Erben bei ALG 2 Bezug

  • Sofern mir bekannt ist, wird das gesamte Erbe als Einkommen angerechnet, und muß verbraucht werden.


    Frage:


    Wie wird das gerechnet?


    Angenommen meine Tochter erbt 10000 € ....wird mir dann ausgerechnet, wie lange unsere Bedarfsgemeinschaft davon in Monaten leben muß/kann?


    Wie ist es dann mit der KV....wird die mit eingerechnet?


    Ich wußte nicht, das meine Tochter etwas erben würde, im Falle des Todes von ihrem Opa (ist ja auch normal nicht so), aber Töchterlein meinte heute, sie habe irgendwo mal gehört, sie würde einige Tausend erben, wenn Opa stirbt (hat er vielleicht aus erbsteuerlichen Gründen so verfügt)


    Ich könnte mir zudem vorstellen, das er den Vater (also seinen Sohn, meinen Ex) vielleicht als bevollmächtigter eingesetzt hat.


    Ich bekomme keine Infos, woher auch....aber irgendwann werden irgendwelche Schreiben vermutlich bei mir eingehen.


    Wie sieht es aus, wenn Enkelkind erbt? Kann der Opa da eine Vermögensverwaltung drüber gemacht haben(also das Vater z.b. verwaltet) und in wie fern hat sie bei unserem ALG 2 Bezug dann Rechtskraft?

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  • Am besten wäre eine Vermögensverwaltung durch das JA z. B. mit Sperrvermerk bis um 18. Lebensjahr. Da müßte der Erblasser das vor einem Notor alles regeln. Ansonsten gelten die Freibeträge, die einem pro Lebensjahr zustehen.


    Solange kein Geld fließt, handelt es sich um eine Vermögensumwandelung....

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    Die Vergangenheit fallen lassen. Die Gegenwart leben und die Zukunft auf sich kommen lassen...
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  • Ansonsten gelten die Freibeträge, die einem pro Lebensjahr zustehen.


    Es gibt Freibeträge pro Jahr auf Erbe? Das war mir unbekannt. Freibeträge auf vorhandenes Vermögen bei Antrag auf ALG2 das wußte ich....aber als schon ALG 2 Empfänger gibt es eine Art Freibetrag auf Erbe?

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  • Es gibt Freibeträge pro Jahr auf Erbe? Das war mir unbekannt. Freibeträge auf vorhandenes Vermögen bei Antrag auf ALG2 das wußte ich....aber als schon ALG 2 Empfänger gibt es eine Art Freibetrag auf Erbe?


    Ein Erbe gilt erstmal als Vermögen, erst wenn Geld fließt gilt es als Einkommen!


    Besser wäre jedoch es wird rechtzeitig eingefroren über eine eingetragene Vermögensverwaltung, da kann auch die ARGE nicht ran.
    Vermögensverwaltung, habe ich auch für eine meiner Töchter. Vor dem 18. gibt es nicht einen Cent. Erbschaft vom Ur-Opa.

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  • Vor dem 18. gibt es nicht einen Cent. Erbschaft vom Ur-Opa.


    Sowas geht? Dann gehe ich mal davon aus, das Opa sowas auch verfügt hat, in welcher Form auch immer.


    Macht mich halt grad etwas unsicher alles. Weil für mich war klar....Frau und Kinder erben....und als ich dann heute das hörte, fiel ich aus allen Wolken, und hab mir durch googeln erklären können, das Opa wegen der Erbschaftssteuer das Erbe noch weiter raus verteilt hat (es geht um eine nicht geringe Gesamtsumme).


    Vielleicht hat er es ja auch zweckgebunden(er hat den Enkeln immer den Führerschein versprochen)....aber gut....ich sollte mir weniger Gedanken machen über Dinge, die ich gar nicht weiß...stehe aber ungerne vor unvorhergesehenen Tatsachen, wo ich dann nur laufereien etc mit habe

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  • Sowas geht? Dann gehe ich mal davon aus, das Opa sowas auch verfügt hat, in welcher Form auch immer.


