72 Wochen krank, muss ich Erwerbsunfähigkeit oder Rente beantragen?

  • Hallo,


    ich bin jetzt fast 60 Wochen krank.
    Reha ist bewilligt, dauert aber noch, bis ich Platz bekomme.


    Was genau passiert, wenn ich 72 Wochen krank bin?


    KK Aussteuerung, das ist klar. Da ich sowieso aufstockendes Alg2 beziehe, nicht ganz so schlimm.
    Kann mich irgend jemand zwingen, Rente zu beantragen?
    Ich hoffe, dass ich nach der Reha wieder einigermaßen arbeitsfähig bin, aber wenn Reha erst nach den 72 Wochen beginnt, oder wenn die 72 Wochen rum sind und ich noch in der Reah bin, was ist dann?


    Und sollte ich nach der Reha nicht wieder arbeitsfähig sein, muss ich dann Rente beantragen? Kann ich nicht weiter irgendwie "krank" sein?
    Ich will eigentlich keine Rente beantragen, ich möchte wieder gesund werden und arbeiten, aber ich stehe gerade irgendwie unter Druck, in den nächsten 12 Wochen gesund werden zu müssen.


    Und was ist, wenn ich nur 15 Std die Woche arbeiten kann? Auch Erwerbsunfähigkeitsrente?
    Meine Psychologin deutete an, dass ich voraussichtlich das nächste Jahr allerhöchstens 15 Std die Woche arbeitsfähig sei, wenn überhaupt.


    Viele Frage, wirres Durcheinander :hae:


    Freue mich auf eure Antworten....


    L.G.
    eche64

  • Und sollte ich nach der Reha nicht wieder arbeitsfähig sein, muss ich dann Rente beantragen? Kann ich nicht weiter irgendwie "krank" sein?


    die aussage der reha-ärzte zum ende der kur wird ziemlich entscheidend für deine zukunft sein...
    denn du wirst entweder arbeitsunfähig entlassen oder arbeitsfähig...


    wenn du arbeitsunfähig entlassen wirst dann wird es wohl so weiterlaufen:


    http://www.elo-forum.org/alg/5…bindung-rentenantrag.html


    (siehe beitrag 7)


    man wird dich wohl bitten die rente zu beantragen... :hae:
    während der reha/kur bekommst du von der rentenversicherung ein übergangsgeld:


    http://www.123recht.net/forum_…?topic_id=252947&ccheck=1

  • Hallo Echse,


    deine Krankenkasse wird dich wahrscheinlich auffordern, eine Reha zu beantragen und dich dabei darauf hinweisen, dass der Reha-Antrag als Rentenantrag gilt, sollte die Reha abgelehnt werden. Sobald du das Schreiben hast, teilst du der KK mit, dass die Reha bereits genehmigt wurde und schickst ihr eine Kopie des Bewilligungsbescheides.


    Ca. 4 Wochen vor dem Tag der Aussteuerung gehtst du zur Agentur für Arbeit und beantragst ALG I; solange nicht über einen evtl. Rentenantrag entschieden ist, tritt das Arbeitsamt in Vorleistung. Auch dort wird man dich auffordern, eine Reha zu beantragen und dich darauf hinweisen, dass der Reha-Antrag als Rentenantrag gilt, sollte die Reha abgelehnt werden.


    Nachdem die Reha bereits genehmigt ist, ist das Procedere reine Formsache.
    Darf ich fragen, ob du auf eine bestimmte Klinik festgelegt bist? - Gibt es evtl. Alternativen, bei denen die Wartezeit kürzer ist?


    Während der Reha wird dann festgestellt, ob und falls ja, in welchem Umfang du noch arbeitsfähig bist.
    Kannst du weniger als 15 Stunden/Woche arbeiten, dann wirst du als erwerbsunfähig eingestuft und musst einen entsprechenden Antrag stellen, weil die Agentur für Arbeit dann nicht mehr zuständig ist und nur solange in Vorleistung tritt, bis über den Antrag entschieden wurde. - Dort wird man dir auch eine Frist setzen, bis wann du den Antrag zu stellen hast, ansonsten endet die Zahlung.


    Wird deine Arbeitsfähigkeit auf 3 bis unter 6 Stunden täglich (15 bis unter 30 Std./Wo.) eingeschätzt, wird die Arge dich auffordern, einen Rentenantrag zu stellen, damit du für die teilweise Erwerbsunfähigkeit die Rente beziehst. - Auch hier tritt die Agentur für Arbeit in Vorleistung.


    Du stehst also auf keinen Fall plötzlich ohne Geld da.


