welche Gelder bei längerer Erkrankung?

  • Hallo @all,


    ich bin seit 19.02. vorigen Jahres krank, da hatte ich einen Schlaganfall.


    Ich bekam 6 Wochen lang Geld von Arbeitgeber - auf die Diagnose Schlaganfall mit Depressionen und Panikattaken.
    Auf diese Diagnose bin ich bis heute krankgeschrieben. Bekomme nun von der Krankenkasse das Krankengeld in Höhe von 70%.


    Dies bekomm man ja nur 78 Wochen.


    Mich plagen im Moment folgende Fragen:
    Wie geht es danach weiter?
    Werden die 78 Wochen unterbrochen wenn eine Reha (durch die BfA) durchgeführt wird?
    Wie verhält sich ein Aufenthalt in der Tagesklinik - zählt dies zu den 78 Wochen oder nicht - wer bezahlt während dem Aufenthalt in der Tagesklinik?
    Wie funktioniert eine Wiedereingliederung?


    Habe ich Anspruch auf irgendwelche weiteren Sozialleistungen während der Krankschreibung? Bisher habe ich nichts beantragt - vom ersparten gelebt - aber jetzt stehen Klassenfahrten und Jugendweihe an...


    Kennt sich jemand aus, und kann mir helfen?


    Lieben Dank!

  • hallo,


    wenn du innerhalb der 78 wochen des krankengeldbezugs nicht wieder arbeitsfähig gesund wirst, solltest/musst du die erwerbsunfähigkeitsrente beantragen...
    dazu wird dich evtl. die krankenkasse auch auffordern...
    für den übergang-bis dir die rente gewährt wird- bekommst du alg1...(nahtlosigkeitsregelung § 125)
    musst aber aufpassen, wenn du dich weiter krank meldest, bekommst du nur alg2...
    du musst dich dem arbeitsmarkt (offiziell)zur verfügung stellen, wirst aber wohl nicht vermittelt, wenn du sagst, dass ein rentenantrag läuft...


    http://www.elo-forum.org/alg/5…bindung-rentenantrag.html

  • Wie geht es danach weiter?


    auch, wenn Du keine weitere schlechte Nachricht brauchst :knuddel der AG wird Dich wohl krankheitsbedingt kündigen,
    und die KK wird Dich aussteuern, und Du wirst in die EURente beantragen müssen-
    soweit ich weiss, unterbrechen KH und Reha nicht die Arbeitsunfähigkeit- da Du ja "krank" entlassen worden bist-

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Der AG wird nicht unbedingt kündigen... Wir haben mehrere Betriebsangehörige mit ungekündigten Verträgen die Rente beziehen auf zeit...und einige die nach dem Rentenbezug mit ner Wiedereingleiderung wieder in den Arbeitsprozeß integriert wurden...

  • Ich glaube Wohngeld geht... und es gbit bei manchen Arbeitgebern ab einer best Dauer der Erkrankung den sog Krankengelsdzuschuß.... Bie uns gibts den... aber Details weiß ich da ncith...

  • ich habe betriebsbedingten Kündigungsschutz bis Ende 2012


    deshalb sprach ich von krankheitsbedinger Kündigung....
    aber, vielleicht kündigt der AG ja wirklich nicht, sondern ist mit der Rente einverstanden- das wäre ein faierer Zug!

    Lieber Gruss


    Luchsie


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