Alleiniges Sorgerecht, aber keine Tochter ?!

  • achja und nochmal zu jaundced, ich mache das null für Kindergeld :hae: und meine Ausbildung liebe ich , bin schließlich 3 Monate vor der Abschlussprüfung, das ergäbe doch keinen Sinn^^

  • Hast du Arbeit nach deine Ausbildung?
    Arbeite in Gesprächen mit dem JA ganz klar deine persönliche Entwicklung während der Ausbildung und deine Perspektiven heraus; evtl. bestünde für dich auch die Möglichkeit noch einen weiteren Abschluss draufzusetzen, falls du nach der Ausbildung keine Anstellung finden solltest. Alles, was klar ein mehr an Perspektive vorlebt, spricht für dich.
    Dann würde ich mich bei der Arge erkundigen, ob du nicht die Fahrtkosten für die Umgangswochenende bekommen kannst (frag da mal bei tacheles-sozialhilfe.de nach)
    Ein Fachanwalt für Familienrecht kann dir recht schnell mitteilen, ob du das Aufenthaltsbestimmungsrecht hast oder nicht; dann kann man weitersehen.


    Und vor allem: lass dich coachen. Du brauchst eine klare Linie, keine Widersprüchlichkeiten, klare Perspektiven und ein Betreuungs- und Umgangskonzept - und Glück.

  • orangenbaum? Ich zähl keine Betriebe auf :sleep Ich werd Bürokaufmann, bewerbe mich für kaufmännische Tätigkeiten, sowie Tätigkeiten im mittleren Dienst bewerben.^^ Sollt ich meine Tochter kriegen, arbeite ich halbtags.

  • ich dachte auch nicht an betriebsnamen- ich dachte eher daran, das du mal die Ortsrichtung festlegst.Berlin oder Ort der KM ?

  • Nach gründlichem Lesen muss ich sagen: diese Kreuzverhöre und die Richtung der Ratschläge finde ich sehr irritierend.


    Beba,


    Du hast zu dem Kind gestanden. Und zu der Mutter, obwohl sie Dich heftig belogen hat, was vor allem für Dich Konsequenzen hatte. Du wolltest mit ihr zusammen leben, dann hat sie sich getrennt. Und ist jetzt mit einem Mann zusammen, der Kinder hat. Sie ist 16 - hat der neue Partner seine Kinder minderjährig bekommen?


    Ich bin mir sicher, dass Du nicht alles über diese Familie erzählst. Alleine, dass da JA der Großmutter (Mutter der Mutter) kein Sorgerecht übertragen will, spricht Bände.


    Zieh das durch und lass Dich nicht in's Boxhorn jagen. Oder gar in das andere Bundesland. In Berlin hast Du Deine Familie, kannst Deinen Job durchziehen und Dich um die Kleine kümmern. Hoffentlich findest Du einen guten Anwalt, denn Deine Geschichte ist nicht die übliche. Irgendwie habe ich das Gefühl, Du solltest in diesem Fall besser keine Anwältin nehmen. :hae:


    Lass Dich vor allem nicht wegen des Altersunterschiedes entmutigen. Wäre das so schlimm gewesen, wie hier im Forum teilweise gesehen, hätten die Behörden längst etwas unternommen. Nach allem, was ich hier mitbekomme, stehst Du zu Deiner Verantwortung und das wird bei den Behörden nur gut ankommen.


    lg,
    Kuban

  • Hi,

    Irgendwie habe ich das Gefühl, Du solltest in diesem Fall besser keine Anwältin nehmen.

    stimmt ! Der Meinung bin ich auch, muß mann aber abschätzen. Bei mir wäre auch keine Frau, als RA, in Frage gekommen. Weiß auch nicht, ist aber eher wohl eine "Gefühlssache" ;)


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Wäre das so schlimm gewesen, wie hier im Forum teilweise gesehen, hätten die Behörden längst etwas unternommen

    Dazu hätten die Eltern der jungen Mutter aktiv werden müssen... was sie übrigens die nächsten 29 Jahre noch können... da sehe ich ein sehr großes Problem, insbesondere dann, wenn die Familie so ist, wie geschildert...


    Und eben deshalb würde ich eine Anwältin nehmen - möglichst eine, die mit derartigen Fällen a) betraut und b) gerichtsbekannt ist; gern aus einer überregional arbeitenden Kanzlei.

  • Alleine, dass da JA der Großmutter (Mutter der Mutter) kein Sorgerecht übertragen will, spricht Bände.


    Das JA kann den Großeltern überhaupt kein Sorgerecht übertragen, und genauso wenig hätte der TE "sein" Sorgerecht an die Großeltern "abgeben" können. Er kann drauf verzichten (dafür braucht es aber einen Richter), aber es nicht an jemand anderen übertragen. Auch das JA kann das nicht. Insofern ist die Aussage, das JA hätte das abgelehnt, weil die Großeltern bereits dem JA bekannt sind auch eher fragwürdig.


    Und das hat hier nicht mit Hexenjagt oder Kreuzverhören zu tun. Selbst wenn man jetzt vorraussetzt, dass er tatsächlich das ASR und das ABR hat und das Kind einfach wegholen könnte, werden die Großeltern - für die Mutter - dagegen klagen.


