Bin ich am UmgangsWE des Vaters trotzdem zuständig?

  • Wäre die Mutter hingerast und hätte das Kind einfach mitgenommen zum Arzt oder KH, hätte ihr das sehr negativ von Seiten des Gerichts/ Umgangspflegerin ausgelegt werden können zu ihrem Nachteil- da es sich eindeutig um die Zeiten mit dem Vater handelte. Ähnliches, allerdings mit Asthmaanfall, hat ne Bekannte mit Kind und Umgangspfleger erlebt, sie durfte da nicht eingreifen, da es zu den Zeiten des Vaters gehörte, hätte sie vorgegriffen, hätte sie ihm seiner Rechte beschnitten (so wurde es ihr erklärt).
    Die KiTa hat den Fehler gemacht und die "falsche Person" zuerst angerufen, ich nehme ja wohl an, daß die schon alleine wegs der Umgangspflegerin mit dem Fall betraut sind, sie hätten sofort beim Vater anrufen müssen, und danach bei der Mutter, daß der Vater informiert sei und agiert (oder eben auch, daß dieser nicht erreichbar sei, keine Meinung dazu hätte etc. - daraufhin hätte sie dann auch reagieren dürfen).

  • Wäre die Mutter hingerast und hätte das Kind einfach mitgenommen zum Arzt oder KH, hätte ihr das sehr negativ von Seiten des Gerichts/ Umgangspflegerin ausgelegt werden können zu ihrem Nachteil- da es sich eindeutig um die Zeiten mit dem Vater handelte. Ähnliches, allerdings mit Asthmaanfall, hat ne Bekannte mit Kind und Umgangspfleger erlebt, sie durfte da nicht eingreifen, da es zu den Zeiten des Vaters gehörte, hätte sie vorgegriffen, hätte sie ihm seiner Rechte beschnitten (so wurde es ihr erklärt).
    Die KiTa hat den Fehler gemacht und die "falsche Person" zuerst angerufen, ich nehme ja wohl an, daß die schon alleine wegs der Umgangspflegerin mit dem Fall betraut sind, sie hätten sofort beim Vater anrufen müssen, und danach bei der Mutter, daß der Vater informiert sei und agiert (oder eben auch, daß dieser nicht erreichbar sei, keine Meinung dazu hätte etc. - daraufhin hätte sie dann auch reagieren dürfen).

    Das wäre mir in der Situation grad mal sooo Latte, was die Umgangspflegerin oder das Gericht davon gehalten hätte.


    Die Umgangspflegerin scheint ja auch kein besonders helles Licht zu sein, wenn es ein Kind nicht zum Arzt bringt, wenn es kurz vorher gekrampft hat.

  • es ist doch immer wieder unglaublich, wie weit machtkämpfe der eltern gehen.


    das erinnert mich an einen fall, der vor einiger zeit mal auf wdr diskutiert wurde. da ging es um ein getrenntes elternpaar und deren schicksal. das kind war beim vater und hat kurz allein im garten gespielt, das kind war soweit ich mich erinnere ca 3 jahre alt. die mutter wollte es abholen und hat gewusst, dass das kind im garten ist und wollte testen, wann der vater nachschauen geht. sie selbst fühlte sich nicht zuständig und das ende vom lied war: das kind ist in eine wassertonne gefallen während der zeit, in der die mutter schon da war, es wurde gefunden, und ist seitdem schwerstbehindert. dann wurde diskutiert hin und her und die arme mutter, bei der das kind lebt, die jetzt sich um das kind kümern muss, und der schlimme vater, der das kind allein gelassen hat.
    wäre die mutter nicht so stur gewesen, wäre das alles anders ausgegangen. völlig egal, wer rechtlich zuständig ist. so eine denkweise geht gar nicht und ich zweifle an der emotionalen bindung der mutter an das kind.


    in deinem konkreten fall übrigens auch. bekomme ich einen solchen anruf, bei der mir mitgeteilt wird, das kind sei ohnmächtig geworden und hätte anschliessend gekrampft, wäre mir völlig egal gewesen, wer da grad zuständig ist, ich wäre gleich mit ihm ins krankenhaus gefahren, hätte den vater angerufen, er soll bitte auch hinkommen. wäre ne option gewesen, statt die gesundheit des kindes aufs spiel zu setzen.

    Um erfolgreich zu sein, reicht es nicht,
    mit beiden Beinen im Leben zu stehen...
    Man sollte schon ab und zu
    wenigstens eines davon bewegen..

  • "in deinem konkreten fall übrigens auch. bekomme ich einen solchen anruf, bei der mir mitgeteilt wird, das kind sei ohnmächtig geworden und hätte anschliessend gekrampft, wäre mir völlig egal gewesen, wer da grad zuständig ist, ich wäre gleich mit ihm ins krankenhaus gefahren, hätte den vater angerufen, er soll bitte auch hinkommen. wäre ne option gewesen, statt die gesundheit des kindes aufs spiel zu setzen. "..
    mir fehlengerad die Worte bei diesem Thread...ganz ehrlich geht gar nicht..und ich schliesse mich Lampenschirm an...umgekehrt erwarte ich auch von meinem Exmann,dass er mich sofort unterrichtet,wenn während des Kinderwe etwas Schlimeres passiert und er mit einem der Kinder ins Kh müsste..aus was für einem Grund auch immer...und das würde bei uns auch so passieren...ich mache es ja schließlich genauso...Sohn Nr 3 bekam mit damals 2,5 einen lebensbedrohlichen Asthmaanfall..ich sofort in Klinik..auf dem Weg dahin noch den Vater informiert und haben uns da getroffen!..das sollte ja wohl der Normalfall sein...
    aber die TS verstehe ich nicht im geringsten ..sorry

