Beiträge von Elessar

    Nur mal so am Rande... Das Schwärzen z.B. mit einem Edding bringt nicht grad viel, da man alles noch wunderbar bei Gegenlicht lesen kann.


    Man müsste das geschwärzte Blatt (Kontoauszug) kopieren um wirklich eine Unleserlichkeit zu erreichen. Da man i.d.R. aber Originale vorlegen muss (zumindest kann darauf bestanden werden), scheidet die Sache mit dem Kopieren aus.

    "Der SB bei Ehegattenunterhalt beträgt 1000€ Bei KU ist er 950€ "


    Vor dem EhegattenUH ist der KindesUH zu berechnen. Daher taucht zwischendurch der SB von 950 EUR auf.


    Ab 01.01.2011 beträgt der SB gegenüber dem gtrennt lebenden / geschiedenen Ehegatten 1050 EUR nach DT.

    Mal etwas genauer, wobei ich nach der DT gehe.
    Je nach genaueren Angaben kann sich die Berechnung ändern:


    2100 Netto-Einkommen
    + x Steuererstattung (nicht bekannt)
    - x vermögenswirksame Leistungen (nicht bekannt)
    - 105 berufsbedinge Aufwendungen, pauschal 5%
    (evtl. hier aber spitz zu berechnen)
    - x ehebedeingte Schulden, evtl. (nicht bekannt)
    1995 bereinigtes Einkommen


    Mit dem bereinigten Einkommen in die DT Stufe 3 wegen KindesUH
    --> je Kinde 401 EUR TabellenUH - 92 EUR KG-Anteil = 309 EUR ZahlUH je Kind


    ab hier EhegattenUH:
    1995 bereinigtes Einkommen
    - 618 Gesamt KindesUH
    = 1377 Rest (SB von 950 bleibt gewahrt)


    Von den 1377 EUR bleibt 1/7 Erwerbstätigenbonus frei verbleiben 1180,29 EUR
    Dein EK ist zu gering und überobligat, max 100 EUR wäre wohl anzurechnen
    Differenz der beiden Einkommen: 1180,29 - 100 = 1080,29 EUR
    davon die Hälfte = 540,14 EUR = Unterhaltsbedarf des Ehegatten


    Einkommen (maximal) für EheUH (s.o.) 1377 EUR
    abzüglich SB gegenüber Ehegatte 1050 EUR
    Verteilmasse für EhegattenUH 327 EUR


    --> zu zahlender EhegattenUH 327 EUR
    --> zu zahlender KindesUH (s.o.) 618 EUR
    Gesamtunterhalt 945 EUR

    "Kann ich als Privatperson diese Anfrage an die Rentenversicherung direkt stellen?"


    Das weiß ich leider nicht. Sofern das hier niemand wissen sollte, mal bei einem RA, Amtsgericht usw. erfragen.
    VDR lohnt sich, weil das gleich bundesweit erfolgt.


    Evtl. kann man (über RA oder Behörde) auch beim Zentralen KfZ-Zulassungsregister in Flensburg Erfolg haben... ein Auto haben die meisten Zahlungsunwilligen.

    Hallo,


    das Nettoeinkommen incl. z.B. Steuererstattung ist zu berücksichtigen. Davon werden 5% berufsbedingte Aufwendungen abgezogen (mindestens 50 und maximal 150). Höhere evtl. bei Nachweis und Erforderlichkeit. Gezahlte ehebedingte Schuldverpflichtungen sind zu berücksichtigen und der Kindesunterhalt (hier der Tabellenunterhalt). Vom Rest 3/7 wäre dein Unterhaltsanspruch. Ob dein Minijob-Einkommen anzurechnen ist, ist fraglich, wenn dann wohl nur zu einem kleinen Teil, ich würde sagen 50 bis 100 Euro. Der Selbstbehalt muss natürlich gewahr bleiben, sowie der Bedarfskontrollbetrag (DT).


    Mehr als oben beschrieben kann vom Einkommen hier wohl nicht abgesetzt werden.


    Krankenkasse, "Wegegeld", Gewerkschaft, KfZ-Versicherung ist nicht zu berücksichtigen, weil:
    hier die 30 Euro für Krankenkasse eine Zusatzkrankenkasse sein dürfte; Rest ist in dem 5% Berufsbedingte Aufwendungen. KfZ-Versicherung für den beruflichen Teil auch und sonst im Selbstbehalt enthalten.


    Steuern für KfZ oder Reparatur des KfZ sind auch nicht zu berücksichtigen. Bei einem 20 km Arbeitsweg könnte es sich lohnen die berufsbedingten Aufwendungen Spitz zu berechnen, so dass die etwas höher als die pauschalen 5% sein könnten. Dann wäre diese höhere Betrag anzurechnen. Altersvorsorgepauschale nur "Riester", aber hier im getseigerten UH fraglich.


    Soweit zutreffend:
    Düsseldorfer Tabelle


    sehr zu empfehlen die Leitlinien dazu


    Zur Info:
    Wenn er dir 100 zur Miete gibt, ist der Betrag beim JobCenter anzugeben und beim Alg2 anzurechnen! Bei dem UH, den er dir wohl insg. zahlen müsste, wird er auch kaum die 100 Euro noch übrig haben.

    Am einfachsten dürfte es sein, sich ans JA zu wenden, da offensicht Leistungen nach dem UVG gezahlt wurden und dort Rückstände bestehen. Daher wird bereits vom JA ermittelt. Anfrage an die Krankenkasse oder falls diese nicht bekannt ist, an den Verband Deutscher Rentenversicherungsträger. Sollte er schwarz arbeiten, bringt das natürlich alles nichts...