    Und egal, Anwalt oder Anwältin: die jetzige Argumentationskette ist sowas von dünn, da würde ich nichtmal ne Fliege draufsetzen aus Angst, dass sie einbricht.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • ich seh das hier auch nicht als kreuzverhör, das alles was hier geschrieben wurde und gefragt wurde sind durchaus berechtigte fragen und auch kritiken --- mit denen wird er im real life sowieso konfrontiert werden.
    beba, ich finde dich sehr unflexibel. du willst in berlin bleiben ? Warum ? Halte dir immer das Alter des Kindes vo Augen....

    Einmal editiert, zuletzt von orangenbaum ()

  • Ich habe diese sogenannte "Teilabgabe meines Sorgerechts" an das Gericht geschrieben, und bekam dann die "Ablehnung", ich bekam aber auch gleichzeitig die gleiche Ablehnung auch vom JA. Weil sich das JA und das Gericht abgesprochen haben, Sie haben überlegt ob das von Nöten ist und sie waren der Meinung das ich mein Sorgerecht nicht missbräuchlich anwende. Aber sie sagten auch das wenn ich es abgebe, niemals die Mutter bekämen, da sie negativ bekannt sind beim JA.

  • Hallo beba!
    Ich habe das jetzt ein paar Tage verfolgt, was du so schreibst und wie du auf Kritik und Nachfragen reagierst.


    Du behauptest, dass deine Ex-Freundin zu jung wäre und nicht reif genung, um sich um euer gemeinsames Kind zu kümmern. Du wirkst nicht viel reifer. Du führst merkwürdige Gründe vor, dass die Familie der Ex raucht und ungebildet wäre und sich nicht kümmern würde und du wärst der gute und kommst aus einem guten Haus. Das klingt alles nicht sehr reif. Auch scheint es nicht, als ob du überhaupt weißt, was da beim JA besprochen worden ist. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das JA dir gegenüber äußert, dass die leibliche Mutter niemals das Sorgerecht bekommt.


    Mein Ratschlag an dich: Suche dir einen Anwalt, nehme deine Unterlagen mit, schildere die Situation und dann warte ab, was er sagt. Ich denke, der Anwalt kann sich besser ein Bild machen von der Situation, als wir, da er Akteneinsicht haben wird. Kann sein, dass da irgendwas nicht stimmt und du nicht in der Lage bist, dich hier richtig auszudrücken. Kann aber auch sein, dass du die Situation bei deiner Ex überspitzt darstellst.


    Ich bin nicht der Meinung, dass eine Frau automatisch eine gute Mutter ist, aber ein Mann ist auch nicht automatisch ein guter Vater. Du solltest dich vllt erstmal so ein bisschen mehr kümmern und versuchen, in der Nähe der Mutter deines Kindes einen Arbeitsplatz zu bekommen.


    Ach ja, du hast geschrieben, ihr habt das Kind geplant? Wie lange wart ihr denn zusammen?

  • Da ich nun weiss was ich zu tun habe, werde ich mich nicht weiter diesem Threat widmen, ich bedanke mich für eure vielen Antworten sowie Verhöre ;)


    Eure Meinungen sind sehr verschieden, auch mir eine gewisse Unreife zu unterstellen fand ich sehr nett, aber ich weiss damit umzugehen und werde mich zur gegeben Zeit wenn ich meine Tochter zu mir holen darf, melden und schildern.


    Mfg


    Beba87

  • sorry ich denke du solltest aufhören die leute hier weiter zu veralbern. weder glaube ich hast du sorgerecht, noch glaube ich das du ein kind hast. der fall ist völlig abstrus und irrational. wenn das mädchen mit 15 ein kind hätte, dann wäre entweder deren mutter vormund geworden oder das jugendamt hätte der jungen mutter intensiv nahe gelegt ins mutter-kind-heim zu gehen. die geschichte die du vorträgst ergäbe keinen sinn, da du mit deinem sorgerecht viel zu weit weg wohnst als das du es ausführen könntest.
    du hältst keinen kontakt zu mutter und kind. das kind kennt dich nicht, aber du planst den irrationalen schritt ein kind aus seiner umgebung zu reißen, weil du halt sorgerecht hättest. glaub ich dir nicht, das ist erfunden.
    hast du langeweile?

  • Und wieder muss ich dich drauf hinweisen alle postings zu lesen .. denn da steht das das JA die Vormundschaft vorher hatte^^


    Aber ansich musst du mir das alles nicht glauben.


    Und du schreibst immer genau das , was schon geklärt worden ist jaundcet, lies bitte mal nach.Und kopier mir die Textzeile, wo steht das ich keinen Kontakt zur Mutter pflege?

  • ich kopiere nix, sondern schreibe nur meine eigene meinung. das jugendamt hat die vormundschaft, das mag sein. die nachfolgende hat das elternhaus der jungen mutter, sonst wäre das kind schon längst weg. die junge mutter kann keine unterschriften leisten in dieser sache. die großeltern können keine unterschriften zu lasten der minderjährigen mutter leisten. darum stell ich deine geschichte mit dem sorgerecht in frage.
    du selbst hast oft genug gesagt das du kaum noch kontakt zu mutter und kind hast.
    ich denke dein trachten nach sorgerecht und kind holen ist ein akt von rachsucht. nun bist du beleidigt, weil dir langsam klar wird, dass dir hier keiner die wege zeigt, wie du das wohl bewerkstelligen kannst.
    wie gesagt ehr geht die junge mutter in ein mutter-kind-heim, als das du sorgerecht und kind bekommst. troll woanders weiter.