Hallo,
das Nettoeinkommen incl. z.B. Steuererstattung ist zu berücksichtigen. Davon werden 5% berufsbedingte Aufwendungen abgezogen (mindestens 50 und maximal 150). Höhere evtl. bei Nachweis und Erforderlichkeit. Gezahlte ehebedingte Schuldverpflichtungen sind zu berücksichtigen und der Kindesunterhalt (hier der Tabellenunterhalt). Vom Rest 3/7 wäre dein Unterhaltsanspruch. Ob dein Minijob-Einkommen anzurechnen ist, ist fraglich, wenn dann wohl nur zu einem kleinen Teil, ich würde sagen 50 bis 100 Euro. Der Selbstbehalt muss natürlich gewahr bleiben, sowie der Bedarfskontrollbetrag (DT).
Mehr als oben beschrieben kann vom Einkommen hier wohl nicht abgesetzt werden.
Krankenkasse, "Wegegeld", Gewerkschaft, KfZ-Versicherung ist nicht zu berücksichtigen, weil:
hier die 30 Euro für Krankenkasse eine Zusatzkrankenkasse sein dürfte; Rest ist in dem 5% Berufsbedingte Aufwendungen. KfZ-Versicherung für den beruflichen Teil auch und sonst im Selbstbehalt enthalten.
Steuern für KfZ oder Reparatur des KfZ sind auch nicht zu berücksichtigen. Bei einem 20 km Arbeitsweg könnte es sich lohnen die berufsbedingten Aufwendungen Spitz zu berechnen, so dass die etwas höher als die pauschalen 5% sein könnten. Dann wäre diese höhere Betrag anzurechnen. Altersvorsorgepauschale nur "Riester", aber hier im getseigerten UH fraglich.
Soweit zutreffend:
Düsseldorfer Tabelle
sehr zu empfehlen die Leitlinien dazu
Zur Info:
Wenn er dir 100 zur Miete gibt, ist der Betrag beim JobCenter anzugeben und beim Alg2 anzurechnen! Bei dem UH, den er dir wohl insg. zahlen müsste, wird er auch kaum die 100 Euro noch übrig haben.