    Persönlich würde ich alles dransetzen, die 15-Stunden-pro-Woche-Marke in der Reha zu erreichen. Selbst wenn du dann "nur" 8 bis 10 Stunden/Woche arbeiten solltest, würde die Arge die Füße stillhalten, dein Bemühen, die 15 Stunden zu erreichen, vorausgesetzt.


  • Wird deine Arbeitsfähigkeit auf 3 bis unter 6 Stunden täglich (15 bis unter 30 Std./Wo.) eingeschätzt, wird die Arge dich auffordern, einen Rentenantrag zu stellen, damit du für die teilweise Erwerbsunfähigkeit die Rente beziehst. - Auch hier tritt die Agentur für Arbeit in Vorleistung.


    hier ist es dann wichtig zu wissen, dass der arzt dich nicht mehr au schreiben sollte, sondern du-bis zum rentenantrag/gewährung der rente-dein restleistungsvermögen dem arbeitsmarkt zur verfügung stellst :ohnmacht::winken:


    (sonst gibt es keine leistungen)

  • Puu das muss ich erstmal sortieren.......... ;)


    Also Reha ist bewilligt ;) ich soll zur Berolina Klinik, hat BFA mir schriftlich mitgeteilt. Habe aber gehört, dass die Wartezeit dort sehr lang sein soll.


    Wie soll ich aber zur Argentur für Arbeit gehen, wenn das genau in die Reha Zeit fällt?
    Die 72 Wochen sind ca Mitte April rum. Sollte ich nun z.b.Anfang März zur Reha fahren und dort 6 Wochen bleiben, dann ist ja schon Mitte April? Und dann?
    muss ich dann jetzt schon hin?


    Und warum Argentur für Arbeit und Alg1.


    Ich bin doch nicht arbeitslos........ :hae: Ich bin nicht gekündigt, nur krank.


    Wie ist das gemeint mit "würde die Arge die Füße stilhalten"?


    Ich fühle mich jetzt völlig unter Druck...........nach der Reha also Rente oder arbeiten??
    Also muss ich in der Reha so gesund werden, dass ich zumindest 15 Std arbeiten gehen kann?



    L.G.
    echse64


  • Und warum Argentur für Arbeit und Alg1.


    http://www.elo-forum.org/alg/6…lehnt-kein-alg1-mehr.html


    weil die deinen lebensunterhalt (evtl.) finanzieren, wenn dein krankengeld ausläuft ...


    dein arbeitgeber zahlt ja nur, wenn du wieder arbeitest ...


    (evtl. brauchst du vom arbeitgeber ein schreiben, in dem er auf sein "direktionsrecht" verzichtet und dir erlaubt deine restleistungsfähigkeit
    dem arbeitsmarkt (amt) zur verfügung zu stellen....damit du alg1 bekommst)

  • Könntest du nicht den Aufnahmetermin erst mal abklären?
    Mir wäre sehr daran gelegen, vor dem Termin der Aussteuerung die Reha möglichst erfolgreich beendet zu haben.


    Hattest du nie einen Arbeitsversuch unternommen?
    Dabei wäre es auch möglich, nicht sofort wieder im Rahmen des Arbeitsvertrages zu arbeiten, sondern ganz langsam wieder einzusteigen. Mir fällt jetzt nicht ein, wie das genannt wird, jedenfalls bist du während dieser Zeit weiterhin krank geschrieben.


    Hätte ich diese Möglichkeit, wäre mir sehr daran gelegen, mich bis zur Reha so ca. 10 Stunden die Woche (verteilt auf 3 bis 5 Tage) einzubringen (beginnend mit ca. 6 Stunden an 2 Tagen) und danach mindestens 15 Stunden/Woche. - Für dich wäre es ein Erfolgserlebnis, wenn dies klappen würden und für die Reha-Einrichtung evtl. ein Grund mehr, dich nicht für 100 %ig erwerbsunfähig zu erklären.

  • also erstmal ein ganz dickes :thanks:


    zur Zeit bin ich überhaupt nicht arbeitsfähig.
    Schaffe es gerade den Haushalt mit vier Kindern und allen Teminen zu bewältigen. Burn Out, Erschöpfungsgepressionen, bin froh, dass ich überhaupt zu Hause sein konnte.
    Ich bin jetzt endlich so "gesund", dass ich überhaupt erst zur Reha fahren kann. Das war letztes Jahr unmöglich :(


    Ich bin nicht Restleistungsfähig. Ich kann zur Zeit gar nicht arbeiten, deswegen ja Reha.
    Danach soll ich nach dem Hamburger Modell evtl wieder eingegliedert werden. Vorausgesetzt, ich kann nach der Reha überhaupt 15 Std arbeiten. Das ist laut meiner Psychologin noch sehr fraglich, da sich an meiner Lebenssituation ja nichts geändert hat.
    Soll/muss aber Reha Klinik wohl entscheiden.


