Hallo Ihr Lieben,
weiß nicht, ob dieses Thema in diese Sparte gehört. Folgendes:
Bin geschieden seit Ende April 2009, gemeinsames Sorgerecht, Sohn (wird Anfang März 6) lebt bei mir. Nun holt die Umgangspflegerin den Kleinen alle 14 Tage Freitags in der Kita ab, bringt ihn zum Vater und bringt ihn Sonntags abends wieder zu mir zurück.
Nun rief am Freitag vor einem Umgangswochenende eine Erzieherin bei mir zuhause an und berichtete von einem Unfall meines Sohnes. Er sei mit dem Bauch vor eine Couch gerannt und dann einige Augenblicke bewusstlos gewesen, danach hätte er beim Aufwachen kurz gekrampft. „Soll ich jetzt den Notarzt rufen?“, fragte sie. Fand ich schon mal seltsam: Wie sollte ICH von zuhause aus beurteilen, ob ein Notarzt nötig wäre? Ich sagte, dass ich das so natürlich auch nicht beurteilen könnte, dass aber Umgangswochenende sei und die Umgangspflegerin in einer halben Stunde kommen würde. Kurz darauf meinte sie schon, es ginge meinem Sohn schon wieder besser.
Sie meinte, eine Mutter, die Ärztin sei, hätte Ruben untersucht und gesagt, dass keine akute Gefahr bestünde, es aber dringend angeraten sei, mit ihm sofort zum Arzt zu fahren. Ich gab der Erzieherin die Telefon-Nr. von meinem Ex-Mann und sagte ihr, dass sie die Umgangspflegerin genauestens informieren sollte.
So weit so gut.
Am Sonntagabend kam die Umgangspflegerin mit dem Kleinen zurück, sagte, dass alles in Ordnung gewesen sei und sie sowie der Vater auch keine Notwendigkeit gesehen hätten, mit ihm zur Klinik oder zum Arzt zu fahren.
Ich bemerkte auch nix außergewöhnliches oder Besorgnis erregendes und dachte, die Sache sei also erledigt.
Montagvormittag rief mich eine total aufgelöste Kita-Leiterin an und fragte mich, weshalb ich denn nie etwas von den Krämpfen meines Sohnes erzählt hätte und ob ich das denn nun mal medizinisch abgeklärt hätte. Nachdem ich betont hatte, dass er noch nie gekrampft hätte, verwies ich auf den sorgeberechtigten Vater, doch sie ließ sich nicht beruhigen. Es sei ja jetzt Montag und der Kleine wieder in meiner Obhut. Es mache sie sehr besorgt, dass ich als Mutter einfach sagen würde, dies ist nicht mein Tag, der Vater soll sich kümmern. Nach ca. anderthalb Stunden rief dann eine Mitarbeiterin des Jugendamtes an und hakte nach. Die Kita hätte ihr berichtet, dass der Kleine 10 Minuten bewusstlos gewesen sei und danach gekrampft hätte. Ihre Schilderung klang wesentlich dramatischer, als das, was die Erzieherin mir am Freitag kurz nach dem Unfall erzählt hatte.
Lange Rede, kurzer Sinn: ICH musste dem Jugendamt versichern, dass ICH möglichst bald mit meinem Sohn ein EEG machen lasse, um auch die Kita zu beruhigen.
Muss ich mir von der Kita bzw. vom Jugendamt vorschreiben lassen, wann ich mit meinem Sohn zu welchem Arzt zu gehen habe?
Ich renne mit meinem Sohn seit Monaten jede Woche zu mindestens einem Arzt (Probleme mit den Ohren, Paukenröhrchen, u. ä.) und muss mir dann noch so etwas gefallen lassen? Darf ich am Umgangswochenende des sorgeberechtigten Vaters nicht auf den Vater verweisen, oder bin ich eine kaltherzige Mutter?
Ich muss mich doch darauf verlassen können, dass der Vater das notwendige tut während des Umgangswochenendes. Es kann doch nicht angehen, dass er zwar (um jeden Preis) sorgeberechtigt bleibt, aber nie in die Pflicht genommen werden kann. Er "sitzt" das Problem aus und ICH habe den Ärger und die Rennerei... :kopf
:thanks: für Eure Antworten...