  • Der Kindergarten hätte ihr das Kind gar nicht mitgeben dürfen. Im Notfall müssen die einen RTW rufen und das Kind ins Krankenhaus bringen lassen, wenn die keinen RTW gerufen haben, ist eigentlich davon auszugehn, daß es sich nicht um einen akuten Notfall handelt (ansonsten wäre es unterlassene Hilfeleistung).
    Was genau da gelaufen ist, wissen eh nur die Erzieherinnen. Mich würde da doch schon sehr interesieren, was genau der Umgangspflegerin gesagt und aufgetragen wurde, die ja zuständig war, und ob der Vater von Seiten der KiTa angerufen wurde und wenn, wie er reagiert hat. etc., die haben normalerweise ein Gruppenbuch, wo solche Sachen eingetragen stehn, wer wann wofür zuständig ist und wer in weöchem Fall angerufen werden muß.

  • Also, ich habe jetzt nicht jeden Beitrag gelesen. Doch möchte ich kurz as dazu schreiben.


    Warum hackt hier jeder auf der TS rum, und es wurde nicht einmal erwähnt oder geschrieben, wie mies das vom Papa ist und dass sein Verhalten unter aller Sa* ist.


    Wie soll ich sagen, lese hier immer so oft, wenn Umgangswochenende ist und das Kind krank wäre, dass es ja schließlich der Papa ist und er sich genauso wie die Mutter um das kranke Kind kümmern kann.
    Klar Ihr sagt, sie hätte sofort zum KiGa laufen sollen (wobei in 45Min viel passieren kann) und mit dem Kind dann per Taxi oder Bus ins KH fahren sollen.


    Wie hättet Ihr reagiert, wenn Sie es wirklich so gemacht hätte, dann hätte die TS als Vorwurf bekommen, das hätte auch der Papa machen könne, ob das Kind beim Papa nicht genauso gut aufgehoben wäre, oder das der Papa nicht hätte machen können.



    :tuschel ich meine ich hätte wahrscheinlich auch anderst reagiert, aber ich finde auch, warum kann man mal die TS nicht erst fragen, bevor man sie steinigt?

  • Also, ich habe jetzt nicht jeden Beitrag gelesen. Doch möchte ich kurz as dazu schreiben.


    Warum hackt hier jeder auf der TS rum, und es wurde nicht einmal erwähnt oder geschrieben, wie mies das vom Papa ist und dass sein Verhalten unter aller Sa* ist.



    Weil das Kind bei der TS lebt. Punkt.

    Wer bin ich? Und vorallem, wieviele? :brille

  • Kleine Zwischenfrage: Was ist denn bitte eine Umgangspflegerin?


    Ich kenn das so, dass ein Umgangspfleger eingesetzt wird, wenn Eltern so zerstritten sind, dass sie die Umgänge nicht selbstständig untereinander regeln können.... :hae:

    Wer bin ich? Und vorallem, wieviele? :brille

  • Kleine Zwischenfrage: Was ist denn bitte eine Umgangspflegerin?


    guck mal hier : § 1684 (3) BGB




    Und die TS hätte das Kind garnicht mitnehmen dürfen! (s. Link). Egal, ob es bei ihr lebt oder nicht.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Zitat von »Sahummel«
    Kleine Zwischenfrage: Was ist denn bitte eine Umgangspflegerin?




    Ich kenn das so, dass ein Umgangspfleger eingesetzt wird, wenn Eltern so zerstritten sind, dass sie die Umgänge nicht selbstständig untereinander regeln können.... :hae:

    ach so.........o.k. danke

  • Wenn sie es dem Papa nicht mitgegben hätte, sondern ins KH gefahren wäre, dann würde hier stehen "Umgangsverweigerung" oder "er ist schließlich auch der Papa"..

  • Wenn sie es dem Papa nicht mitgegben hätte, sondern ins KH gefahren wäre, dann würde hier stehen "Umgangsverweigerung" oder "er ist schließlich auch der Papa"..


    Das glaube ich, bei den hier gegebenen Antworten kaum :crazy

    Wer bin ich? Und vorallem, wieviele? :brille

  • Wurde der Vater auch wirklich infomiert? Oder nur, es hatte einen kleinen Unfall und so und so?
    Aber vielleicht wurde die dringlichkeit gar nicht an den Vater weiter gegeben, weil ja da schon alles wieder ok war.


    Klar ist es auch nicht richtig vom Vater, aber wie gesagt, man weiss nicht, was ihm gesagt wurde.


    LG

  • Das heißt dass der Papa fein raus ist selbst am Umgangs WE??


    Ist nen bischen einfach



    Nein, das sicher nicht. Aber man hat sie nunmal als erste angerufen, zumindest hätte sie sagen können das ein RTW geholt werden soll und dann den Vater informieren...mei, es geht ums Kind...kann man da vielleicht die eigenen Belange mal hinten anstellen? Und die persönlichen Differenzen?


    Fakt ist, sie wurde angerufen und hat meiner Meinung nach nicht adäquat reagiert. Und wenn mein ExMann ein Alkoholiker ist, dann weiß ich, das ich reagieren muss und stelle meine persönlichen Bedürfniss adhoc zur Seite.

  • Das glaube ich, bei den hier gegebenen Antworten kaum


    Würdest Du die Antworten kennen, wenn der 1. Beitrag anderst geheißen hätte??


    Wohl kaum, dann wäre die Diskusion in ne ganz andere Richtig gelaufen....