind dorthin zu bringen. bzw. zumindest den großteil der strecke zu überbrücken.


    nein, das ist nicht zwangsläufig so.
    nur wenn das ein gericht so entschieden hat...

  • Den Drogenmissbrauch und die Verletzung der Aufsichtspflicht wird man allerdings belegen müssen wenn der Vater wirklich vor Gericht zieht. Wenn man das nicht belegen kann, hat der Vater schon Chancen auf ein gemeinsammes Sorgerecht. Darauf sollte man sich vorbereiten, ohne in Panik zu geraten.

  • nein, das ist nicht zwangsläufig so.
    nur wenn das ein gericht so entschieden hat...


    :hae: schwer vorstellbar.


    wenn ich also als betreuungselternteil 250km weiter weg ziehe, soll der vater der kinder diese strecke überbrücken müssen, damit er und die kids zu seinem recht kommen, umgang zu haben?? das fände ich fragwürdig. für mich war es für mein verständnis und der fairheit wegen immer so, daß man sich zumindest die strecke teilt, wenn nicht der großteil der entfernung durch den zu überbrücken ist, der sie auch geschaffen hat. und das wird wohl ein gericht auch so entscheiden......oder :Hm ??


    lg casha

    *that makes me nobody so fast after*

  • allerdings in puncto wegziehen: du mußt dem kind und dem vater ermöglichen, sich regelmäßig sehen zu können. das ist ein recht des kindes, seinen vater zu sehen. also wenn du wegziehst und die entfernung schaffst, bist du dafür verantwortlich, die entfernung für umgangswochenenden zu überbrücken, d.h. das kind dorthin zu bringen. bzw. zumindest den großteil der strecke zu überbrücken.


    Und wenn der KV 600 km Entfernung schafft, ist das in Ordnung?

    Sag den Problemen, ich komme nach dem Frühstück. Aber sie brauchen nicht zu warten...echt nicht!




    Kindererziehung ist gar nicht so schwer. Schwer ist manchmal nur, das Ergebnis zu lieben.