Frage zum Unterhalt nach Trennung

  • Hallo,
    ich weiß das mein Mann ja den Kindern Unterhalt zahlt. Laut Tabelle wird dieser für beide Kinder bei 566 euro monatlich liegen. Die große ist 7 Jahre,die kleine 5 Jahre alt.
    Soweit wollen wir das alles friedlich und gemeinsam regelen und bisher klappt das alles auch gut. Am Donnerstag haben wir einen Termin beim Anwalt um alles andere zu klären und viele Fragen zu beantworten.
    Vorab wollte ich wissen wie das mit dem Trennungsunterhalt bei mir berechnet wird und ob mir jemand sagen kann,ob ich das so richtig vertanden habe.
    Sein Verdienst liegt bei ca. 2200 euro netto dann nach der Trennung. Selbst wenn er dann noch die Steuerklasse ändet werden es vielleicht 100 euro weniger sein.
    Ich gehe daher mal von 2100 netto aus.
    Ich habe dann 368 euro Kindergeld+566 euro Unterhalt+ 200 euro Verdienst aus meinem Minijob.
    Sowie sich alles geregelt und etwas gelegt hat,will ich auch mehr Arbeiten/Verdienen- aber dafür brauche ich etwas Zeit.
    Ich habe es nun so verstanden.
    2100 netto - 5 % Berufsbedingte Aufwendungen = 1995 euro
    1995 - Kindesunterhalt 566 euro = 1429 euro
    1429 euro - 30 euro Krankenkasse - 11 euro Gewerkschaftsbeitrag - 50 euro KFZ versicherung = 1338 euro
    Dann kann er doch noch das Wegegeld abziehen oder? wie berechnet man das? Er fährt ca. 20 Km zur Arbeit(eine fahrt). Dann lass ich was von KFZ Steuerkosten,Reperaturkosten ect?
    Denn hier haben wir tatsächlich gerade ne rechnung von 1700 euro bekommen die er übernimmt da er das auto behält. Dann sind noch Posten offen von unserer Gemeinsamen Wohnung. Die wollten wir durch 2 teilen. Wird das auch noch abgezogen?
    Wie ist es mit der Altersvorsorgepauschale? Immer Pauschal oder nur wenn man tatsächlich eine hat?
    Ich würde gerne annähernd versuchen rauszubekommen was er mir an Unterhalt zahlen müsste,bis ich wieder mehr verdiene oder ob da garnichts bleibt???
    Er ist auch bereit mir monatlich 100 euro zur Miete dazuzugeben,damit ich in eine anständige Wohnung ziehen kann-trotz Hartz 4 Zuschuss.
    Womit kann ich an Hartz 4 bei meinen Daten ca. rechnen?
    Ich brauche einen Rechencrak,der sich auskennt und mir gerne weiterhilft:)
    Danke dafür schon mal im Vorraus :thanks:

  • Hallo,


    das Nettoeinkommen incl. z.B. Steuererstattung ist zu berücksichtigen. Davon werden 5% berufsbedingte Aufwendungen abgezogen (mindestens 50 und maximal 150). Höhere evtl. bei Nachweis und Erforderlichkeit. Gezahlte ehebedingte Schuldverpflichtungen sind zu berücksichtigen und der Kindesunterhalt (hier der Tabellenunterhalt). Vom Rest 3/7 wäre dein Unterhaltsanspruch. Ob dein Minijob-Einkommen anzurechnen ist, ist fraglich, wenn dann wohl nur zu einem kleinen Teil, ich würde sagen 50 bis 100 Euro. Der Selbstbehalt muss natürlich gewahr bleiben, sowie der Bedarfskontrollbetrag (DT).


    Mehr als oben beschrieben kann vom Einkommen hier wohl nicht abgesetzt werden.


