Sexulalkundelehrer geht mit 7Klässlerinnen immer gesondert vor die Tür.

  • Bei meinem eigenen und anderen Kindern, das habe ich nun auch schon öfter von anderen Müttern gehört, auch an anderen Schulen, Entgleisungen, Übergriffe durch Lehrer.



    Wegsehen ändert da nichts - :motz: im Gegenteil.



    Ich bin auch oft überfordert, aber dann reagiere ich mich anders ab und wenn ich das als Lehrperson nicht schaffe, ist das nicht der richtige Beruf für mich.



    Mache ich Fehler, fliege ich raus.....mit allen Konsequenzen.

  • meine Kids gehen seit Jahren in NRW in die Schule... aber einen Sexualkundelehrer hatten sie bisher nicht-
    was ist das für ein Studiengang? heisst das Fach wirklich so, oder ist damit der Lehrer gemeint, der Sexualkunde gerade unterrichtet?


    Bei uns fand Sexualkunde im Sachkundeunterricht (Grundschule), in Biologie, in Sozialkunde statt-
    ein reines Sexualkundefach kenne ich nicht-


    oder ist es ein Fachlehrer, mit einer Zusatzausbildung?


    sorry für ein wenig OT- würde mich aber wirklich interessieren

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • @Teenchen,


    boah... bevor du "aktiv" wirst, könntest du dich an eine Beratungsstelle wenden.


    Bei uns gibt es extra Beratungsstellen, die vor irgendwelchen gutgemeinten "Aktionen" beraten und auch helfend zur Seite stehen. Diese sind hier dem Landratsamt angesiedelt.

  • Die genannten Dinge sind übrigens nicht Gegenstand für einen Elternabend u.ä., sondern a) Sache des Dienstherrn


    Das ist mal total falsch bist auf das es "Sache des Dienstherren" ist. Zumindest Teilweise. Z.w. hier erzählen wie es es war/ist und wie es wirklich war /ist liegen oft immer Welten.
    Alles vom hörensagen.
    Keiner kennt den Bildungsauftrag und die Intention.
    Dafür ist der Schulleiter zuständig das zu klären. Dieser wird über den Elternrat oder auch Elternbeirat informiert.
    So sieht es auch das Schulgesetz vor.
    Einen Menschen gleich so diffamieren ohne konkret etwas zu wissen kann eine Existenz zerstören. Deshalb sind hier Regeln einzuhalten.

  • Es ist auf jeden Fall keine Angelegenheit des Elternabends. Und die Formulierung "Sache des Dienstherrn" beschreibt, das es Personalangelegenheit ist. Inwieweit da Eltern(bei)rat etc. eingeschaltet werden können, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Fakt jedoch bleibt: Die gemachten Vorwürfe können nicht zum Gegenstand eines Elternabends gemacht werden. Das darf der Dienstherr, meinetwegen Schulleiter, so nicht erlauben. Immer dann, wenn einzelne Personen betroffen sind, hier ja ein einzelner Lehrer und einzelne Schüler, kann nicht über einen Elternabend gearbeitet werden.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Auch in NRW ist es nicht anders als in HH. Dort sogar genauer definiert.
    In NRW ist sogar die Schulkonf. zuständig welche auch aus dem Elternrat (anderen name in NRW) besteht.


    In NRW ist also die Schulkonf. zuständig für die Vermittlung von Problemen an der Schule und das ist hier der Fall.

  • Elternrat (anderen name in NRW)


    stimmt , das heißt dann schulpflegschaft.. diese setzt sich aus den einzelnen klassenpflegschaften zusammen ( elternvertreter der einzelnen klassen)
    wenn es solche gravierenden probleme gibt , kann zu jeder zeit eine außerordentliche schulpflegschaftssitzung einberufen werden ( an der auch die schulleitung teilnimmt)


    die schulkonferenz setzt sich wie folgt zusammen :


    (3) Mitglieder der Schulkonferenz sind die Schulleiterin oder der Schulleiter sowie die gewählte Vertretung der Lehrerinnen und Lehrer, Eltern, Schülerinnen und Schüler im Verhältnis


    Lehrerinnen und Lehrer : Eltern : Schülerinnen und Schüler


    1. an Schulen der Primarstufe
    1 : 1 : 0
    2. an Schulen der Sekundarstufe I sowie an Schulen mit Primarstufe und Sekundarstufe I
    3 : 2 : 1
    3. an Schulen der Sekundarstufe II
    3 : 1 : 2
    4. an Schulen der Sekundarstufe I und II
    2 : 1 : 1
    5. an Weiterbildungskollegs und dem Kolleg für Aussiedlerinnen und Aussiedler
    1 : 0 : 1.



    quelle: nrw schulgesetz http://www.schulministerium.nr…aragraph.jsp?paragraph=66

    Einmal editiert, zuletzt von rübli1211 ()

  • Bin ich einfach zu müde heute, oder steh ich sonstwie auf der Leitung???


    Ich versteh irgendwie gar nicht, warum man nicht den normalen Weg geht?


    Sprich:


    • den Lehrer direkt fragen, was dran ist, und wenn ja, welches pädagogische Konzept er da verfolgt


    • den Direktor ansprechen und von den Berichten der Kinder und evtl. dem Gesprächsergebnis mit dem Lehrer berichten.



    Alle weiteren Gremien und möglichen Ansprechpartner sind doch der zweite Schritt, wenn obiges nicht zielführend war.


    Oder hab ich da jetzt nen Denkfehler?

  • Habe was in die Wege geleitet......an Alle!!!




    Nur mal so bebenbei, hat man jetzt Verantwortliche für das totrampeln auf der Loveperade?????




    Hier bei uns wird leider soooooo vieles totdiskutiert.




    Denkt doch bitte mal darüber nach und handelt, bevor es zu spät ist.




    Danke für die Mühe an ALLE, Sexualkunde habe ich es genannt, Sex zieht immer die Aufmerksamkeit auf sich-gell.




    Theechen :wand :wand :wand

    Einmal editiert, zuletzt von Theechen ()

  • Das sollte auf jeden Fall an die Schulleitung weitergegeben werden. Meine Nichte hatte so einen Lehrer auf der Realschule. Der wurde, wie sie mit letztes Jahr mitteilte, im vergangenen Schuljahr supendiert wegen sexueller Nötigung.