Hallo,
der Vater meiner Tochter hat dem Jugendamt mitgeteilt, das er keinen Kontakt mehr haben möchte zur Zeit, wie ist das mit Unterhalt? Muss er weiter zahlen?
Gruß
Cordula
Hallo,
der Vater meiner Tochter hat dem Jugendamt mitgeteilt, das er keinen Kontakt mehr haben möchte zur Zeit, wie ist das mit Unterhalt? Muss er weiter zahlen?
Gruß
Cordula
Hallo,
klar, zahlen muss er.
echse64
Die Unterhaltspflicht ist unabhängig von seinem Wunsch, seine Tochter zu sehen! Natürlich muss er noch Unterhalt zahlen (ich gehe mal davon aus, das Deine Tochter noch nicht volljährig ist, noch keine eigene Ausbildung hat und bei Dir wohnt.....).
Schade, das er sich so entschieden hat!
Ja, schade ist es auf jeden Fall, aber leider wissen wir keinerlei Hintergründe. Vor zwei Wochen kam Post vom Gericht das er das halbe Sorgerecht haben möchte und nun hat er halt wie geschrieben, beim Jugendamt angerufen und gemeint er zieht den Antrag zurück und will keinen Kontakt. Ich finde es auch schade, aber ich muss es akzeptieren.
Meine Tochter ist sieben Jahre jung und wohnt bei mir.
Gruß
Angelz
Schon heftig, so ohne Begründung oder?
Ich wünsch Dir viel Kraft für die nächste Zeit!
Und Deiner Kleinen wünsch ich, das ihr Papa sich wieder umentscheidet...!
Klar muss er alles andere wäre ja recht Einfach!
Schade aber wegen eurem Kind was auch immer er für einen Grund hat kein Kind hat es Verdient OHNE den 2 Elterteil Aufzuwachsen!
Bist Du sicher, daß er nicht nur versuchen will, Dich zu erpressen?
Hallo,
wie sollte er mich denn erpressen? Er hat es ja nicht mir mitgeteilt, sondern dem Mitarbeiter vom Jugendamt wo wir das gemeinsame Gespräch hatten. Der Mitarbeiter hatte ihm ja wohl auch gesagt, das er das sehr schade findet für Laura, aber er hat ihn auch drauf hingewiesen, das wenn er sich irgendwann mal dazu entscheidet wieder Kontakt zu haben, er sich ans Jugendamt wenden muss und nicht an mich! Welche Hintergründe ihn zu so einem harten Entschluß gebracht haben, werden wir wohl nicht erfahren. Klar ist es nicht schön für Laura ohne ihren Vater aufzuwachsen, aber zwingen kann man ihn wohl auch nicht.
Gruß
Angelz
Er wollte Dich treffen und das hat er auch.
Ich denke, er geht davon aus, daß Du jetzt auf ihn zugehst und das GSR anbietest...
Tröste dich mit der unheilvollen Statistik der Jugendämter,
daß ab dem 2. Jahr der Trennung der Umgangselternteil (in der Regel der Vater :rolleyes2: ) keinen Kontakt mehr zu seinem Kind hat.
Auch wenn es dich zusätzliche Kraft kostet:
schmeiße die Tür der Hoffnung nicht vollends zu, lasse sie einen Spalt offen....
Es gibt viele Gründe, warum Entscheidungen gefällt werden, einem Kind darf man die Hoffnung jedoch nicht verschließen. Das aber kostet die Kraft; nicht daran zu verzagen. :sonne
Volker