Seit September letzten Jahren beziehe ich ALG II. Ich wohne mit meinem Sohn im Haus meiner Eltern und habe ich die Dachgeschosswohnung gemietet. Die Miete überweise ich von meinem Konto direkt an meine Eltern, weil die ARGE das so wollte. Im Antrag hätte ich die Kontodaten meines Vaters eintragen können und sie wäre dann von ihnen beglichen worden, doch auf Anfrage, wie es ihnen lieber ist, meinten sie, dass sie von meiner vollen Geschäftsfähigkeit ausgehen und in solchen Fällen die Mieter selbst an ihre Vermieter die Miete überweisen. Also richtete ich einen Dauerauftrag ein und die Miete geht von meinem Konto ab.
Im Leistungsbescheid kann ich jedoch nichts von einem Mietzuschuss finden. So bekomme ich die Grundsicherung für meinen Sohn und mich, Wohngeld, Kindergeld und - noch - den Unterhaltsvorschuss.
Letzte Woche habe ich den Verlängerungsantrag stellen müssen und beim Amt nachgefragt, warum im Leistungsbescheid nichts von einem Mietzuschuss steht und ob ich das hätte vielleicht beantragen müssen. Eine Kopie des Mietvertrages haben sie ja. Da bekam ich die Antwort, die Miete sei mit dem Wohngeld gedeckt. Zur Miete gibt es nichts dazu. Stimmt das?? Mir steht Wohnraum von etwa 65 qm und eine Kaltmiete von ca 260,-- Euro zu, an meinen Vater zahle ich jeden Monat 360,-- Euro, das Wohngeld bekomme ich in Höhe von 122,-- Euro.
Ist das richtig, dass mir kein Mietzuschuss zusteht??
Momentan lebe ich von etwas über 600,-- Euro, davon gehen noch die Nebenkosten ab. Ab April fällt auch noch der Unterhaltsvorschuss weg - die Sache liegt bereits beim Anwalt, weil ich davon ausgehen kann, dass der KV nichts von regelmäßigen Zahlungen hält - und das Wohngeld soll es ja vielleicht auch bald nicht mehr geben. Ich weiß gar nicht, wie ich dann über die Runden kommen soll, auch wenn meine Eltern mir jetzt schon oft genug den Kühlschrank füllen.
LG