    Warum finanziert Argentur für Abeit meinen Lebenesunterhalt?
    Bekomme doch aufstockendes Alg2? kann das dann nicht einfach erhöht werden?


    Aussteuerung ist ja Mitte April. Und ich habe noch keinen Termin, wann ich zur Reha kann (bewilligt ist sie aber)
    Ich werde dann mal einen Termin bei der Argentue für Arbeit machen und beim Jobcenter.
    Mal sehen.................


    L.G.
    echse64

  • Bekomme doch aufstockendes Alg2? kann das dann nicht einfach erhöht werden?

    Du bekommst aufstockends ALG 2, weil bis jetzt davon ausgegangen wird, dass du wieder mindestens 15 Stunden/Woche arbeiten werden kannst.


    Du kannst ALG 2 nur beziehen, wenn du mindestens 15 Std./Woche arbeiten kannst, ansonsten beziehst du EU-Rente und ggf. ergänzend Grundsicherung.


    Bis darüber entschieden ist, ist das Arbeitsamt (ALG 1)der Geldgeber und verrechnet ggf. seine gezahlten Leistungen mit einer evtl. Rente.
    So lange du ALG 1 beziehst, kannst du auch ergänzend ALG 2 beziehen.


    Ich würde wirklich versuchen, so bald wie möglich die Reha antreten zu können, damit ich vor dem Aussteuerungstermin wieder zurück bin.

  • Hallo :wink


    Ich habe während meiner letzten Reha (die 6.) einen Antrag auf berufliche Reha bei einem Rehaberater der regelmäßig in die Klinik kam gestellt.


    Diese wurde auch genehmigt und mit meinem Rehaberater vor Ort hab ich eine Rehamaßnahme namens BIK gefunden. Diese ist speziell für psychisch kranke Menschen als Wiedereingliederung bzw. Arbeitserprobung über Praktikas. Sie kann auch in Teilzeit durchgeführt werden (bei mir 20 Std. Woche). http://www.bfw-nuernberg.de/WO…HA/Standardma%C3%9Fnahmen


    Ich weiß nicht wo Du herkommst, weil es scheint dieses BIK nur in Bayern zu geben, aber bestimmt gibt es in anderen Bundesländern ähnliches :frag


    In meinem Kurs hatte ich die ersten Monate Unterricht in Mathe, Deutsch, Englisch, Pc..... zwischendurch haben wir Gestaltung, Handarbeit, Ton etc. (jeder das was er wollte). Der Kurs wird von psychologisch geschulten Personal begleitet und ich habe jederzeit die Möglichkeit Einzelgespräche zu bekommen.


    Mir tut der Kurs unendlich gut, auch wenn sich gerade wohl herausstellt, das ich nicht arbeitsfähig bin, weil ich im ersten Praktikum wieder in eine tiefe Depression gerutscht bin.


    Aber ich denke das der Rentenantrag nach solch einer Maßnahme auch einfacher ist.


    Bzw findet man mit Hilfe der Dozenten heraus, welche Tätigkeit, in welchem Umfang man bewältigen kann.


    Einige meiner "kollegen" da sind dabei Rente zu beantragen und viele holen sich Hilfe beim VDK. Ich denke es ist sinnvol dort Mitglied zu werden.


    Wünsche Dir viel Kraft!


    Liebe Grüße


    Tanja

    Wenn alles um mich herum normal ist, bin ich froh das ich bekloppt bin!

  • Also nochmals :thanks::thanks::thanks:


    für all die guten Tipps und Ratschläge


    aufstockendes Alg2 erhalte ich ja wirklich deshalb, da ich vor dem Kranksein mehr als 15 Std gearbeitet habe. An was man alles denken muss...


    Habe gerage mal Argentur für Arbeit angerufen.


    Ist schwierig, das alles am Telefon zu beantworten, ich soll mir, so schnell es geht, den Aussteuerungsbescheid von der KK holen und damit zur Argentur für Arbeit fahren. Dann habe die dort Daten und Fakten.
    Sollte Reha nach der Aussteuerung beginnen, ist es wohl kein Problem, dann erhalte ich wirklich bis zur Reha Alg1, da Reha ja schon beantragt ist.


    Ich wohne in Schleswig-Holstein...BIK...VDK....habe ich noch nie was von gehört :kopf
    Aber Mr g..gle kann sicherlich helfen.


    Lieben dank
    echse64

  • BIK gibt es nur in Bayern - vielleicht gibt es in Schleswig-Hollstein ein ähnliches Programm.


    Den VdK gibt es überall.