    Macht mich halt grad etwas unsicher alles. Weil für mich war klar....Frau und Kinder erben....und als ich dann heute das hörte, fiel ich aus allen Wolken, und hab mir durch googeln erklären können, das Opa wegen der Erbschaftssteuer das Erbe noch weiter raus verteilt hat (es geht um eine nicht geringe Gesamtsumme).


    Vielleicht hat er es ja auch zweckgebunden(er hat den Enkeln immer den Führerschein versprochen)....aber gut....ich sollte mir weniger Gedanken machen über Dinge, die ich gar nicht weiß...stehe aber ungerne vor unvorhergesehenen Tatsachen, wo ich dann nur laufereien etc mit habe


    Besser wäre jedoch zu Lebzeiten darüber zu erfahren, was passiert... aber solang kein Geld fließt sollte alles in Ordnung sein.


    Bei meiner Tochter ist für das Erbe des Ur-Opas ihre Tante als Betreuerin eingesetzt vom Amtsgericht.


    Keiner kommt daran, vor dem 18.. Die Betreuung kann aber auch das JA machen ...
    Hauptsache es wird eingetragen...

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  • Besser wäre jedoch zu Lebzeiten darüber zu erfahren, was passiert...


    Der Opa ist aus dem volkommen gesunden, recht gut gelebtem Leben plötzlich rausgerissen.


    Ist müßig, nun drüber nachzudenken, wieso nun der Notar noch ins KH mußte, weiß auch nicht, was da noch verfügt wurde(geht mich auch nix an)

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  • Der Opa ist aus dem volkommen gesunden, recht gut gelebtem Leben plötzlich rausgerissen.


    Ist müßig, nun drüber nachzudenken, wieso nun der Notar noch ins KH mußte, weiß auch nicht, was da noch verfügt wurde(geht mich auch nix an)


    Sollte es zu einer Erbschaft kommen, wie auch immer - dann wandel das Vermögen in ein anderes um... Hauptsache es fließt kein Geld. Am besten unter einem einer Vormundschaft gestelt. Evtl. den Notar kontaktieren...

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  • Sollte es zu einer Erbschaft kommen, wie auch immer - dann wandel das Vermögen in ein anderes um... Hauptsache es fließt kein Geld. Am besten unter einem einer Vormundschaft gestelt. Evtl. den Notar kontaktieren...


    Ich erfahre ja nix...vermutlich wird, wenn dann soweit ist, meine Tochter zur Verlesung eingeladen, evtl. aber auch über Vaters Adresse (kein Vorwurf....da denkt evtl. keiner an die Folgen für uns)....


    Und nein, ich möchte da grad auch nicht direkt in der Familie nachfragen, fände es absolut mies....
    aber trotzdem möchte ich wissen, was kann auf mich/uns zukommen, bzw müssen wir evtl. machen.


    Ich denke nicht mal, wenn es soweit ist, das ich zur Testamentsverlesung mß. Töchterlein ist nicht Pflichtberechtigt, noch keine 18....und dann sollte die Angelegenheit ja auch in seinem Beisein ohne mich zu erledigen sein. Aber viellei

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  • Ich erfahre ja nix...vermutlich wird, wenn dann soweit ist, meine Tochter zur Verlesung eingeladen, evtl. aber auch über Vaters Adresse (kein Vorwurf....da denkt evtl. keiner an die Folgen für uns)....


    Und nein, ich möchte da grad auch nicht direkt in der Familie nachfragen, fände es absolut mies....
    aber trotzdem möchte ich wissen, was kann auf mich/uns zukommen, bzw müssen wir evtl. machen.


    Ich denke nicht mal, wenn es soweit ist, das ich zur Testamentsverlesung mß. Töchterlein ist nicht Pflichtberechtigt, noch keine 18....und dann sollte die Angelegenheit ja auch in seinem Beisein ohne mich zu erledigen sein. Aber viellei


    Im Rahmen der Vermögensfreibeträge bleibt das Erbe unangetastet. Mehr kann ich leider nicht dazu sagen.
    Aber nur solange kein Geld fließt...
    Sollte es um höhere Summen gehen, sollte ein Vermögensverwalter beim AG für die minderjährige eingetragen werden. Evtl. geht das auch bereits für dieTestamentsverlesung, da frage mal beim JA nach, evtl. wissen die etwas, andernfalls solltest du einen RA kontaktieren.

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