    Krankenkasse, "Wegegeld", Gewerkschaft, KfZ-Versicherung ist nicht zu berücksichtigen, weil:
    hier die 30 Euro für Krankenkasse eine Zusatzkrankenkasse sein dürfte; Rest ist in dem 5% Berufsbedingte Aufwendungen. KfZ-Versicherung für den beruflichen Teil auch und sonst im Selbstbehalt enthalten.


    Steuern für KfZ oder Reparatur des KfZ sind auch nicht zu berücksichtigen. Bei einem 20 km Arbeitsweg könnte es sich lohnen die berufsbedingten Aufwendungen Spitz zu berechnen, so dass die etwas höher als die pauschalen 5% sein könnten. Dann wäre diese höhere Betrag anzurechnen. Altersvorsorgepauschale nur "Riester", aber hier im getseigerten UH fraglich.


    Soweit zutreffend:
    Düsseldorfer Tabelle


    sehr zu empfehlen die Leitlinien dazu


    Zur Info:
    Wenn er dir 100 zur Miete gibt, ist der Betrag beim JobCenter anzugeben und beim Alg2 anzurechnen! Bei dem UH, den er dir wohl insg. zahlen müsste, wird er auch kaum die 100 Euro noch übrig haben.

  • also rechnet man von den "übrigen" 1429 euro sein Selbstbehalt von 1150 euro noch ab?
    Und 100 von meinem Lohn. Heisst es sind 179 euro dann noch offen und daavon bekomme ich 3/7 ,sprich 76,71 € monatlich???
    Ich versteh das nicht :kopf

  • Mal etwas genauer, wobei ich nach der DT gehe.
    Je nach genaueren Angaben kann sich die Berechnung ändern:


    2100 Netto-Einkommen
    + x Steuererstattung (nicht bekannt)
    - x vermögenswirksame Leistungen (nicht bekannt)
    - 105 berufsbedinge Aufwendungen, pauschal 5%
    (evtl. hier aber spitz zu berechnen)
    - x ehebedeingte Schulden, evtl. (nicht bekannt)
    1995 bereinigtes Einkommen


    Mit dem bereinigten Einkommen in die DT Stufe 3 wegen KindesUH
    --> je Kinde 401 EUR TabellenUH - 92 EUR KG-Anteil = 309 EUR ZahlUH je Kind


    ab hier EhegattenUH:
    1995 bereinigtes Einkommen
    - 618 Gesamt KindesUH
    = 1377 Rest (SB von 950 bleibt gewahrt)


    Von den 1377 EUR bleibt 1/7 Erwerbstätigenbonus frei verbleiben 1180,29 EUR
    Dein EK ist zu gering und überobligat, max 100 EUR wäre wohl anzurechnen
    Differenz der beiden Einkommen: 1180,29 - 100 = 1080,29 EUR
    davon die Hälfte = 540,14 EUR = Unterhaltsbedarf des Ehegatten


    Einkommen (maximal) für EheUH (s.o.) 1377 EUR
    abzüglich SB gegenüber Ehegatte 1050 EUR
    Verteilmasse für EhegattenUH 327 EUR


    --> zu zahlender EhegattenUH 327 EUR
    --> zu zahlender KindesUH (s.o.) 618 EUR
    Gesamtunterhalt 945 EUR


  • Hallo
    Der SB bei Ehegattenunterhalt beträgt 1000€ Bei KU ist er 950€

  • "Der SB bei Ehegattenunterhalt beträgt 1000€ Bei KU ist er 950€ "


    Vor dem EhegattenUH ist der KindesUH zu berechnen. Daher taucht zwischendurch der SB von 950 EUR auf.


    Ab 01.01.2011 beträgt der SB gegenüber dem gtrennt lebenden / geschiedenen Ehegatten 1050 EUR nach DT.

  • Wir waren ja heute beim Anwalt. Danke erstmal noch für die Antworten von euch.
    Es ist so das er den Kindern 497 euro unterhalt zahlen muss.Nach allen abzügen bleibt für mich nichts. Das kommt durch die gemeins. schulden ect.
    Hat sich soweit aber alles geklärt.
    Dankeschön