Sofern mir bekannt ist, wird das gesamte Erbe als Einkommen angerechnet, und muß verbraucht werden.
Frage:
Wie wird das gerechnet?
Angenommen meine Tochter erbt 10000 € ....wird mir dann ausgerechnet, wie lange unsere Bedarfsgemeinschaft davon in Monaten leben muß/kann?
Wie ist es dann mit der KV....wird die mit eingerechnet?
Ich wußte nicht, das meine Tochter etwas erben würde, im Falle des Todes von ihrem Opa (ist ja auch normal nicht so), aber Töchterlein meinte heute, sie habe irgendwo mal gehört, sie würde einige Tausend erben, wenn Opa stirbt (hat er vielleicht aus erbsteuerlichen Gründen so verfügt)
Ich könnte mir zudem vorstellen, das er den Vater (also seinen Sohn, meinen Ex) vielleicht als bevollmächtigter eingesetzt hat.
Ich bekomme keine Infos, woher auch....aber irgendwann werden irgendwelche Schreiben vermutlich bei mir eingehen.
Wie sieht es aus, wenn Enkelkind erbt? Kann der Opa da eine Vermögensverwaltung drüber gemacht haben(also das Vater z.b. verwaltet) und in wie fern hat sie bei unserem ALG 2 Bezug dann Rechtskraft?