Unterhalt während Probezeit

  • Hallo. Ich mal wieder..
    Meine Kinder, die jedesmal, wenn sie von ihrem Vater kommen total durch den Wind sind, wollen nach den Pfingstferien probeweise bei ihrem Papa bleiben, weil er in der ehelichen Wohnung geblieben ist, sie ihre Freunde dort haben, sich überhaupt nicht im neuen Ortsteil wohlfühlen und er ihnen natürlich jeden Wunsch von den Augen abliest. Bei mir im Alltag wird halt auch mal geschimpft und da ich ja voraussichtlich Ende September ausziehen werde, wollen sie - erst mal probeweise - bei ihrem Papa bleiben. Das war natürlich anfangs ziemlich hart für mich aber ich möchte sie nicht zwingen bei mir zu sein.. Jetzt meine Frage:
    Mir steht ja natürlich während dieser Zeit wahrscheinlich kein Kindesunterhalt zu. Da ich aber erst am 01.06 eine neue Stelle bekommen habe, muss ich ja jetzt den Monat Juni irgendwie überbrücken. Für Juli habe ich ihm bereits mitgeteilt, dass ich da finanziell unabhängig bin, da ich ja wieder Lohn bekomme. Was mache ich in der Zwischenzeit mit dem Kindergeld? Ich habe ja sozusagen auf Ehegattenunterhalt verzichtet aber die Stadtwerke und die laufenden Kosten muss ich ja irgendwie bis Juli bestreiten. Krankenversichert sind sie auch über mich, ich denke, dass lasse ich auch erst mal so laufen, bis sie sich entschieden haben.

  • Ich verstehe jetzt grad nicht... die Kinder leben im Juni noch bei Dir, aber Du bekommst ja erst Ende Juni Gehalt. ?(


    Hmmm na ja Du denkst dran, dass Du dann, wenn die Kids beim Vater wohnen, unterhaltspflichtig für die Kinder bist?


    Ich glaube ich würde sonst erstmal gar nichts ändern, so lange sie sich nicht entschieden haben. Ausser halt den Unterhalt evtl. auslassen.

    2 Mal editiert, zuletzt von Sunny ()

  • Ist ne moralische und rechtliche Angelegenheit:


    Rechtlich:


    Wenn du das ABR hast und die Kinder bis jetzt bei Dir gelebt haben, muss er auch weiter KU zahlen, auch wenn Sie nen Monat bei ihm sind!
    Ist quasi so, als würden die Kinder nen Monat Urlaub bei ihm machen!


    Moralisch:


    Wie Dein Mann finaziell gestellt ist, weiß ich nicht! Der KU ist für die Kinder und wenn man das beherzigt, zahlt er nicht!


    Fazit:


    Reden! Wenns finaziell machbar ist, soll er erst zahlen und Du zahlst es ihm zurück wenn die Kinder tatsächlich da bleiben!Kann der das finaziell nicht, habt ihr ein Problem! Dann greift notfalls nur das Rechtliche! Dann zahlst Du allerdings künftig Unterhalt!

  • Hmhmm..also die Kinder bleiben bereits ab der zweiten Juniwoche bei ihm..für Juli würde ich dann keinen Unterhalt nehmen, wenn sie dort sind..
    Auf Unterhalt von mir für die Kinder hat er verzichtet, weil er ja sehr gut verdient und ich ziemlich wenig..
    Habe gerade mit ihm gesprochen und gesagt, es wäre okay, wenn er mir für Juni die Hälfte gibt..aber was mache ich mit dem Kindergeld?? soll ich das erstmal behalten??

  • Am besten fragst Du ihn das noch mal... (Ach ja an das Kindergeld hab ich ja gar nicht gedacht... )

  • Solange die Kids bei dir gemeldet sind, dürftest du weiter Anspruch auf das KG haben.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Zitat

    Original von Kaj
    Solange die Kids bei dir gemeldet sind, dürftest du weiter Anspruch auf das KG haben.


    Anspruch und WIrklichkeit gehen hier aber etwas auseinander, oder?


    Frag am besten Deinen Mann ob er darauf auch verzichtiet!

  • Zitat

    Original von Kaj
    Solange die Kids bei dir gemeldet sind, dürftest du weiter Anspruch auf das KG haben.


    @ buffy


    Das würde ich auch von der Kindergeldkasse erstmal nicht ändern lassen. Erst, wenn eine klare Entscheidung gefallen ist. Die Ki.geldkasse ist von solchem hin und her auch nicht so angetan, und Zeit brauchts auch.
    Rede nochmal mit ihm, wie er drüber denkt. Und wenn du das Kindergeld empfängst und komplett an ihn weiterleitest, wird es auch auf dem Amt nicht als dein Einkommen gerechnet. (Kontoauszug bzw. anderer Nachweis wichtig !)

    Ich bekomme das Kindergeld für beide Kinder auch , obwohl meine Große schon vor fast 3 Jahren ausgezogen ist mit amtlicher Ummeldung. Die Kindergeldkasse wollte bei zwei Kindern nicht "teilen", so überweise ich es eben monatlich einfach weiter....

    ... Verzeihen ist eine Eigenschaft des Starken.
    (Mahatma Gandhi)


    Es sind nicht die großen Katastrophen, die uns fertigmachen ... Das Herz bricht still zwischendurch an einem schönen klaren Tag.

  • Da es sich ja nur um eine Probezeit handelt, laufen bei dir ja auch alle Kosten weiter. Ich sehe das ähnlich wie ein Umgang während der Ferien. Da sind die Kinder auch oft wochenlang beim umgangsberechtigten Elternteil und er/sie darf trotzdem nicht den KU kürzen.


    Rede mit ihm und mach ihm deine Situation klar. Zur Not darfst du das KG quasi als Darlehen behalten bis Lohn kommt und zahlst es in Raten an ihn ab. Ich halte das eigentlich für fair.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)